Aktuelle Brexit-Informationen für in der EU ansässige Verkäuferinnen und Verkäufer

Einführung

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gelten nun neue, zusätzliche Regeln und Bestimmungen. Diese betreffen alle Nutzer, die durch Kauf, Verkauf oder Verlagerung von Artikeln einen Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union einleiten. 

Es ist wichtig, dass allen Verkäufern klar ist, wie sich die neuen Regeln, die für ihr Geschäft gelten, auf die Mehrwertsteuer, auf Zoll sowie Import- und Exportbestimmungen auswirken.  Bitte wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater, um weitere Informationen zu erhalten.

In der EU ansässige Verkäuferinnen und Verkäufer, die an eine Adresse in Großbritannien liefern (England, Wales und Schottland)

Wenn Sie nach Großbritannien (GB - England, Wales und Schottland) verkaufen, unterliegen Ihre Artikel der Mehrwertsteuer und ggf. Zollgebühren, die von der Käuferin oder vom Käufer zu tragen sind. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als gewerbliche oder private Verkäuferin bzw. als Verkäufer handeln.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.gov.uk/goods-sent-from-abroad/tax-and-duty 


Im Folgenden haben wir einige allgemeine Informationen zusammengetragen:

Sendungswert bis zu 135 £
Sendungswert über 135 £
eBay zieht die britische Mehrwertsteuer ein
Versandunternehmen zieht die britische Mehrwertsteuer und Zollgebühren ein
  • Käuferin oder Käufer sieht die britische Mehrwertsteuer direkt und bezahlt diese bei der Kaufabwicklung
  • Käuferin oder Käufer sieht den Artikelpreis bei der Kaufabwicklung 
  • Käuferin oder Käufer bezahlt die für die Einfuhr anfallende Mehrwertsteuer und Zollgebühren bei Lieferung an das Versandunternehmen
  • Verkäuferin oder Verkäufer muss die USt-IdNr. von eBay, GB365 6085 76, auf Paket/Etikett/Zollerklärung verwenden
  • Verkäuferin oder Verkäufer darf die USt-IdNr. von eBay NICHT auf Paket, Etikett oder Zollerklärung verwenden

Weitere wichtige Informationen

Entsprechend den Zollverfahren bei der Einfuhr und Ausfuhr werden gewerbliche Verkäufer voraussichtlich aufgefordert werden, dem Versandunternehmen die folgenden Informationen für Exporte aus der EU nach Großbritannien zur Verfügung zu stellen:  

  • Ihre EORI-Nummer als Verkäuferinnen und Verkäufer, um Artikel aus der EU nach Großbritannien zu versenden.
  • Zollerklärungen einschließlich der Handelsrechnung, Angabe des Ursprungslands und der USt-IdNr. der Verkäuferin oder des Verkäufers soweit zutreffend.
  • Für weitere Fragen zu Regeln und Bestimmungen für den Versand von Waren aus der EU nach Großbritannien wenden Sie sich bitte an die Zollbehörden Ihres EU-Landes.