Umsatzsteuer in Deutschland

Seit Juli 2021 ist statt der Bescheinigung nach § 22f UStG die Hinterlegung der gültigen deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gesetzlich erforderlich.

Seit 2019 haftet eBay unter Umständen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer seiner Verkäufer und muss von jedem gewerblichen Verkäufer eine Bescheinigung nach § 22f UStG einholen. Seit Juli 2021 ist statt der Bescheinigung die Hinterlegung der gültigen deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gesetzlich erforderlich.

Gesetzliche Anforderungen seit dem 1. Juli 2021

Die meisten gewerblichen eBay-Händler haben bereits eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) in Ihrem eBay-Konto hinterlegt. Seit 1. Juli 2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, die noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt haben, sollten Sie dies schnellstmöglich nachholen. 


Wer ist zur Hinterlegung einer USt-IdNr. in Deutschland verpflichtet?

Als Verkäufer müssen Sie sich in der Regel für die deutsche Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind ein Verkäufer mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz über alle Verkaufskanäle von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 

Bitte wenden Sie sich mit weiteren Fragen an Ihren Steuerberater.


Wer ist zur Bestätigung der Nutzung des One-Stop-Shop Verfahrens oder der Hinterlegung weiterer USt-IdNr. verpflichtet?

Als Verkäufer müssen Sie sich in der Regel in anderen EU-Staaten für die Umsatzsteuer registrieren oder die dort geschuldete Umsatzsteuer über das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren erklären und abführen, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen innerhalb der EU. Diese Waren versenden Sie aus einem EU-Staat, z.B. Deutschland, in einen anderen EU-Staat und Sie erzielen mit Ihren grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU einen Gesamtumsatz über alle Verkaufskanäle von über 10.000 Euro pro Jahr. 
    • Dann benötigen Sie entweder eine lokale USt-IdNr. für jedes Lieferland 
      oder
    • die USt-IdNr. des Landes, in dem Sie an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf (One-Stop-Shop, OSS) teilnehmen, z.B. Deutschland, und über das Sie Ihre jeweiligen EU-Umsätze erklären.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in einem EU-Mitgliedsstaat (indem Sie nicht ansässig sind). Diese Waren versenden Sie aus einem Lagerhaus in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat. 
    Prüfen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, ob Sie eine lokale Registrierung für Umsatzsteuer benötigen, oder Ihre dortigen Umsätze über das besondere Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf (One-Stop-Shop, OSS) erklären können.

Sie können Ihre USt-IdNr. hinterlegen sowie Ihre Teilnahme am OSS Verfahren bestätigen.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu Ihren umsatzsteuerlichen Pflichten oder zur Teilnahme am OSS Verfahren an Ihren Steuerberater.

 

Hinweise zur Hinterlegung der erforderlichen Daten 

  • Auch Kleinunternehmer müssen eine USt-IdNr. beantragen und bei eBay hinterlegen 
  • Bitte prüfen Sie den Bescheid des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) über die Erteilung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Stellen Sie sicher, dass die dort aufgeführten Daten mit den Daten übereinstimmen, die Sie in Ihrem eBay-Konto hinterlegt haben. Dies betrifft Ihren Namen, bzw. den Namen Ihrer Firma, deren Rechtsform und die vollständige Anschrift
  • eBay ist verpflichtet, Ihre USt-IdNr. und die zugehörigen Daten mit Hilfe des elektronischen Bestätigungsverfahrens beim BZSt abzugleichen.

Wichtig: Alle gewerblichen Händler, die keine gültige USt-IdNr. mit übereinstimmenden Daten hinterlegt haben, werden ab dem 1. Juli 2021 vom Handel bei eBay ausgeschlossen.  

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Jetzt weitere Daten prüfen

Informationen der Deutschen Finanzbehörden für Länder außerhalb der EU

Weitere Informationen über die Umsatzsteuer für nicht in der EU ansässige Unternehmen finden Sie hier:

Fragen und Antworten

Wenn Sie Ihr Unternehmen in Deutschland bei Ihrem zuständigen deutschen Finanzamt anmelden, erhalten Sie von diesem Finanzamt eine Steuernummer. Meistens gilt diese für alle Arten von Steuern, für die Ihr Unternehmen registriert werden muss, also auch für die Umsatzsteuer. Die Steuernummer wird für jede Kommunikation mit dem Finanzamt verwendet.

  • Die Steuernummer ist zwischen 10 und 13 Stellen lang und besteht nur aus Zahlen, die teilweise durch "/" getrennt sind.
  • Deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beginnen mit "DE", gefolgt von 9 Ziffern (Zahlen).
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen.

Jetzt USt-IdNr. beantragen

Seit dem 1. Juli 2021 gilt: Auch für Kleinunternehmer ist die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verpflichtend. Es kommt auch hier nicht darauf an, ob der Unternehmer keine Umsatzsteuer zahlt, weil er von der Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer Gebrauch macht.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen.

Jetzt USt-IdNr. beantragen