
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Bundesregierung treten in den nächsten Jahren einige Veränderungen für Heizsysteme in Deutschland in Kraft. Doch auch die Europäische Union arbeitet an einem neuen Plan zur Regulierung von Neu- und Bestandsanlagen. Die sogenannte Ökodesign-Verordnung für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte soll am 01. September 2025 rechtskräftig werden. Was sich dadurch ändert und wie du in Zukunft heizen kannst, erfährst du hier.
Neue Regelungen: Was ändert sich 2025 bei Heizungen?
Im September 2025 soll die neue Verordnung der EU für Heizgeräte kommen. Sie schreibt vor, welche Heizungen noch genutzt werden dürfen, welche Reparaturen an alten Heizanlagen erlaubt sind und welche Voraussetzungen neue Heizsysteme mitbringen müssen, um auf dem europäischen Markt angeboten werden zu dürfen.
Der deutlichste Unterschied zwischen dem deutschen GEG und der neuen EU-Richtlinie liegt vor allem bei der Reparatur von Bestandsanlagen. Nach dem GEG dürfen alte Anlagen, die noch mit Öl oder Gas heizen, weiterhin repariert werden. Auch der Austausch einzelner Teile zur Instandhaltung wäre weiterhin erlaubt. Nach der Richtlinie der EU wären solche Reparaturen jedoch verboten. Ein Defekt an einer alten Öl- oder Gasanlage würde dadurch zwangsweise zu einem Austausch der Anlage führen. So erhofft sich die Europäische Union einen schnelleren Austritt aus der Energieversorgung mit fossilen Brennstoffen.
Weiterhin sollen laut der EU-Richtlinie nur noch Heizungen erlaubt sein, die einen Wirkungsgrad von 115 Prozent aufweisen - also Heizungen, die aus 100 Prozent der genutzten Energie 115 Prozent nutzbare Wärme erzeugen können. Alte Gasheizungen ohne Brennwerttechnik liegen oft weit unter diesem Wert, wohingegen moderne Anlagen wie Wärmepumpen einen Wirkungsgrad von bis zu 500 Prozent erreichen können. Erreicht eine neue Heizung den vorgegebenen Wirkungsgrad nicht, darf sie in der EU ab 2029 nicht mehr vertrieben werden.
Eine Ausnahme bei Gas- und Ölheizungen ist die Hybridheizung. In dieser Form sollen Bestandsanlagen auch ohne das Erreichen des Mindestwirkungsgrades in Betrieb bleiben dürfen.
Heizung im Altbau: Was passiert ab 2025 mit alten Heizungen?
Die neue EU-Verordnung würde also besonders Öl- und Gasheizungen betreffen. Dabei sind sie die meistgenutzten Heizformen in deutschen Wohnhäusern. Besonders in Altbauten werden oft noch Ölheizungen oder alte Gasheizungen genutzt. Müssen diese nun ab September 2025 abgeschaltet werden? Die Antwort lautet: nein. Die bestehenden Anlagen dürfen vorerst weiter in Betrieb bleiben.
Allerdings verhindert die Verordnung jegliche Reparaturen an den Bestandsanlagen, weswegen ein frühzeitiger Austausch deiner Heizung durchaus sinnvoll ist. Ein Defekt reicht nämlich aus, um die gesamte Anlage austauschen zu müssen.
Die Hybridheizung ist eine Möglichkeit, deine alte Anlage noch etwas länger zu betreiben, ohne einen vollständigen Austausch durchzuführen. Diese Form der Heizung kombiniert mehrere Wärmeerzeuger miteinander und ist auch nach der neuen EU-Verordnung weiterhin erlaubt. Dabei werden oft erneuerbare Energien über Solarthermie oder eine Wärmepumpe mit bestehenden Gasheizungen kombiniert. So kannst du deine Anlage weiterhin nutzen und bist bei einem Ausfall nicht komplett ohne Heizung. Ein eventueller Umbau auf hochwertige Brennwerttechnik oder erneuerbare Energien bleibt nach der neuen Verordnung allerdings nicht aus.
*Quellen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0813
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