Artikelzustand:
4.34.3 von 5 Sternen
12 Produktbewertungen
  • 5Sterne

    9Bewertungen
  • 4Sterne

    0Bewertung
  • 3Sterne

    1Bewertung
  • 2Sterne

    1Bewertung
  • 1Stern

    1Bewertung

7 Rezensionen

von

Mixer Aufsatz

Ist gut in der Handhabung, aber wenn es einem mal herunterfällt, ist das Gefäss sofort gerissen. Ich würde mir wünschen das das Material robuster wäre, sonst ist es bei uns unverzichtbar, da wir Smoothies damit herstellen.Vollständige Rezension lesen

Bestätigter Kauf:  JaArtikelzustand: neuVerkauft von: ersatzteil-checkde

von

super Ersatzteil

Mein Behälter ging kaputt, habe hier ein kostengünstiges Ersatzteil gefunden

Bestätigter Kauf:  JaArtikelzustand: neuVerkauft von: ersatzteil-checkde

von

Lieber ein zusätzlicher Mixer als dieser

Leider habe ich wohl PECH gehabt und oder war zu schussellig🤔
Gehäuse bei der 1. Benutzung mit einem Löffelstiel gleich zerstört🤤😭

Bestätigter Kauf:  JaArtikelzustand: neuVerkauft von: home-elektro

von

Mixbehälter war zu klein

Mixbehälter konnte man nicht in die Aufnahme der Küchenmaschine drehen.

Bestätigter Kauf:  JaArtikelzustand: neuVerkauft von: F3zSMD9qQHC@Del...

von

Der alte Aufsatz hat ca. 7Jahre gehalten...

Der alte Aufsatz hat ca. 7Jahre gehalten bis er runtergefallen ist. Habe damit nur weiche Sachen gemixt (keine Eiswürfel). Der neue Aufsatz sieht nicht viel anders aus, daher würde ich behaupten der hält auch solange bis er runterfällt.Vollständige Rezension lesen

Bestätigter Kauf:  JaArtikelzustand: neuVerkauft von: okluge

von

Gute Ergänzung zur Küchenmaschine

Perfekt für Smoothies und Shakes.

Bestätigter Kauf:  JaArtikelzustand: gebrauchtVerkauft von: home-elektro

von

Musste den Mixer ersetzen weil er leider keinen Sturz aus einem Meter überlebt, wegen der Vorerfahrungen nur die wenigen Sterne!

Musste den Mixer ersetzen weil er leider keinen Sturz aus einem Meter überlebt, wegen der Vorerfahrungen nur die wenigen Sterne!

Bestätigter Kauf:  JaArtikelzustand: neuVerkauft von: okluge

Warum ist diese Rezension nicht zulässig?