Wichtige gesetzliche Vorgaben

Informationen rund um das Elektrogesetz, die Energieeffizienzklasse und den Verkauf von gefährlichen Stoffen und Gemischen.

Überblick:

  • Beim Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten: Bitte unbedingt Ihre WEEE-Nummer hinterlegen (falls nicht bereits geschehen). Wenn Sie Ihre WEEE-Nummer für Ihr eBay-Konto nicht bereitstellen, sind wir aus rechtlichen Gründen gezwungen, Ihre Angebote für den deutschen Markt zu entfernen. 
  • Kennzeichnungspflicht von energieverbrauchsrelevanten Geräten: Durch ein standardisiertes elektronisches Etikett (Label) und Produktdatenblatt müssen Sie die "Energieeffizienzklasse (EEK)" und andere Leistungsparameter sowie zusätzliche Informationen zum Energieverbrauch und zu Produkteigenschaften für bestimmte Produkte in Ihren Angeboten angeben. Dabei können wir Sie jetzt besser unterstützen.
  • Beim Verkauf von Produkten mit gefährlichen Stoffen und Gemischen: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, in Ihrem Angebot Informationen zu Gefahreneigenschaften hinzuzufügen. Auch hier können wir Sie von nun an besser unterstützen. 

Was ändert sich?

Neue Hilfeseite mit einer Übersicht der wichtigen gesetzlichen Bestimmungen

Sie können auch auf unserer neuen Hilfeseite einen genaueren Blick auf einige Vorschriften werfen, die Ihr Unternehmen betreffen. Mehr Informationen


Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Frankreich

Gewerbliche Verkäufer, die Artikel in bestimmten Kategorien in oder nach Frankreich verkaufen, müssen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ihren Angeboten zusätzliche Informationen hinzufügen.

Ausführliche Informationen, was im Einzelnen zu beachten ist, finden Sie in der eBay-Hilfe. Die Angabe der eindeutigen Identifikationsnummer(n) (UIN) ist jetzt effizienter möglich. Sie können nunmehr in den „Kontoeinstellungen“ unter “Angaben zum Unternehmen” die UIN pro EPR-Kategorie hinzufügen. 

Bitte aktualisieren Sie Ihre Informationen so bald wie möglich, um sicherzustellen, dass Angebote, die von EPR-Vorschriften erfasst werden, auf eBay.fr sichtbar bleiben.

Mehr zu EPR in Frankreich


Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten

Denken Sie bitte daran, umgehend Ihre WEEE-Nummer in Ihrem eBay-Konto zu hinterlegen, um die gesetzlichen Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung in Deutschland einzuhalten. Auf dieser Basis können bereits verwendete Wertstoffe erneut genutzt und Innovationen im Bereich „Recycling“ ermöglicht werden. 

Die gesetzlichen Regelungen gelten für Händlerinnen und Händler im Bereich Elektronik, die Produkte herstellen, erstmals an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verkaufen oder nach Deutschland importieren. Wenn Sie noch keine WEEE-Nummer haben, können Sie auf der Website der EAR-Stiftung in Erfahrung bringen, ob Sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

Alle notwendigen Informationen, Erläuterungen sowie eine Übersicht der betroffenen Produkte und Kategorien finden Sie auf unserer Hilfeseite


Kennzeichnungspflicht von energieverbrauchsrelevanten Geräten

Durch ein standardisiertes elektronisches Etikett (Label) und Produktdatenblatt müssen Sie die "Energieeffizienzklasse (EEK)" und andere Leistungsparameter sowie zusätzliche Informationen zum Energieverbrauch und zu Produkteigenschaften für bestimmte Produkte in Ihren Angeboten angeben.

eBay stellt Ihnen die folgenden zwei Optionen zur Verfügung:

  1. In vielen eBay-Kategorien können Sie Bilddateien des Energieeffizienzlabels und des Produktdatenblatts direkt in Ihre Angebote hochladen.
  2. eBay stellt zudem in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern energieverbrauchsrelevante Informationen für bestimmte Produkte bereit. Verkäufer können somit unter bestimmten Voraussetzungen das elektronische Label (Etikett) und das Produktdatenblatt im entsprechenden Angebot einbinden.

Ausführliche Informationen finden Sie im Rechtsportal, im Verkäuferportal und in der eBay-Hilfe.


Pflichtangaben beim Verkauf von gefährlichen Stoffen

Falls Sie Produkte mit gefährlichen Stoffen und Gemischen anbieten, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, in Ihrem Angebot Informationen zu Gefahreneigenschaften (Gefahrenhinweise, Gefahrenpiktogramme und das Signalwort) hinzuzufügen, die auf dem Sicherheitsdatenblatt oder Kennzeichnungsetikett für Ihr Produkt angegeben sind.  

Eine neue Funktion ermöglicht es Ihnen nunmehr, die Gefahreninformationen im Abschnitt "Produkthinweise" hinzuzufügen, wenn Sie ein neues Angebot erstellen oder ein bestehendes Angebot überarbeiten. Alternativ können Sie die Gefahreninformationen auch weiterhin auf dem ersten Galleriebild Ihres Angebots angeben.

Bitte prüfen Sie Ihre Angebote, und stellen Sie sicher, dass es den oben genannten Anforderungen, anderen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie dem eBay-Grundsatz zu Gefahrstoffen und anderen regulierten Materialien entspricht.

Nähere Informationen zur Kennzeichnungspflicht erhalten Sie in unserem Rechtsportal und in der eBay-Hilfe.

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Wir sind von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie da. Bitte hinterlassen Sie jetzt Ihre Telefonnummer.