Als weltweiter Marktplatz versetzt eBay seine gewerblichen Verkäufer in die Lage, diese Richtlinie einzuhalten. Daher müssen gewerbliche Verkäufer, die bestimmte elektronische Geräte zum ersten Mal auf den Märkten der EU oder Nordirlands zum Verkauf anbieten, Folgendes tun:
- Sie dürfen nur elektronische Geräte anbieten, die über einen USB-C-Anschluss verfügen
- Wenn Sie ein elektronisches Gerät mit Ladegerät anbieten, müssen Sie anbieten, dass Käufer das elektronische Gerät auch ohne Ladegerät kaufen können
- In Ihren Angeboten müssen ein Piktogramm und eine Kennzeichnung angezeigt werden
Dies gilt sowohl für neue Produkte als auch für gebrauchte Produkte, wenn sie nach dem 28. Dezember 2024 erstmals in der EU oder Nordirland in Verkehr gebracht wurden. Angebote, die diese Vorgaben nicht erfüllen, können ausgeblendet werden, bis die erforderlichen Informationen hinzugefügt wurden.
Elektronische Geräte
Die Bestimmungen der Richtlinie über einheitliche Ladegeräte müssen von gewerblichen Verkäufern erfüllt werden, die nach dem 28. Dezember 2024 erstmals die folgenden elektronischen Geräte in der EU und Nordirland zum Verkauf anbieten:
- Mobiltelefone
- Tablets
- Digitalkameras
- Kopfhörer
- Headsets
- Handheld-Videospielkonsolen
- Tragbare Lautsprecher
- E-Book-Lesegeräte
- Tastaturen
- Computermäuse
- Tragbare Navigationssysteme
- Kopfhörer (einschließlich ihrer speziellen Ladeboxen)
Tipp
Weitere Informationen finden Sie in der EU-Richtlinie über einheitliche Ladegeräte - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
Piktogramm und Kennzeichnung
Wenn Sie als gewerblicher Verkäufer entsprechende elektronische Geräte in der EU oder Nordirland zum Verkauf anbieten, muss in Ihren Angeboten in der Nähe des Preises Folgendes zu sehen sein:
- ein Piktogramm, aus dem hervorgeht, ob ein Ladegerät inbegriffen ist oder nicht
- eine Kennzeichnung, aus der hervorgeht, welche Leistung (in Watt) zum Aufladen des Geräts erforderlich ist und ob das elektronische Gerät USB-PD (schnelles Laden) unterstützt
Wenn Sie neue Angebote erstellen oder vorhandene Angebote bearbeiten, können Sie die korrekten Artikelmerkmale hinzufügen, damit Piktogramm und Kennzeichnung angezeigt werden können.
So fügen Sie Ihrem Angebot das Piktogramm hinzu:
- Erstellen Sie ein neues Angebot oder bearbeiten Sie ein vorhandenes Angebot.
- Gehen Sie zu „Weitere Merkmale“ und dann zum Abschnitt Inklusive Ladegerät.
- Wenn Ihr Angebot ein Ladegerät beinhaltet, wählen Sie Ja.
- Wenn Ihr Angebot kein Ladegerät beinhaltet, wählen Sie Nein.
So fügen Sie Ihrem Angebot die Kennzeichnung hinzu:
- Erstellen Sie ein neues Angebot oder bearbeiten Sie ein vorhandenes Angebot.
- Wählen Sie „Weitere Merkmale“ aus und gehen Sie dann zu Ladeleistungsbereich.
- Geben Sie den Ladeleistungsbereich des Geräts in Watt an, einschließlich der Mindest- und Höchstwerte.
- Die für das Laden des Geräts benötigte Wattleistung kann pro Wert bis zu 3 Ziffern enthalten, wobei maximal eine Nachkommastelle erlaubt ist (z.B. 1; 1,2; 12; 12,3 oder 123 W)
- Wenn das Gerät schnelles Laden unterstützt, wählen Sie im Drop-down-Menü „Besonderheiten“ die Option USB-PD-Kompatibel aus.