Verkäuferportal

Vorschriften der US-amerikanischen Verbraucherschutzkommission (CPSC) und Informationen zur Produktsicherheit

Überblick

Die US-amerikanische Verbraucherschutzkommission (United States Consumer Product Safety Commission, CPSC) trägt dazu bei, die Sicherheit von Produkten auf dem US-Markt zu gewährleisten. Dafür setzt sie Vorschriften, Sicherheitsstandards und Verkaufsverbote für bestimmte Produktkategorien durch.


Ab dem 8. Juli 2026 verlangt die CPSC, dass Verkäufer*innen, die bestimmte Bekleidung, Spielwaren oder andere regulierte Produkte in die USA exportieren, entsprechende Informationen zur Produktsicherheit elektronisch übermitteln. Diese Sicherheitsinformationen sind bereits seit 2008 vorgeschrieben – neu ist, dass sie künftig elektronisch beim US-Zoll eingereicht werden müssen.


Wenn für Ihre Produkte Sicherheitsinformationen erforderlich sind, empfehlen wir Ihnen, die entsprechenden Unterlagen bereits jetzt zu beschaffen. So vermeiden Sie, dass Ihre Angebote für Käufer*innen in den USA ausgeblendet werden und sind vorbereitet, wenn einer Ihrer Artikel verkauft wird. Organisieren Sie Ihren Versand selbst, müssen Sie die erforderlichen Informationen beim Versand an Ihren Versanddienstleister übermitteln. Dieser reicht die Daten anschließend elektronisch beim US-Zoll ein. Die genauen Abläufe können je nach Versanddienstleister unterschiedlich sein. Werden diese Informationen nicht bereitgestellt, kann sich die Zustellung verzögern oder die Sendung an der Grenze zurückgewiesen werden.


Wenn Sie eine von eBay verwaltete Versandlösung wie eBay SpeedPAK nutzen, können Sie die Sicherheitsinformationen direkt in Ihrem Angebot oder beim Erstellen von Versandetiketten hinzufügen. Angebote ohne die erforderlichen Informationen werden möglicherweise für Käufer*innen in den USA ausgeblendet oder können nicht in die USA versendet werden.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Vorschriften gelten für verschiedene Produktkategorien, darunter Bekleidung, Kinderprodukte und weitere regulierte Waren.


Für allgemein regulierte Produkte ist eine allgemeine Konformitätsbescheinigung (General Certificate of Conformity, GCC) erforderlich. Diese bestätigt, dass das Produkt die geltenden CPSC-Anforderungen erfüllt.


Für Kinderprodukte wird stattdessen eine Konformitätsbescheinigung für Kinderprodukte (Children’s Product Certificate, CPC) benötigt.


Auf den CPSC-Informationsseiten können Sie prüfen, für welche Produkte ein GCC oder ein CPC erforderlich ist. 


Falls Ihnen die entsprechenden Informationen nicht vorliegen, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Lieferanten oder den Hersteller zu wenden. Diese können Ihnen die Zertifikate möglicherweise direkt bereitstellen oder die Informationen liefern, die Sie zum Ausfüllen der Konformitätsbescheinigungen der CPSC benötigen.


Wenn der Hersteller die erforderlichen Informationen zur Produktsicherheit nicht bereitstellen kann oder Sie selbst Hersteller*in sind, können Sie sich an ein von der CPSC anerkanntes Prüflabor wenden oder unsere Seite für Compliance-Lösungen nutzen.


Bitte beachten Sie, dass Sie für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller bereitgestellten Informationen verantwortlich sind.


Achten Sie außerdem darauf, vollständige und korrekte Artikeldetails anzugeben, damit festgestellt werden kann, ob die CPSC-Vorgaben für Ihre Produkte gelten.

  • Für Spielwaren: Fügen Sie den Artikelzustand und die vorgesehene Altersgruppe hinzu und geben Sie an, ob es sich um einen Vintage-Artikel oder um eine Antiquität handelt.

Für Bekleidung: Geben Sie Artikelzustand, Material, Stoffart und Stoffgewicht an.

FAQs

  • Was kann ich tun, wenn ich den Hersteller meines Produkts nicht kenne?

    Der Hersteller ist möglicherweise auf dem Produktetikett oder der Verpackung angegeben. Alternativ können Sie Ihren Lieferanten kontaktieren. Falls Sie keine Sicherheitsinformationen vom Hersteller erhalten können, haben Sie die Möglichkeit, ein von der CPSC anerkanntes Prüflabor zu kontaktieren oder unsere Seite für Compliance-Lösungen zu nutzen, um das Produkt selbst prüfen zu lassen.

  • Was muss ich tun, wenn ich selbst Hersteller*in bin?

    Wenn Sie Produkte herstellen, die unter diese Vorschriften fallen, müssen Sie ebenfalls die erforderlichen Sicherheitsinformationen bereitstellen. Sollten Ihnen diese Informationen nicht vorliegen, können Sie sich an ein von der CPSC anerkanntes Prüflabor wenden, um Ihre Produkte bewerten zu lassen.

  • Was passiert, wenn ich die erforderlichen Unterlagen nicht habe oder nicht beschaffen kann?

    Wenn Sie die erforderlichen Informationen für Ihr Produkt nicht in Erfahrung bringen können, ist ein Versand in die USA eventuell nicht möglich. Außerdem könnte Ihr Angebot für Käufer*innen in den USA ausgeblendet werden. Wenn Ihnen die erforderlichen Unterlagen für ein reguliertes Produkt fehlen, empfehlen wir Ihnen, die Versandoptionen in die USA aus Ihrem Angebot zu entfernen.

  • Fallen Kosten für ein GCC oder CPC an?

    Die erforderlichen Produktinformationen sollten in der Regel kostenlos verfügbar sein. Kosten können jedoch entstehen, wenn Produkte geprüft werden müssen, um die erforderliche Zertifizierung zu erhalten.

  • Muss ich die Unterlagen bei eBay oder beim Versanddienstleister einreichen?

    Wenn Sie den Versand über einen externen Versanddienstleister organisieren, müssen Sie die Informationen gemäß dessen Vorgaben direkt dort einreichen.

    Wenn Sie eine von eBay verwaltete Versandlösung nutzen, können Sie die Informationen – abhängig vom jeweiligen Service – direkt im Angebot oder beim Erstellen von Versandetiketten hinzufügen.

    Die elektronische Übermittlung an den US-Zoll erfolgt durch den Versanddienstleister.

  • Was passiert, wenn mein Angebot keine Nachweise zur Produktsicherheit enthält?

    Wenn Sie eine Versandoption von eBay nutzen und Ihrem Angebot die erforderliche GCC oder CPC fehlt, ist Ihr Angebot für Käufer*innen in den USA möglicherweise erst sichtbar, nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bereitgestellt haben. Wenn Sie den Versand über ein externes Versandunternehmen selbst vornehmen, müssen Sie die erforderlichen Informationen gemäß dessen Vorgaben dort einreichen.

  • Was passiert, wenn ich einen Artikel ohne die erforderlichen Unterlagen versende?

    Ihr Versanddienstleister kann die Annahme der Sendung verweigern, wenn ein erforderliches GCC oder CPC nicht vorliegt. Wird die Sendung dennoch verschickt, kann sie an der Grenze zurückgehalten werden und kommt nicht bei der Käuferin bzw. dem Käufer an.

  • Gelten die Anforderungen auch für Sendungen, die vor dem 8. Juli 2026 verschickt werden, aber erst danach die US-Grenze erreichen?

    Ja. Die Anforderungen gelten für alle Sendungen, die ab dem 8. Juli 2026 die US-Grenze passieren. Wenn Ihre Sendung die Grenze voraussichtlich an diesem Datum oder später erreicht, empfehlen wir Ihnen, vorsorglich ein GCC oder CPC einzureichen – entweder bei Ihrem Versanddienstleister oder bei eBay, sofern Sie eine von eBay verwaltete Versandlösung nutzen.

  • Wer entscheidet, ob ein Produkt ein GCC oder CPC benötigt – eBay, der Versanddienstleister oder die Verkäufer*innen?

    Die Anforderungen für GCC und CPC werden von der CPSC festgelegt und durch den US-Zoll durchgesetzt.


    Als Verkäufer*in sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Produkte akkurat zu beschreiben, geltende Anforderungen zu prüfen und die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Anhand der Angaben in Ihren Angeboten können wir außerdem feststellen, ob diese Anforderungen möglicherweise für Ihre Produkte gelten.

  • Wann gilt ein Produkt als „Kinderprodukt“?

    Ein Produkt gilt als Kinderprodukt, wenn es hauptsächlich für Kinder bis einschließlich 12 Jahre bestimmt ist. Maßgeblich sind dabei unter anderem Produktdesign, Vermarktung, Kennzeichnung und die Wahrnehmung durchschnittlicher Verbraucher*innen.

  • Welche Informationen muss ein General Certificate of Conformity (GCC) enthalten?

    Ein GCC muss unter anderem die Produktbeschreibung, die Referenznummer der geltenden Vorschrift, Angaben zum Hersteller bzw. Importeur sowie Datum und Ort der Prüfung enthalten. Eine vollständige Übersicht aller erforderlichen Angaben finden Sie in der Liste der Anforderungen für ein GCC.

  • Welche Informationen muss ein Children’s Product Certificate (CPC) enthalten?

    Ein CPC muss unter anderem die Produktbeschreibung, die Referenznummer der geltenden Vorschrift, Angaben zum Hersteller bzw. Importeur sowie Datum und Ort der Prüfung enthalten. Das CPC muss auf Prüfungen durch ein von der CPSC anerkanntes unabhängiges Prüflabor basieren. Eine vollständige Übersicht aller erforderlichen Angaben finden Sie in der Liste der Anforderungen für ein CPC.

  • Welche Prüfungen sind vor der Ausstellung eines CPC oder GCC erforderlich?

    Für Kinderprodukte, die ein CPC benötigen, müssen die Prüfungen durch ein unabhängiges CPSC-anerkanntes Prüflabor durchgeführt werden. Bei regulierten Produkten, die keine Kinderprodukte sind und ein GCC benötigen, können die Prüfungen durch den Hersteller oder ein unabhängiges Prüflabor erfolgen. In beiden Fällen muss nachgewiesen werden, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden. Wenden Sie sich an ein von der CPSC anerkanntes Prüflabor oder nutzen Sie unsere Seite für Compliance-Lösungen, um ein Produkt prüfen zu lassen.

  • Muss ich die Compliance-Information für jede Sendung bereitstellen oder nur einmal pro Produkt?

    Die erforderlichen Nachweise sind produktbezogen, müssen aber bei jeder Sendung verfügbar und korrekt hinterlegt sein. So sind Sie vorbereitet, falls Zollbehörden Unterlagen anfordern. Achten Sie deshalb darauf, Ihre Dokumentation für alle Sendungen stets aktuell und konsistent zu halten.

  • Was passiert, wenn mein Produkt die Compliance-Prüfung nicht besteht?

    Produkte, die die erforderlichen Prüfungen nicht bestehen, dürfen nicht in die USA exportiert werden und sollten nicht für den Versand in die USA bei eBay angeboten werden. Bevor ein Versand möglich ist, müssen die festgestellten Probleme behoben und gegebenenfalls erneute Prüfungen durchgeführt werden. Nicht konforme Waren können an der Grenze beschlagnahmt oder vernichtet werden.

  • Wer ist für die Einhaltung der CPSC-Vorschriften verantwortlich, wenn ich Produkte von einem Hersteller beziehe?

    Die rechtliche Verantwortung liegt beim Importeur der Waren – häufig also bei den Verkäufer*innen. Auch wenn der Hersteller Unterlagen bereitstellt, müssen Sie sicherstellen, dass Zertifikate und Prüfnachweise gültig und korrekt sind.

  • Kann dasselbe Zertifikat für ähnliche Produktvarianten verwendet werden?

    Ja, sofern die Varianten als Teil derselben Produktgruppe geprüft wurden und identische sicherheitsrelevante Eigenschaften aufweisen. Änderungen an Material oder Design können neue Prüfungen und Zertifizierungen erforderlich machen.

  • Welche Rolle spielt die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection, CBP) in diesem Zusammenhang?

    Die CBP überwacht die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen und arbeitet dabei mit der CPSC zusammen. Sendungen ohne ausreichende Nachweise oder mit Sicherheitsbedenken können zurückgehalten, geprüft oder zurückgewiesen werden.

  • Wie lange sollte ich Compliance-Unterlagen aufbewahren?

    Sie sollten alle relevanten Unterlagen, einschließlich Prüfberichten und Zertifikaten, mindestens fünf Jahre lang aufbewahren, da Behörden diese anfordern können.

  • Können meine Angebote eingeschränkt werden, obwohl mein Produkt die Anforderungen erfüllt?

    Ja. Wenn erforderliche Compliance-Daten fehlen, unvollständig sind oder nicht verifiziert werden können, kann die Sichtbarkeit Ihres Angebots eingeschränkt werden oder der Versand in die USA vorübergehend nicht möglich sein.

  • Wie wirken sich Produktrückrufe auf den Verkauf in die USA aus?

    Produkte, die von einem CPSC-Rückruf betroffen sind, dürfen weder verkauft noch in die USA exportiert werden. Verkäufer*innen müssen den Vertrieb unverzüglich einstellen und die geltenden Rückrufverfahren befolgen. Dazu können unter anderem die Benachrichtigung von Kund*innen und die Erstattung von Zahlungen gehören.