Ein bei Nacht aufleuchtendes Bremslicht auf der rechten Seite, links kommt ein Auto mit eingeschalteten Scheinwerfern entgegen.

Das dritte Bremslicht sitzt mittig zwischen den beiden seitlichen Bremslichtern und ist höher angebracht. Häufig handelt es sich um eine rot leuchtende Leiste. Aber nicht alle Autos verfügen über drei Bremsleuchten. Warum das so ist, ob eine Pflicht zum Nachrüsten besteht und welche Auswirkung ein Defekt der Extra-Leuchte auf die TÜV-Plakette hat, erfährst du im Folgenden.

Gibt es eine Pflicht für eine dritte Bremsleuchte?

Wer noch ein Auto mit einem Baujahr vor 1998 fährt, hat sie in der Regel nicht: eine dritte Bremsleuchte – oft auch zentrale Bremsleuchte genannt. Innerhalb der Europäischen Union müssen alle Neuwagen seit dem 1. Januar 1998 die dritte Bremsleuchte verbaut haben. Sie muss mindestens 850 Millimeter über dem Boden oder maximal 150 Millimeter unterhalb der Heckscheibe eingebaut sein. Ihre Lichtstärke muss zwischen 25 und 110 Candela liegen.

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) selbst ist die dritte Bremsleuchte nicht vorgeschrieben. Dort heißt es lediglich, dass Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten ausgestattet sein müssen. Daher muss auch keine dritte Leuchte nachgerüstet werden und ein Auto, das vor 1998 gebaut wurde, kommt mit zwei Bremsleuchten durch den TÜV.

Kann man ein drittes Bremslicht nachrüsten?

Im Grunde ist es möglich, eine dritte Bremsleuchte nachzurüsten. Es gibt dabei jedoch zu beachten, dass das Bremslicht eine Zulassung für die EU hat – erkennbar am E-Prüfzeichen. Ansonsten ist ein nachträglicher Einbau nicht erlaubt und die Betriebserlaubnis für das Auto erlischt. Hat ein Auto bereits ein zusätzliches Paar Bremsleuchten, ist ein weiteres Bremslicht nicht erlaubt.

Was ist die Aufgabe der zusätzlichen Leuchte?

Wie so oft bei Vorschriften für zusätzliche Bauteile oder Leuchten, beruht die Pflicht für Autohersteller zur dritten Bremsleuchte auf Sicherheitsgründen. In erster Linie wollte die EU mit der Vorgabe folgende Punkte erfüllen:

  • Bessere Erkennbarkeit: Die dritte Bremsleuchte erhöht die Sichtbarkeit von Autos beim Bremsen, insbesondere bei Fahrzeugen mit einer hohen Ladefläche oder einem Dachgepäckträger.
  • Weniger Unfälle: Das zusätzliche Anzeigen des Bremsvorgangs soll Auffahrunfälle vermeiden.

Übrigens:

Vor der Pflicht der dritten Bremsleuchte montierten viele Autofahrende in den 1980er-Jahren freiwillig solch eine Zusatzleuchte. Allerdings blendete diese bei regennasser Straße andere Verkehrsteilnehmende. In den Niederlanden wurde die zusätzliche Bremsleuchte deshalb verboten und deutsche Urlauber mussten bei Grenzübertritt die Glühlampe entfernen oder die Kontakte des Zusatzbremslichts unterbrechen.

Folgen einer defekten dritten Bremsleuchte

Eine defekte dritte Bremsleuchte zieht die gleichen Folgen nach sich wie ein Defekt in den Bremslichtern links und rechts: Das Unfallrisiko steigt, denn ein nicht funktionierendes Bremslicht reduziert die Sichtbarkeit des Autos beim Bremsen. Nachfolgende Fahrzeughalter*innen können nicht erkennen, wenn du deine Geschwindigkeit verringerst. So kann es zu einem Auffahrunfall kommen. Ferner hat das Fahren mit einem kaputten dritten Bremslicht diese Folgen:

  • Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro
  • Mängelbescheinigung bei der Hauptuntersuchung (HU)

In manchen Ländern gibt es für die dritte Bremsleuchte Aufkleber und Schablonen. Dabei handelt es sich oft um Aufkleber mit Aussparungen, um etwa Worte oder Logos zu bilden, wenn man bremst. Davon solltest du die Finger lassen, da dies als defektes Bremslicht gelten kann. Klebst du diese auf deine dritte Bremsleuchte, veränderst du nämlich den Lichtaustritt. Somit erlischt die Zulassung für das Bauteil und du fährst streng genommen verkehrswidrig nur mit zwei Bremslichtern.

Tipp:

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