5.05.0 von 5 Sternen
3 Produktbewertungen
  • 5Sterne

    3Bewertungen
  • 4Sterne

    0Bewertung
  • 3Sterne

    0Bewertung
  • 2Sterne

    0Bewertung
  • 1Stern

    0Bewertung

Würde ich empfehlen100% stimmen zu

Erfüllt meine Erwartungen100% stimmen zu

Hochwertig100% stimmen zu

3 Rezensionen

von

Nutzen und Wertstofferhalt

Die Wartungseinheit scheint aus einem robusten Material hergestellt zu sein. Ebenso läßt seine Passgenauigkeit keine Wünsche offen. Der Wertstoff kann wahrscheinlich in den Recyclingkreislauf aufgenommen werden.Vollständige Rezension lesen...

Bestätigter Kauf:  Ja | Artikelzustand: neu | Verkauft von: tinte24_de

von

Alles Perfekt#####################Vielen Dank++++++++++++++++++++++Gerne wieder*******************************

Alles Perfekt#####################Vielen Dank++++++++++++++++++++++Gerne wieder*******************************

Bestätigter Kauf:  Ja | Artikelzustand: neu | Verkauft von: druckerzeug

von

Ware ist top, aber es wird je nach Drucker noch ein kostenpflichtes Tool zum Zurücksetzen des Farbkissen-Zählers (WIC-Tool) benötigt

Drucker Epson ET-2750: Die Wartungsbox passt perfekt, leider druckt der Drucker dann immer noch nicht, da Epson im Drucker einen Zähler verbaut hat, den man mit einem kostenpflichtigen Programm zurücksezten muss. Das ist keine Kritik am Verkäufer oder an der Wartungsbox, sondern an Epson. Mit dem Programm (WIC-Tool, Waste Ink Counter Reset Tool) kann man den Farbkissenzähler auf null zurücksetzen - dann funktioniert der Drucker wieder. Die Kosten pro Reset des Zählers belaufen sich nochmal auf ca. 10 EUR. Eine Frechheit von Epson, dass man den Zähler nach Tausch des Farbkissens nicht einfach im Wartungsmenü zurücksetzen kann. Eingebaute technische Obsoleszenz von Epson, denn wer schickt schon seinen Drucker (mit gefüllten Tintentanks) an Epson zurück, sofern man nach Jahren den voluminösen Umkarton findet.Vollständige Rezension lesen...

Bestätigter Kauf:  Ja | Artikelzustand: neu | Verkauft von: alternate.gmbh

Warum ist diese Rezension nicht zulässig?