Erweiterter Verkäuferschutz

Verkäufer mit Top-Bewertung genießen besonderen Schutz.

eBay-Verkäuferin

So profitieren Verkäufer mit Top-Bewertung von erweitertem Verkäuferschutz

Sie haben den Status „ Top-Bewertung“ bekommen, weil Sie außergewöhnlich guten Service bieten. Dafür schützen wir Sie bei missbräuchlichem Verhalten von Käufern oder bei Ereignissen, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen und die Kauferfahrung beeinträchtigen. Diese Maßnahmen gehen über das hinaus, was wir Monat für Monat tun, um alle Verkäufer bei eBay.de vor dem Fehlverhalten von Käufern zu schützen. Wir arbeiten ständig daran, unsere Systeme zu verbessern, um unseren Marktplatz möglichst sicher und fair zu machen.

Voraussetzungen für erweiterte Schutzmaßnahmen

  • Sie sind Verkäufer mit Top-Bewertung und bieten ein mindestens 30-tägiges Rückgaberecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rücksendekosten vom Käufer oder vom Verkäufer getragen werden. 
  • Ihr Unternehmen ist in Deutschland ansässig.
  • Sie nutzen die Schutzmaßnahmen nicht aus:
    • Sie nutzen die Möglichkeit von Teilrückerstattungen nur, um den tatsächlichen Wertverlust eines Artikels auszugleichen, weil dieser in einem anderen als dem Originalzustand zurückgegeben wurde.
    • Sie melden nur dann, dass ein Käufer eine Rückgabe fälschlicherweise damit begründet, dass der Artikel von der Beschreibung abweicht, wenn Sie ihn im Angebot tatsächlich korrekt beschrieben hatten. 
    • Sie akzeptieren Rückgaben und veranlassen die Rückerstattung an den Käufer
    • Sie melden Käufer im Rückgabeprozess über die Funktion "Einen Käufer melden" oder über „Probleme klären“.

Teilrückerstattungen für zurückgegebene Artikel

Wenn Artikel in gebrauchtem oder beschädigtem Zustand zurückgegeben werden, können Sie auch nur einen Teil des Kaufpreises erstatten. 

  • Die Höhe Ihrer Rückerstattungen sollte sich nach dem Zustand des zurückgegebenen Artikels richten – Sie können für den Wertverlust eines Artikels bis zu 50% vom Rückerstattungsbetrag abziehen.
  • Wir entfernen dann Bewertungen, Mängel und Fälle aus den Servicestatistiken und kümmern uns um alle offenen Probleme mit dem Käufer.

Gutschrift für Fälle, in denen der Artikel angeblich "Nicht wie beschrieben" war

Wird nach einem Kauf fälschlicherweise behauptet, dass der Artikel von der Beschreibung abweicht, werden Ihnen die Kosten für die Rücksendung gutgeschrieben. 

Wenn Sie glauben, dass eine Käuferin oder ein Käufer eine falsche Behauptung zum Zustand des Artikels aufgestellt hat, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Nachdem Sie die Rückgabe akzeptiert und die Rückerstattung veranlasst haben, können Sie einen Käufer melden: entweder im Rückgabeprozess über die Funktion "Einen Käufer melden" oder über „Probleme klären“.
  2. Wenn Ihre Meldung bestätigt wird, erhalten Sie auf Ihrer nächsten Rechnung eine Gutschrift in Höhe von bis zu 3,50 Euro für Ihr Rücksendeetikett.
  3. Alle negativen und neutralen Bewertungen, Mängel und offenen Fälle, die daraus resultieren, werden automatisch aus Ihren Servicestatistiken entfernt.*

*Es gilt ein begrenzter Schutz, der abhängig von Ihrem Servicestatus und weiteren Faktoren ist. Eine wichtige Rolle spielt auch, ob Ihre Meldung des betreffenden Käufers oder der Käuferin akzeptiert wurde. 

Fragen und Antworten

Gegen mich wurde fälschlicherweise ein Fall geöffnet – was kann ich tun?

  • Wenn Sie ein mindestens 30-tägiges Rückgaberecht anbieten und die jeweilige Transaktion die geltenden Voraussetzungen erfüllt, sind Sie bei Fällen mit der Begründung „Nicht wie beschrieben“ geschützt.
  • Wenn ein Käufer eine falsche Behauptung aufstellt, akzeptieren Sie bitte die Rückgabe und melden Sie uns den Käufer. Sie erhalten dann auf Ihrer Rechnung einen Zuschuss zum Rücksendeetikett gutgeschrieben.
  • Außerdem entfernen wir automatisch alle negativen und neutralen Bewertungen, Mängel und offenen Fälle aus den Servicestatistiken.
  • Bieten Sie eine Versandmethode mit Sendungsverfolgung an. Wenn aus den Angaben zur Sendungsverfolgung hervorgeht, dass der Artikel pünktlich zugestellt wurde, sind Sie geschützt.


Der zurückgegebene Artikel wurde gebraucht und/oder ist beschädigt. Was kann ich tun?

  • Sie können die Rückerstattung für gebraucht oder beschädigt zurückgegebene Artikel um bis zu 50% mindern (Teilrückerstattung), um den Wertverlust auszugleichen. Wir kümmern uns dann um alle Probleme mit dem Käufer und entfernen auch alle negativen und neutralen Bewertungen, Mängel und offenen Fälle aus den Servicestatistiken.