Ein analoger Stromzähler mit zwei Reihen mechanischer Ziffern, die den Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) anzeigen.

Stell dir vor, dein Balkonkraftwerk erzeugt fleißig Strom und plötzlich läuft der Zähler rückwärts. Sobald überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird, reduziert sich der Zählerstand. Allerdings ist diese Art der Rückspeisung nur vorübergehend erlaubt.

Vor dem Solarpaket 1 führten fehlende Regelungen oft zu Unsicherheiten und möglichen Strafen für Betreiber*innen. Mittlerweile gibt es jedoch klare Vorgaben, die auch den vorübergehenden Einsatz alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre regeln. In diesem Beitrag erfährst du, wann ein rückwärtslaufender Zähler erlaubt ist, wie die Übergangsfrist aussieht und welche Konsequenzen dir drohen, wenn du die Vorschriften nicht einhältst.

Rückwärtslaufende Zähler: Der Stand vor dem Solarpaket 1

Vor Einführung des Solarpakets 1 war die Lage für Betreiber*innen von Balkonkraftwerken in Deutschland kompliziert – vor allem hinsichtlich rückwärtslaufender Stromzähler. Zugelassen waren ausschließlich Einspeisezähler, die den eingespeisten Strom separat erfassten. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, waren Betreiber*innen verpflichtet, sicherzustellen, dass ein solcher Zähler installiert war. Rückwärtslaufende Zähler konnten mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Darf der Zähler beim Balkonkraftwerk rückwärts laufen?

Mit dem im April 2024 verabschiedeten Solarpaket 1 dürfen Stromzähler in Deutschland so lange rückwärts laufen, bis der Netzbetreiber einen neuen Zähler installiert hat – hierfür hat der Netzbetreiber vier Monate Zeit. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber über das Balkonkraftwerk informiert wird. Um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen Betreiber*innen lediglich ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden.

Die neue Regelung gilt vor allem für alte Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre. Während dieser Übergangsphase wird der alte Zähler vom Messstellenbetreiber durch einen digitalen oder Zweirichtungszähler ersetzt, in der Regel automatisch und kostenlos.

Die Anpassung ermöglicht es Haushalten mit Balkonkraftwerken, ihren Strom ins Netz einzuspeisen und davon zu profitieren, ohne sofortige rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. 

Wie hoch ist die Strafe für Zähler, die rückwärts laufen?

Wenn du ein Balkonkraftwerk betreibst, musst du dich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Die Bundesnetzagentur informiert dann den Netzbetreiber, der dafür verantwortlich ist, einen alten, rückwärtslaufenden Zähler innerhalb von vier Monaten gegen einen digitalen oder Zweirichtungszähler auszutauschen. Solange du als Betreiber*in im Register eingetragen bist, drohen dir keine rechtlichen Konsequenzen aufgrund eines rückwärtslaufenden Zählers.

Die Strafen richten sich in diesem Fall an den Netzbetreiber, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Sollte der Austausch nicht innerhalb der Frist erfolgen, kann es zu Ordnungswidrigkeiten kommen, für die das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vorsieht. In der Praxis sind die Strafen jedoch meist deutlich geringer und orientieren sich an der Schwere und Dauer des Verstoßes.

Was bedeutet es für die Einspeisung, wenn der Zähler rückwärts läuft?

Ein rückwärtslaufender Zähler kann die Abrechnung des eingespeisten Stroms erheblich beeinflussen. Während der viermonatigen Übergangsfrist profitieren Betreiber*innen von Balkonkraftwerken möglicherweise von einer geringeren Stromrechnung, da der eingespeiste Strom den Verbrauch rechnerisch senkt. Nach Ablauf dieser Frist ist es jedoch entscheidend, dass der Zähler den eingespeisten Strom korrekt erfasst, um rechtliche Probleme zu vermeiden. 

Du erfüllst deine Pflicht, indem du dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrierst. Der Netzbetreiber ist dann für den rechtzeitigen Austausch des Zählers verantwortlich und sorgt dafür, dass dieser den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Digitale und alte Zähler: Unterschiede und Regelungen

Digitale Zähler, Ferraris-Zähler und Zweirichtungszähler unterscheiden sich in ihrer Funktionsweise und Eignung für den Einsatz mit Balkonkraftwerken. Während digitale Zähler und Zweirichtungszähler präzise Messungen gewährleisten, können alte Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre zu Abrechnungsproblemen führen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Merkmale und Regelungen der einzelnen Zählertypen:

  • Digitale Zähler sind mit einer Rücklaufsperre ausgestattet und erfassen den Stromverbrauch präzise. Diese Eigenschaft macht sie besonders geeignet für den Betrieb mit Balkonkraftwerken.

  • Ferraris-Zähler arbeiten ohne Rücklaufsperre und können bei Einspeisung rückwärts laufen, was zu fehlerhaften Abrechnungen führen kann. Das Solarpaket 1 erlaubt ihren vorübergehenden Einsatz, verpflichtet jedoch den Austausch innerhalb von vier Monaten, um eine korrekte Verbrauchserfassung sicherzustellen.

  • Zweirichtungszähler erfassen sowohl den Stromverbrauch als auch die ins Netz eingespeiste Solarenergie. Auch wenn er nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird er gemäß VDE-Norm empfohlen, da er eine präzise und umfassende Abrechnung ermöglicht.

Fazit: Was bei rückwärtslaufenden Zählern im Balkonkraftwerk zu beachten ist

Mit dem Solarpaket 1 wurde eine wichtige Grundlage geschaffen, um den Betrieb von Balkonkraftwerken rechtlich und praktisch zu vereinfachen. Die Regelung zur viermonatigen Übergangsfrist für rückwärtslaufende Zähler, insbesondere Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre, ermöglicht Haushalten, ihre überschüssige Solarenergie ins Netz einzuspeisen, ohne sofortige Konsequenzen befürchten zu müssen. Wichtig ist jedoch, dass Betreiber*innen ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden, um ihre Pflichten zu erfüllen und den Netzbetreiber über den Betrieb zu informieren.

Für eine nachhaltige und präzise Erfassung von Verbrauch und Einspeisung sind digitale oder Zweirichtungszähler langfristig erforderlich. Diese modernen Zähler garantieren eine genaue Abrechnung und vermeiden mögliche Abweichungen, die bei alten Zählertypen auftreten können. Mit dem rechtzeitigen Austausch durch den Netzbetreiber und einer einfachen Registrierung sind Balkonkraftwerkbetreiber*innen auf der sicheren Seite – und können von ihrem selbst erzeugten Strom sorgenfrei profitieren.

Die Inhalte dieses Beitrags werden mit großtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Dennoch ist das Auftreten etwaiger Fehler nicht immer auszuschließen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann daher trotz eingehender Prüfung nicht übernommen werden.

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