Solarmodule an einem Balkon eines Mehrfamilienhauses, befestigt an der Brüstung, als Balkonkraftwerk installiert.

Wohnst du in einem Mehrfamilienhaus und möchtest ein Balkonkraftwerk installieren? Bisher war dafür die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich, die solche Installationen oft untersagen konnte. Doch im Jahr 2024 trat ein neues Gesetz in Kraft, das den Einbau von Balkonkraftwerken erleichtert und klarere Regeln schafft. In diesem Artikel erfährst du, welche neuen Rechte du jetzt hast und wie du dein Balkonkraftwerk in einer Eigentümergemeinschaft erfolgreich realisieren kannst.

Wie war die Rechtslage für Balkonkraftwerke in Eigentümergemeinschaften bisher?

Bislang war die Installation eines Balkonkraftwerks in Eigentümergemeinschaften mit rechtlichen Hürden verbunden. Zwar war nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) keine Genehmigung von Netzbetreibern oder der Bundesnetzagentur erforderlich, jedoch konnten andere Eigentümer*innen die Installation durch eine Mehrheitsentscheidung in der Eigentümergemeinschaft blockieren. Die Anbringung eines Balkonkraftwerks im Außenbereich galt als bauliche Veränderung, die die Zustimmung der Gemeinschaft erforderte. Dies betraf sowohl Mieter*innen als auch andere Wohnungseigentümer*innen. 

Obwohl einige Gerichtsurteile den Aufbau eines Balkonkraftwerks trotz eines Verbots erlaubten, gab es bisher kein gesetzlich verankertes Recht für Bewohner einer Eigentümergemeinschaft in Deutschland. Wurde ein Balkonkraftwerk ohne Zustimmung installiert oder die Zustimmung später entzogen, war ein Rückbau der Anlage verpflichtend. Die neuen Regelungen ab 2024 schaffen hier Klarheit und fördern die Nutzung erneuerbarer Energien.

2024: Kann die Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk verbieten?

Im Mai 2024 trat das Solarpaket 1 in Kraft, um den Bau von Balkonkraftwerken zu erleichtern. Ziel dieses Gesetzes ist, den bürokratischen Aufwand erheblich zu reduzieren. Es vereinfacht die Anmeldeprozesse und erhöht die maximale Leistung eines Wechselrichters von 600 auf 800 Watt. In Zukunft sind weitere politische Maßnahmen geplant, um die private Stromerzeugung weiter zu fördern und zu unterstützen.

Das neue Balkonkraftwerk-Gesetz bringt wichtige Änderungen mit sich, die den Zugang zu Mini-Solaranlagen erleichtern. Balkonkraftwerke wurden in die Liste der bevorzugten baulichen Maßnahmen aufgenommen. Das bedeutet, dass Eigentümergemeinschaften oder Vermieter*innen die Installation nur noch in Ausnahmefällen, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden, ablehnen können. Dies macht Balkonkraftwerke besonders attraktiv für alle, die keinen Platz für größere Solaranlagen haben.

Bewohner von Eigentumswohnungen sollten jedoch beachten, dass die Fassade zum Gemeinschaftseigentum gehört und die Eigentümergemeinschaft ein Mitspracherecht hat. Seit einer Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 genügt eine einfache Mehrheit auf der Eigentümerversammlung, um bauliche Veränderungen zu genehmigen. Alternativ kann ein Umlaufbeschluss gemäß § 23 Abs. 3 WEG eingeholt werden, bei dem alle Eigentümer schriftlich zustimmen müssen. Diese Regelungen stellen sicher, dass die Interessen der Gemeinschaft gewahrt bleiben, während gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert wird.

Fazit: Die neuen Regelungen von 2024 erleichtern die Installation von Balkonkraftwerken in Eigentümergemeinschaften erheblich.

  • Eigentümergemeinschaften können den Bau solcher Anlagen nicht mehr ohne triftigen Grund blockieren.
  • Ein Mitspracherecht der Gemeinschaft bleibt bestehen, insbesondere bei der Anbringung von Anlagen an der Hausfassade, um die Interessen aller Eigentümer zu wahren.
Die Inhalte dieses Beitrags werden mit großtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Dennoch ist das Auftreten etwaiger Fehler nicht immer auszuschließen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann daher trotz eingehender Prüfung nicht übernommen werden.

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