Streichpreise mit UVP und Bisher-Preis über eBay-API
Im intensiven Wettbewerb des Onlinehandels müssen Ihre Angebote aus der Menge herausstechen. Käuferinnen und Käufer sind immer auf der Suche nach dem besten Preis. eBay bietet Ihnen die Möglichkeit, in Ihren Angeboten über die Funktion “Werben mit durchgestrichenen Preisen” die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) oder den Bisher-Preis als Vergleichspreis anzuzeigen. Die betreffenden Angebote werden in den eBay-Suchergebnissen eher wahrgenommen. Käuferinnen und Käufer sehen auf einen Blick den Preisunterschied.
Ihre Vorteile
- Ihre Angebote mit Streichpreisen mit UVP oder Bisher-Preis werden in den eBay-Suchergebnissen von interessierten Käuferinnen und Käufern eher wahrgenommen.
- Durch die Darstellung von Einsparungen im Vergleich zur UVP oder Bisher-Preis können Käuferinnen und Käufer direkt erkennen, welchen Preisvorteil sie beim Kauf des Produkts haben. Die Kaufentscheidung fällt leichter.
Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion Streichpreise mit UVP
- Top-, Premium- oder Platin-Shop-Abonnent*innen können über die API oder mit Hilfe von Drittanbietern mit UVP-Streichpreis werben.
- Aktualität der Preisinformationen: Halten Sie die UVP während der gesamten Angebotsdauer aktuell. Bei Änderungen der UVP müssen die Angebotsinformationen umgehend angepasst werden. Damit sind Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der Preisangaben gewährleistet.
- Nachweispflicht: Verkäuferinnen und Verkäufer müssen sicherstellen, dass schriftliche Nachweise, wie z.B. offizielle Schreiben des Herstellers, jederzeit verfügbar sind. Die Nachweise müssen bestätigen, dass die angegebene UVP aktuell und gültig ist.
Bei Anfragen von eBay müssen diese Nachweise innerhalb von zwei bis drei Tagen vorgelegt werden. - Anwendbarkeit der UVP: Die UVP darf nur für Produkte verwendet werden, die allgemein im Handel zu diesem Preis erhältlich sind. Produkte, die ausschließlich von Ihnen angeboten werden, sind ausgeschlossen.
Voraussetzungen für die Anzeige von Bisher-Preisen
- Alle Verkäuferinnen & Verkäufer können ohne Shop-Abonnement über das Verkäufer-Cockpit Pro>Marketing>Verkaufsaktionen>Sonderaktion mit Bisher-Preisen werben. Mehr erfahren
- Top-, Premium- oder Platin-Shop-Abonnent*innen können über die API oder mit Hilfe von Drittanbietern mit Bisher-Preis werben.
- 30-Tage-Regel: Der Preis, der als Vergleichsgrundlage verwendet wird, ist der niedrigste bisherige Verkaufspreis der Verkäuferin bzw. des Verkäufers, der während eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen vor der Bekanntgabe der Preissenkung angewendet wurde. (Ob eine Ausnahme von dieser Regel greift, prüft die Verkäuferin oder der Verkäufer.)
- Nachweispflicht: Verkäuferinnen und Verkäufer sollten Nachweise (z. B. Quittungen oder detaillierte Verkaufsberichte) aufbewahren, aus denen hervorgeht, dass mehrere Artikel zum vorherigen Verkaufspreis verkauft wurden und dass der vorherige Verkaufspreis für den Zeitraum von mindestens 30 Tagen angewendet wurde oder eine Ausnahme von der 30-Tage-Regel vorliegt. eBay kann diese Informationen anfordern.
So funktioniert’s
- Für Top-, Premium- oder Platin-Shop-Abonnentinnen und -Abonnenten ist die Funktion “Werben mit durchgestrichenen Preisen” automatisch freigeschaltet.
- Ihr Drittanbieter, Systemintegrator oder Account Manager unterstützt Sie dabei, die technischen Anforderungen zu erfüllen und die Funktion korrekt zu implementieren, sodass in Ihren Angeboten die UVP oder der Bisher-Preis als Vergleichspreis optimal dargestellt wird.
Sie können die Funktion auch nutzen, wenn Sie selbst Ihre Angebote über die eBay-API einstellen, ohne Hilfe eines Drittanbieters.