Verkäuferportal

EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien

Erfahren Sie, wie Sie die EPR-Vorgaben für Batterien erfüllen.

Wenn Sie Batterien oder Produkte mit Batterien an Käufer*innen in der EU oder Nordirland verkaufen, stellen Sie sicher, dass Sie die Vorgaben der EU-Batterieverordnung einhalten. Diese sind Teil der Gesetze zur erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) mit dem Ziel, die Umweltbelastung zu reduzieren sowie die sichere Handhabung, eine klare Kennzeichnung, die ordnungsgemäße Sammlung und das Recycling von Batterien zu fördern.

Was die Verordnung vorschreibt

Diese Verordnung gilt für alle gewerblichen Verkäuferinnen und Verkäufer, die Kunden in der EU oder in Nordirland neue oder gebrauchte Batterien (einzeln oder in Produkten enthalten) anbieten. Wenn Sie auch als Hersteller gelten, müssen Sie möglicherweise Folgendes tun:

  • Registrierung: Registrieren Sie sich bei den für Batterien zuständigen Behörden vor Ort, um Batterie-Registrierungsnummern in jedem Land zu erhalten, in dem Sie Ihre Batterien erstmals in Verkehr bringen.
  • Bevollmächtigung: Benennen Sie eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigen in Ländern, in denen Sie über keinen Sitz verfügen.
  • Meldung: Melden Sie regelmäßig Ihre Verkaufsvolumina.
  • Gebühren: Entrichten Sie anfallende Recyclinggebühren an eine Organisation für Herstellerverantwortung (Producer Responsibility Organisations, PROs).
  • Aktuelle Informationen zu EPR für Batterien finden Sie auf unserer Hilfeseite zur EU-Batterieverordnung.

Was Sie tun müssen

  • Machen Sie sich mit dem Gesetz vertraut: Prüfen Sie die EU-Verordnung, um Ihre Verpflichtungen als Händlerin oder Händler zu verstehen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung.
  • Überprüfen Sie Ihren Status: Bestimmen Sie, ob Sie in einem Land, in dem Sie verkaufen, als Hersteller gelten. Informationen finden Sie im Verkäuferportal.
  • Beginnen Sie mit der Registrierung: Wenn Sie Hersteller sind, registrieren Sie sich bei den entsprechenden Behörden in jedem Land, wo dies erforderlich ist.
  • Bereiten Sie sich darauf vor, Ihre Batterie-Registrierungsnummern bei eBay bereitzustellen: Wir arbeiten an einer Funktion zur Verwaltung Ihrer Registrierungsnummern direkt in Ihrem Konto. Diese werden wir Ihnen möglichst bald zur Verfügung stellen.
  • Bearbeiten Sie Ihre Angebote: Wenn Sie bereits Ihre Registrierungsnummern haben, können Sie sie jetzt im Beschreibungsfeld Ihrer relevanten Angebote hinzufügen.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es in verschiedenen Ländern bereits jetzt geltende Batteriegesetze gibt und die jeweiligen Sanktionen bei Nichteinhaltung sich von Land zu Land unterscheiden können.

Wann gelte ich als Hersteller?

Sie gelten in bestimmten EU-Ländern oder in Nordirland wahrscheinlich als Hersteller, wenn Sie der Erste sind, der die von Ihnen verkauften Batterien dort in Verkehr bringt.

Sie gelten ggf. als Hersteller, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte auf Sie zutrifft:

  • Sie stellen die Batterien her, die Sie in EU-Ländern oder Nordirland verkaufen. 
  • Sie importieren Batterien erstmalig in einen bestimmten EU-Markt oder nach Nordirland (unabhängig davon, wer sie hergestellt hat).
  • Sie verkaufen Batterien, die von Dritten hergestellt wurden, unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer eigenen Marke.
  • Sie haben Ihren Sitz außerhalb der EU oder Nordirlands und verkaufen Batterien direkt an Kunden in diesen Ländern.

Welche Batterietypen fallen unter die Verordnung?

Die EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien gilt für Batterien sämtlicher Kategorien, unabhängig davon, ob sie einzeln oder in Produkten enthalten sind (z.B. in Laptops), einschließlich:

  • Tragbare Batterien: werden häufig in Haushalts- und Kleingeräten verwendet
  • Starterbatterien: Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind.
  • Industriebatterien: sind für industrielle oder gewerbliche Zwecke nutzbar, z.B. in Notstromsystemen oder Maschinen
  • LV-Batterien: z.B. in E-Scootern, E-Bikes und anderen leichten Elektrofahrzeugen;
  • EV-Batterien (Elektrofahrzeugbatterien): werden speziell für den Einsatz in Elektroautos und anderen Elektrofahrzeugen größerer Bauart verwendet

Für weitere Hilfe:

  • Wenn Sie unsicher sind, ob Sie als Hersteller gelten, empfehlen wir Ihnen, sich an örtliche Aufsichtsbehörden oder einen Rechtsberater zu wenden.
  • Konsultieren Sie Ihren Rechtsberater oder wenden Sie sich an unseren erfahrenen Partner Interzero, der Ihnen helfen kann, die Bestimmungen einzuhalten. Für einen Überblick zu den aktuellen Gesetzen und Verordnungen, die für den Handel bei eBay wichtig sind, schauen Sie in unseren Online-Leitfaden.

Das gibt es zu tun

  • Machen Sie sich mit den rechtlichen Vorgaben vertraut: Überprüfen Sie die EU-Verordnung, um Ihre Pflichten als Verkäufer*in zu verstehen. Einen ersten Überblick bietet diese offizielle Zusammenfassung.
  • Prüfen Sie Ihren Status: Ermitteln Sie, ob Sie in einem der Länder, in die Sie verkaufen, als Hersteller gelten.
  • Registrieren Sie sich: Wenn Sie als Hersteller gelten, registrieren Sie sich gegebenenfalls bei den zuständigen Behörden der jeweiligen Länder.
  • Hinterlegen Sie Ihre EPR-Batterienummern und aktualisieren Sie Ihre Angebote mit Rücknahmebedingungen und Entsorgungspiktogrammen: Auf unserer Hilfeseite zur EU-Batterieverordnung erfahren Sie, wie das geht.

Fragen und Antworten

  • Was passiert, wenn ich als Hersteller keine Batterie-Registrierungsnummern angegeben habe?

    Ihre Angebote werden möglicherweise ausgeblendet, bis Sie die erforderlichen EPR-Batterienummern in Ihrem Konto hinterlegen. Zudem können Sanktionen durch lokale Behörden drohen.

  • Wo erhalte ich Hilfe zur EPR-Einhaltung?

    Jedes Land verfügt über eine lokale Behörde, bei der sich Hersteller registrieren müssen, um Batterie-Registrierungsnummern zu erhalten. Um die Anforderungen in den verschiedenen Ländern zu erfüllen, müssen Sie für jedes Land, in dem Sie Batterien verkaufen, einen Bevollmächtigten benennen und sich bei einer Organisation für Herstellerverantwortung (Producer Responsibility Organisation, PRO) registrieren. Unser Partner Interzero kann Sie unterstützen und Ihnen bei der Auswahl geeigneter PRO-Partner in der EU und in Nordirland helfen.

  • Was ist ein Bevollmächtigter?

    Ein Bevollmächtigter ist eine Person, die von einer Verkäuferin oder einem Verkäufer beauftragt wurde, die Einhaltung der Batterieverordnung in Ländern zu gewährleisten, in denen sie oder er nicht vertreten ist. Der Bevollmächtigte kümmert sich um Themen wie den Abschluss von Verträgen mit lokalen PROs und die Einhaltung aller anderen rechtlichen Anforderungen. In manchen Fällen fungiert auch die Organisation des Bevollmächtigten als Organisation für Herstellerverantwortung (Producer Responsibility Organisation, PRO).

  • Was ist eine Organisation für Herstellerverantwortung (Producer Responsibility Organisation, PRO)?

    Eine PRO ist ein externer Dienstleister, der Unternehmen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen von Umweltvorschriften unterstützt. PROs können können Sie dabei unterstützen, Ihre Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für den Verkauf von Batterien, z.B. die Registrierung bei nationalen Behörden, die Datenerfassung, Meldungen und das Recycling, in Ihrem Namen zu erfüllen. 

  • Muss ich mit einer Organisation für Herstellerverantwortung (PRO) zusammenarbeiten?

    In vielen Ländern ist die Zusammenarbeit mit einer PRO Pflicht. Doch selbst dann, wenn es optional ist, entscheiden sich die meisten Unternehmen für die Zusammenarbeit mit einer PRO, um Zeit zu sparen, Risiken zu senken und die Konformität sicherzustellen.