Die neue EU-Gesetzgebung zu Batterien und Ladegeräten (2024-2025)

Erfahren Sie mehr über die EU-Richtlinie über einheitliche Ladegeräte und die EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien.

Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Nordirland gelten die EU-Richtlinie für einheitliche Ladegeräte und die EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien. Um Einschränkungen bei Ihren Angeboten zu vermeiden, müssen Sie sicherstellen, dass Sie beide Verordnungen einhalten, und zwar für neue und gebrauchte Produkte.

EU-Richtlinie für einheitliche Ladegeräte

Die EU-Richtlinie für einheitliche Ladegeräte zielt darauf ab, Ladegeräte und -funktionen für eine Reihe von tragbaren elektronischen Geräten zu harmonisieren. Verbraucherinnen und Verbrauchern soll dadurch ermöglicht werden, ihre elektronischen Geräte unabhängig von der jeweiligen Gerätemarke mit einem beliebigen USB-C-Kabel aufladen zu können.

Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher elektronische Geräte optional auch ohne Ladegerät kaufen können. Ziel der Richtlinie ist es damit, die Anzahl der gekauften Ladegeräte zu verringern und so letztendlich Elektroschrott und unnötige Kosten zu reduzieren.

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können, müssen die Hersteller und gewerbliche Verkäuferinnen und Verkäufer außerdem zusätzliche Angaben bereitstellen, und zwar in Form eines neuen Piktogramms und eines Etiketts:

  • Piktogramm: Zeigt an, ob ein Ladegerät zum Lieferumfang des Produkts gehört oder nicht
  • Etikett: Gibt an, welche Ladeleistung das Produkt hat und ob es das USB PD Schnellladeprotokoll unterstützt.

Ab dem 28. Dezember 2024 müssen Piktogramm und Etikett auf der Verpackung aller Produkte angebracht werden, die zum ersten Mal auf den Märkten der EU-Markt oder Nordirlands angeboten bzw. verkauft werden (sog. “Inverkehrbringen”). Sie müssen für diese Produkte dan außerdem auch in Ihren eBay-Angeboten angezeigt werden.

Wer unterliegt dieser EU-Richtlinie und worauf bezieht sie sich?

Diese EU-Richtlinie ist für Sie relevant, wenn Sie als gewerblicher Verkäuferin oder Verkäufer ab dem 28. Dezember 2024 eine der folgenden Produkte / Produktarten in der EU oder Nordirland zum ersten Mal anbieten oder verkaufen:

  • tragbare Mobiltelefone
  • Tablets
  • Digitalkameras
  • Kopfhörer
  • Headsets
  • tragbare Videospielkonsolen
  • tragbare Lautsprecher
  • E-Reader
  • Tastaturen
  • Mäuse
  • tragbare Navigationssysteme
  • Earbuds (einschließlich Ladebox)

Ab dem 28. April 2026 gelten dieselben Anforderungen auch für Laptops (d.h. alle tragbaren Computer, einschließlich Laptops, Notebooks, Ultrabooks, Hybridgeräte oder Convertibles und Netbooks).

Hinweis: Die EU-Richtlinie bezieht sich in erster Linie auf neue Produkte, gilt jedoch auch für gebrauchte Produkte, wenn diese nach dem 28. Dezember 2024 erstmals in der EU oder Nordirland in Verkehr gebracht werden.

So gehen Sie vor

Ab 28. Dezember 2024: Wenn Ihre Produkte unter die EU-Richtlinie für einheitliche Ladegeräte fallen, müssen Sie die neuen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass Sie Ihren Käuferinnen und Käufern ermöglichen, diese Produkte wahlweise auch ohne Ladegeräte zu kaufen, und dass Sie nach diesem Datum nur noch Produkte mit USB-C-Anschluss in der EU oder in Nordirland in Verkehr bringen.

Erforderliche Attribute für neue Angebote: Wenn die oben genannte Richtlinie für Ihre Produkte gilt, müssen Sie in Ihren neuen Angeboten außerdem die folgenden Attribute angeben:

  • „Merkmale“: Geben Sie in diesem Abschnitt bitte an, ob ein Ladegerät im Lieferumfang Ihres Produkts enthalten ist und ob das Produkt das USB PD Schnellladeprotokoll unterstützt (“USB-PD kompatibel”). Hinweis: In diesem Fall bezieht sich „Ladegerät“ nur auf das Netzteil, nicht auf das Ladekabel.
  • „Ladeleistungsbereich“: Hier können Sie den Leistungsbereich (in Watt) hinzufügen, der zum Aufladen des Produkts erforderlich ist. Sie müssen Ihre Eingabe im Format „7,5-27“ ohne Leerzeichen eingeben.

    Die oben genannten Informationen entnehmen Sie bitte der Produktverpackung. Alternativ können Sie diese Informationen auch bei Ihrem Lieferanten erfragen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen für alle Produkte auf der Verpackung und in der Anleitung angegeben sein müssen, die nach dem 28. Dezember 2024 in der EU oder in Nordirland in Verkehr gebracht werden.

    Wenn Sie z.B. das untere Piktogramm und Etikett auf der Verpackung sehen, fügen Sie die folgenden Attribute hinzu:
    - Merkmale: Ladegerät nicht im Lieferumfang enthalten, USB-PD kompatibel
    - Ladeleistungsbereich: 7,5-27
Piktogramm und Etikette für Netzteil und Ladeleistungsbereich
  • Piktogramme und Etiketten: Unser Team arbeitet aktuell an den Piktogrammen und Etiketten, die mit diesen neuen Attributen verknüpft sind und auf Ihrer Angebotsseite angezeigt werden müssen. Wir planen, sie ab Ende Dezember für verschiedene Kategorien einzuführen.

Hinweis: Die neuen Attribute werden ab Anfang Dezember 2024 in allen Einstelltools verfügbar sein. Sie können die Informationen auch schon vorher bereitstellen. Wenn Sie Piktogramm und Etikett schon anzeigen möchten, bevor unsere Lösung für Sie verfügbar ist, können Sie diese Elemente auch unter Fotos & Video in Ihren Angeboten hinzufügen. Laden Sie hier eine Vorlage für Piktogramm und Etikett herunter.

Ab dem 28. Dezember 2024 müssen alle neuen Angebote, für die die EU-Richtlinie für einheitliche Ladegeräte gilt, den neuen Standards entsprechen. Angebote, die diese Standards nicht erfüllen, können vorübergehend gesperrt werden.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, finden Sie hier weitere Informationen zur EU-Richtlinie für einheitliche Ladegeräte.  

EU-Verordnung für Batterien und Altbatterien

Die EU-Verordnung für Batterien und Altbatterien zielt darauf ab, Umweltauswirkungen, Sicherheit, Kennzeichnung, Sammlung sowie Entsorgung und Aufbereitung von Batterien zu verbessern, die in der EU und in Nordirland verkauft werden.

Wer unterliegt dieser Verordnung und worauf bezieht sie sich?

Diese Verordnung ist für Sie relevant, wenn Sie als gewerbliche Verkäuferin oder gewerblicher Verkäufer nach dem 18. August 2024 folgende Produktarten in der EU oder Nordirland zum ersten Mal anbieten oder verkaufen:

  • neue oder gebrauchte Batterien
  • neue oder gebrauchte Produkte, die Batterien enthalten. Die Anforderungen gelten für alle Batterien, auch solche, die in angebotenen Produkten wie Fahrzeugen, Uhren und elektronischem Spielzeug enthalten sind.

Wenn Sie darüber hinaus auch Produzent, Hersteller oder Importeur von Batterien oder von Produkten sind, in denen Batterien enthalten sind, dann gelten für Sie weitere Anforderungen.

Bitte tun Sie jetzt Folgendes

  • Ab dem 18. August 2024 müssen gewerbliche Verkäuferinnen und Verkäufer, die europäischen Käuferinnen und Käufer Produkte zum Kauf anbieten, welche unter diese Verordnung fallen, besondere Anforderungen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung und Bereitstellung von Informationen erfüllen. Dies gilt für alle Batterien, die nach dem 18. August 2024 in der EU oder in Nordirland in Verkehr gebracht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Europäischen Rates.
  • Wenn Sie darüber hinaus auch Produzent, Hersteller oder Importeur sind, benötigen Sie außerdem Ihre EPR-Registrierungsnummer für Batterien. Wir werden Ihnen in den kommenden Monaten eine Lösung anbieten, mit der Sie Ihre Registrierungsnummer bei eBay hochladen können. Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen Sie dies bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag am 18. August 2025 tun. Sie können sich direkt bei den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten* registrieren oder sich von unserem Partner Interzero unterstützen lassen.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, finden Sie hier weitere Informationen zur EU-Verordnung für Batterien und Altbatterien.


Dieses Dokument bietet eine Übersicht über die neuen EU-Verordnungen für Batterien und einheitliche Ladegeräte. Bitte beachten Sie, dass je nach der für Sie geltenden Landesgesetzgebung zusätzliche Anforderungen für Ihre Angebote gelten können. Bitte informieren Sie sich regelmäßig und ziehen bei Bedarf eine Rechtsberatung hinzu, um die Einhaltung aller relevanten Verordnungen sicherzustellen.

Bitte beachten Sie, dass die EU-Richtlinie für einheitliche Ladegeräte eine nationale Umsetzung erfordert, so dass sich daraus spezifische lokale Anforderungen ergeben können. Wir beantworten gern alle Fragen zum Einstellen von Angeboten und Verkaufen bei eBay. Für spezifische rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung.


*Diese Liste wird aktualisiert, sobald wir die Informationen für weitere EU-Mitgliedstaaten bestätigen konnten.