Vorbereitung auf die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit

Erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit erfüllen können.

Informationen zur Produktsicherheit bereitstellen

Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft und gilt für neue und gebrauchte Artikel, die bei eBay und allen anderen Marktplätzen verkauft werden. Sie führt spezifische Informationen zur Produktsicherheit ein, die Unternehmen beim Verkauf an Käufer in der Europäischen Union (EU) bereitstellen müssen. 

Ausführliche Informationen finden Sie im Verkäuferportal.

Wie Sie die Verordnung einhalten

Die Verordnung verlangt von allen Verkäuferinnen und Verkäufern für in der EU verkaufte Artikel, die von der Verordnung erfasst sind, folgende Informationen ihren Angeboten hinzuzufügen:

  • Namen und die Kontaktdaten des Produktherstellers
  • relevante Informationen zur Produktidentifizierung wie Bilder, Typ und CE-Kennzeichnung sowie zur Produktsicherheit und zur Einhaltung der Vorschriften. Dies sind beispielsweise Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, Etiketten und Produkthandbücher.
  • Falls der Hersteller nicht in der EU oder in Nordirland ansässig ist, müssen Sie eine in der EU ansässige verantwortliche Person oder Stelle angeben, einschließlich des Namens und der Kontaktangaben

Die nächsten Schritte

Momentan müssen Sie noch nichts unternehmen. Wir arbeiten daran, neue Funktionen hinzuzufügen, die Ihnen die Einhaltung der Verordnung erleichtern. Außerdem werden wir Sie im Juli darüber informieren, wann Sie diese Informationen in Ihre Angebote aufnehmen können. In der Zwischenzeit empfehlen wir Ihnen, schon jetzt die nötigen Informationen zu sammeln. Sie sind dann vorbereitet, wenn die Verordnung umgesetzt wird.

Fragen und Antworten

Sie müssen Informationen, die zum Produkt gehören, in der Landessprache des Landes angeben, in dem Ihr Produkt verkauft wird. Dies betrifft:

  • Anleitungen
  • Warnhinweise für die sichere Verwendung und Entsorgung
  • sowie Sicherheitsinformationen.

Sie können dazu ein Bild (Piktogramm, Symbol oder Etikett), eine Erklärung (Sicherheitswarnungen oder Warnungen vor chemischen Gefahren), ein Produkthandbuch oder ein anderes Dokument, das diese Informationen enthält, einfügen.

Die von uns unterstützten Dateiformate sind .pdf, .jpg, .png, .gif, .tiff oder .bmp. 

Die Informationen finden Sie auf dem Produkt, auf der Verpackung oder in den Begleitdokumenten. Sie können sich auch an den Produkthersteller wenden, falls etwas fehlt.

Kategorien wie Kunst, Sammeln & Seltenes, Medizin und Lebensmittel sind von der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit ausgenommen. Die Verordnung gilt auch nicht für Produkte, die eindeutig als reparatur- oder überholungsbedürftig gekennzeichnet sind.

Dazu zählen:

  • der Hersteller, wenn er in der EU ansässig ist
  • ein Importeur in der EU, wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist
  • ein in der EU ansässiger Bevollmächtigter des Herstellers
  • ein Fulfillment-Dienstleister in der EU, wenn der Hersteller, der Importeur oder der Bevollmächtigte nicht in der EU ansässig ist

Als Verkäufer können Sie sich an den Hersteller oder Ihren Vorlieferanten wenden, um den Namen und die Kontaktdaten der in der EU ansässigen verantwortlichen Person zu erfahren.

Wenn Sie ein Hersteller oder Markeninhaber sind, der außerhalb der EU ansässig ist und eine Tochtergesellschaft in der EU hat, oder wenn Sie bereits einen EU-Importeur haben, ist es unter Umständen möglich, diesen als verantwortliche Person für Ihre Produkte zu benennen. Sie können sich auch an das von Ihnen beauftragte Prüflabor oder die Zertifizierungsgesellschaft wenden, die Ihnen bei der Benennung einer verantwortlichen Person behilflich sein können.

Sie ist für bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Einhaltung der Vorschriften und der Produktsicherheit zuständig. Darunter fallen:

  • Überprüfung der CE-Kennzeichnung und anderer technischer Unterlagen und deren Vorlage bei den Marktüberwachungsbehörden zum Nachweis der Konformität des Produkts
  • Unterrichtung der Marktaufsichtsbehörden über gefährliche Produkte und Unfälle über das EU Safety Business Gateway
  • Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden und Sicherstellung, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung von Konformitätsmängeln ergriffen werden
  • Vorlage dokumentierter Nachweise über die durchgeführten Kontrollen, wenn die Behörden dies verlangen

Wir arbeiten daran, externe Dienstleister zu finden, die Sie bei der Benennung einer verantwortlichen Person in der EU unterstützen können. Hierzu halten wir Sie auf dem Laufenden.

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