EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Überblick
Mit der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) sollen die Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle innerhalb der EU vereinheitlicht werden.
Die PPWR gilt für Verpackungen und verpackte Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Dazu gehören die meisten Arten von Verpackungen.
Was Sie jetzt beachten sollten
Ab dem 12. August 2026 müssen Sie EPR-Verpackungsregistrierungsnummern (EPR – Extended Producer Responsibility) für Ihre Produkt- und Versandverpackungen bereitstellen, wenn Sie für Waren, die in der EU verkauft werden, als Hersteller von Verpackungen gelten. Dies betrifft sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Verkäufe. Die neuen Anforderungen können außerdem für Hersteller gelten, die Produkte aus Ländern außerhalb der EU in die EU versenden.
Wenn Sie nicht in dem EU-Mitgliedstaat ansässig sind, in dem Sie verpackte Waren direkt an Endverbraucher*innen verkaufen, müssen Sie möglicherweise eine bevollmächtigte Vertretung in diesem Mitgliedstaat benennen.
Nachfolgend erfahren Sie, wer als Hersteller von Verpackungen gilt und wie Sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können.
Wer gilt als Hersteller von Verpackungen?
Ob Sie als Hersteller von Verpackungen gelten, hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem von Ihrer Rolle, Ihrem Unternehmenssitz, dem Standort der Käufer*innen und davon, wer ein verpacktes Produkt erstmals in dem jeweiligen Land bereitstellt.
Sie können als Hersteller von Verpackungen gelten, wenn Sie:
- verpackte Waren erstmals in einem bestimmten EU-Land bereitstellen,
- verpackte Waren aus einem anderen Land direkt in einen EU-Mitgliedstaat verkaufen,
- verpackte Waren in ein EU-Land importieren und dort verkaufen,
- Produkte auspacken oder neu verpacken bevor sie die Endverbraucher*innen erreichen.
Mit dem kostenlosen Verpflichtungscheck unseres Partners Lizenzero können Sie in wenigen Minuten herausfinden:
- ob für Sie Verpflichtungen gelten könnten,
- in welchen Ländern Registrierungen erforderlich sein könnten,
- ob Sie eine bevollmächtigte Vertretung benötigen.
Das sollten Sie jetzt tun
- Machen Sie sich mit den Vorschriften vertraut. Prüfen Sie dafür die EU-Verordnung, um Ihre Verpflichtungen als Verkäufer*in besser zu verstehen.
- Prüfen Sie Ihren Status als Hersteller für alle Länder, in denen Sie verkaufen. Unser Partner Lizenzero bietet eine kostenlose Statusprüfung an.
- Beantragen Sie eine EPR-Verpackungsregistrierung in jedem EU-Land, in dem Sie als Hersteller von Verpackungen gelten. Die Registrierungsanforderungen und -prozesse können je nach Land unterschiedlich sein.
- Bereiten Sie sich darauf vor, Ihre Registrierungsnummern hinzuzufügen. Sobald die neuen Anforderungen in Kraft treten, müssen wir diese Registrierungsnummern erfassen und Sie bitten, die Einhaltung der Vorschriften zu bescheinigen. Prüfen Sie daher schon jetzt, ob Ihre Registrierungsdaten vollständig und aktuell sind.
Wenn Sie die erforderliche EPR-Verpackungsregistrierungsnummern nicht bereitstellen, können Ihre Angebote für Käufer*innen in den betroffenen Ländern ausgeblendet werden.
Registrierungen können mehrere Wochen dauern und die Prozesse können sich von Land zu Land unterscheiden. Deshalb arbeitet eBay mit Lizenzero zusammen – einem Anbieter für Verpackungs-Compliance, der Sie dabei unterstützen kann, EPR-Verpflichtungen für Verpackungen in mehreren Ländern zu verstehen und zu erfüllen.
Lizenzero bietet einen kostenlosen Verpflichtungscheck an. Darüber hinaus können Sie dort bei Bedarf kostenpflichtige Unterstützung bei der Registrierung, Leistungen für Bevollmächtigte, Meldungen und weiteren Verpackungsanforderungen erhalten.
Fragen und Antworten
Muss ich mich in jedem EU-Land registrieren?
Sie müssen sich in jedem EU-Mitgliedstaat registrieren, in dem Sie verkaufen und als Hersteller von Verpackungen gelten. Ob Sie als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden, wird von jedem Land individuell bewertet. Deshalb können für Sie in manchen Ländern Registrierungspflichten gelten, in anderen jedoch nicht.
Was ist ein Hersteller von Verpackungen?
Als Hersteller von Verpackungen gilt in der Regel die Person, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat bereitstellt. Wenn Sie als Hersteller von Verpackungen gelten, müssen Sie die dort geltenden EPR-Anforderungen für Verpackungen erfüllen. Dazu können Registrierungen, Meldungen sowie die Zahlung entsprechender Gebühren gehören.
Was ist ein Bevollmächtigter?
Ein Bevollmächtigter ist eine Person oder ein Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, die bzw. das beauftragt wurde, bestimmte Compliance-Aufgaben im Namen eines anderen Unternehmens wahrzunehmen.
Was passiert, wenn ich bereits eine LUCID-Nummer oder eine französische Registrierungsnummer habe?
Bestehende Registrierungsnummern – beispielsweise eine LUCID-Nummer für Deutschland oder eine Verpackungsregistrierungsnummer für Frankreich – behalten ihre Gültigkeit. Wenn Sie diese Nummern bereits in Ihrem eBay-Konto hinterlegt haben, übernehmen wir sie automatisch, sobald die neuen Felder für Verpackungsregistrierungen verfügbar sind. Bitte prüfen Sie dennoch, ob Ihre Angaben vollständig und aktuell sind. Wenn Sie zusätzlich in anderen EU-Ländern als Hersteller von Verpackungen verkaufen, befolgen Sie bitte die oben beschriebenen Schritte, um die dort geltenden Anforderungen zu erfüllen.
Gelten die Anforderungen auch für grenzüberschreitende Verkäufe?
Ja. Die Verordnung kann auch für grenzüberschreitende Verkäufe gelten. Wenn Sie verpackte Waren aus einem Land in einen EU-Mitgliedstaat verkaufen, könnten Sie im Zielland als Hersteller von Verpackungen gelten. Ob dies der Fall ist, hängt von Ihrer Rolle, Ihrem Unternehmenssitz und den jeweiligen nationalen Vorschriften ab.
Gelten die Anforderungen auch für gebrauchte Artikel?
Ja. Die PPWR kann auch für Verpackungen gelten, die beim Verkauf gebrauchter Artikel verwendet werden. Die Verordnung bezieht sich auf die Verpackung selbst – unabhängig davon, ob der Artikel neu oder gebraucht ist. Wenn Sie gebrauchte Artikel mit Produktverpackungen, Versandmaterialien oder anderen Verpackungen verkaufen, könnten die entsprechenden Verpackungspflichten für Sie gelten.