Blick auf den Kopfbogen eines Energieausweises, im Hintergrund ist unscharf ein Wohngebäude zu erkennen

Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument, wenn es um die energetische Bewertung eines Gebäudes geht. Er zeigt auf, wie effizient ein Gebäude in Bezug auf den Energieverbrauch ist. Doch bevor du einen Energieausweis erhältst, stellt sich die Frage: Wer darf diesen eigentlich ausstellen? Welche Fachleute sind berechtigt und welche Qualifikationen müssen sie mitbringen? In diesem Artikel erfährst du, wer berechtigt ist, einen Energieausweis für Neubauten und Bestandsgebäude zu erstellen und worauf du achten solltest.

Wer ist berechtigt, einen Energieausweis zu erstellen?

Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. Um die Qualität und Verlässlichkeit dieses Dokuments sicherzustellen, dürfen nur Fachleute, die bestimmte Qualifikationen vorweisen, einen Energieausweis erstellen. Diese Personen müssen über Fachkenntnisse in den Bereichen Bauphysik und Energietechnik verfügen. Zu den berechtigten Personen gehören:

  • Architekt*innen
  • Bauingenieur*innen
  • Energieberater*innen
  • Handwerksmeister*innen mit spezieller Zusatzqualifikation

Diese Fachleute müssen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen, das festlegt, wer Energieausweise erstellen darf. Besonders wichtig ist dabei eine fundierte Weiterbildung in den Bereichen Energieberatung und Gebäudetechnik, um sicherzustellen, dass die energetischen Kennzahlen eines Gebäudes korrekt bewertet werden.

Wer darf den Energieausweis für einen Neubau erstellen?

Für Neubauten ist die Ausstellung des Energieausweises oft Teil des Planungsprozesses. Hier sind in der Regel die am Bau beteiligten Architekt*innen und Bauingenieur*innen dafür verantwortlich. Da die Energieeffizienz bei Neubauten bereits während der Planung berücksichtigt wird, liegt es nahe, dass die verantwortlichen Planer*innen auch den Energieausweis erstellen. Dabei handelt es sich stets um einen Bedarfsausweis, der auf den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes abgestimmt ist, basierend auf den geplanten Baumaterialien, der Haustechnik und der Dämmung.

Architekt*innen und Bauingenieur*innen, die einen Neubau planen, sind mit den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes vertraut und wissen, welche energetischen Vorgaben für ein modernes, energieeffizientes Gebäude erfüllt werden müssen. Sie berechnen den Energiebedarf des Hauses und erstellen auf dieser Grundlage den Energieausweis. Zusätzlich können auch spezialisierte Energieberater*innen hinzugezogen werden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Welche Qualifikationen sind notwendig, um einen Energieausweis zu erstellen?

Damit ein Profi berechtigt ist, einen Energieausweis zu erstellen, muss er eine Reihe von Qualifikationen und Weiterbildungen nachweisen. Insbesondere die folgenden Voraussetzungen sind entscheidend:

  • Fachliche Ausbildung: Architekt*innen, Bauingenieur*innen und Handwerksmeister*innen müssen eine grundlegende Ausbildung in Bauphysik und Energietechnik nachweisen.

  • Zusatzqualifikationen: Energieberater*innen und Handwerksmeister*innen benötigen eine spezielle Weiterbildung im Bereich der Energieberatung, um den Energieausweis korrekt und nach den Vorgaben des GEG erstellen zu können.

  • Praxisbezug: Der Profi sollte praktische Erfahrung in der Bewertung von Gebäuden und deren energetischer Effizienz haben, um genaue und verlässliche Berechnungen durchführen zu können.

Ein Energieausweis muss den Anforderungen des GEG entsprechen, weshalb es wichtig ist, dass der Profi über umfangreiche Kenntnisse verfügt und mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben vertraut ist.

Die Frage „Wer erstellt den Energieausweis?“ lässt sich klar beantworten: Berechtigte Fachleute wie Architekt*innen, Bauingenieur*innen und Energieberater*innen sind qualifiziert, diese Aufgabe zu übernehmen. Sie müssen spezifische Qualifikationen nachweisen und sind mit den gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes vertraut. Für Neubauten sind meist die am Bau beteiligten Architekt*innen und Bauingenieur*innen zuständig, während bei Bestandsgebäuden auch Energieberater*innen hinzugezogen werden können. Mit den qualifizierten Profis an deiner Seite erhältst du einen verlässlichen Energieausweis, der dir beim Verkauf oder der Vermietung deines Gebäudes hilft.

Tipp:

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Die Inhalte dieses Beitrags werden mit großtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Dennoch ist das Auftreten etwaiger Fehler nicht immer auszuschließen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann daher trotz eingehender Prüfung nicht übernommen werden.

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