Aktuelle Brexit-Informationen für in der EU ansässige Verkäuferinnen und Verkäufer
Einführung
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gelten nun neue, zusätzliche Regeln und Bestimmungen. Diese betreffen alle Nutzer, die durch Kauf, Verkauf oder Verlagerung von Artikeln einen Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union einleiten.
Es ist wichtig, dass allen Verkäufern klar ist, wie sich die neuen Regeln, die für ihr Geschäft gelten, auf die Mehrwertsteuer, auf Zoll sowie Import- und Exportbestimmungen auswirken. Bitte wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater, um weitere Informationen zu erhalten.
In der EU ansässige Verkäuferinnen und Verkäufer, die an eine Adresse in Großbritannien liefern (England, Wales und Schottland)
Wenn Sie nach Großbritannien (GB - England, Wales und Schottland) verkaufen, unterliegen Ihre Artikel der Mehrwertsteuer und ggf. Zollgebühren, die von der Käuferin oder vom Käufer zu tragen sind. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als gewerbliche oder private Verkäuferin bzw. als Verkäufer handeln.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.gov.uk/goods-sent-from-abroad/tax-and-duty
Im Folgenden haben wir einige allgemeine Informationen zusammengetragen:
Sendungswert bis zu 135 £ |
Sendungswert über 135 £ |
eBay zieht die britische Mehrwertsteuer ein |
Versandunternehmen zieht die britische Mehrwertsteuer und Zollgebühren ein |
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Weitere wichtige Informationen
Entsprechend den Zollverfahren bei der Einfuhr und Ausfuhr werden gewerbliche Verkäufer voraussichtlich aufgefordert werden, dem Versandunternehmen die folgenden Informationen für Exporte aus der EU nach Großbritannien zur Verfügung zu stellen:
- Ihre EORI-Nummer als Verkäuferinnen und Verkäufer, um Artikel aus der EU nach Großbritannien zu versenden.
- Weitere Informationen finden Sie unter: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/general-overview/economic-operators-registration-identification-number-eori_de
- Hinweis: Die EORI-Nummer muss auf Ihren Namen als Exporteur oder Importeur registriert sein, je nachdem, was zutrifft. Verwenden Sie keinesfalls die EORI-Nummer von Dritten oder die EORI-Nummer von eBay.
- Zollerklärungen einschließlich der Handelsrechnung, Angabe des Ursprungslands und der USt-IdNr. der Verkäuferin oder des Verkäufers soweit zutreffend.
- Für weitere Fragen zu Regeln und Bestimmungen für den Versand von Waren aus der EU nach Großbritannien wenden Sie sich bitte an die Zollbehörden Ihres EU-Landes.