Ein stehendes, rotes Fahrzeug mit laufendem Motor

Bei Minusgraden braucht der Antrieb deines Pkw etwas Zeit, um auf Betriebstemperatur zu kommen. Um die Probleme eines Kaltstarts zu vermeiden, scheint die Lösung ganz einfach zu sein: den Motor warmlaufen lassen. Allerdings ist dieses Vorgehen nachgewiesenermaßen ineffizient und in Deutschland verboten. Woran das liegt, warum das Warmlaufen nicht viel bringt und welche gute Alternative es gibt, erfährst du hier.

Sollte man den Verbrennungsmotor warmlaufen lassen?

Nein, denn auch abgesehen vom deutschlandweiten Verbot ist das Warmlaufenlassen des Motors wesentlich ineffizienter, als man vielleicht denken mag. Tests des ADAC konnten zeigen, dass ein Auto bei laufendem Motor im Stand kaum Wärme erzeugte. Durch den niedrigen Drehzahlbereich von meist unter 900 U/min im Stillstand kam der Motor kaum auf Temperatur.

Bei Außentemperaturen von –10 Grad Celsius erwärmte sich Motorenöl nach 4 Minuten gerade mal um 3 Grad Celsius. Die Heizung erwärmte das Innere des Fahrzeugs nur um etwa 13 Grad Celsius. Den Motor warmlaufen zu lassen, bietet dir also keinen nennenswerten Vorteil. Ganz im Gegenteil: Das Fahrzeug braucht länger, um auf Betriebstemperatur zu kommen, der Verschleiß des Motors wird erhöht und du verbrennst unnötig Treibstoff. So belastest du deinen Motor und auch die Umwelt durch zusätzliche Emissionen.

Bußgeldstrafe bei laufendem Motor

Die StVO schreibt vor, unnötige Emissionen und Lärmbelästigungen im Straßenverkehr zu vermeiden. Dazu gehört auch das Warmlaufenlassen des Motors, denn das verstößt gleich gegen beide genannten Punkte. Laut dem Bußgeldkatalog begehst du eine Ordnungswidrigkeit, wenn du deinen Motor warmlaufen lässt. Diese wird seit 2020 mit einer Strafe von 80 Euro geahndet.

Je nach Bundesland und lokalen gesetzlichen Regelungen können die Strafen aber auch wesentlich höher ausfallen. Das Lärmschutzgesetz sieht hier – zumindest theoretisch – eine Buße von bis zu 50.000 Euro vor.

Hinweis:

Für den Betrieb eines Lkw kann das Warmlaufen des Motors notwendig sein. In einem solchen Fall macht die Regelung eine Ausnahme. Diese erlaubt es allerdings nicht, den Motor auf unbestimmte Zeit im Stillstand laufen zu lassen. Unnötig den Motor warmlaufen zu lassen wird mit einem Bußgeld geahndet.

Tipps und praktische Alternativen zum Motor warmlaufen lassen

Im Winter ist es sinnvoll, den Temperaturverlust deines Fahrzeugs so gering wie möglich zu halten, statt den Motor warmlaufen zu lassen. Mit den folgenden drei Tipps vermeidest du das vollständige Auskühlen deines Fahrzeugs:

  • Schutzfolien: Als Alternative zum Warmlaufen des Motors bieten sich sogenannte Kälte- oder auch Frostschutzfolien an. Sie werden abends über den Pkw-Fenstern angebracht, isolieren das Innere des Fahrzeugs und schützen die Scheiben vor Vereisung. Morgens nimmst du die Folien einfach wieder ab und verstaust sie im Kofferraum. So kannst du direkt losfahren, ohne den Motor unnötig laufen zu lassen. Da die Folien nicht den Motorraum isolieren, benötigt dein Auto anschließend ein wenig, um die optimale Betriebstemperatur zu erreichen. Das passiert relativ schnell während der Fahrt.

  • Standheizung: Je nach Modell können Standheizungen über einen Zeitplan geschaltet oder problemlos via Fernsteuerung oder App bedient werden. Durch das Vorwärmen des Fahrzeuginneren verringerst du die Dauer der ineffizienten Heizleistung. Außerdem ersparst du dir das Freikratzen der Fenster. Die Standheizung erwärmt sowohl das Innere des Autos als auch indirekt das Motoröl, sodass dein Fahrzeug noch schneller die optimale Betriebstemperatur erreicht. So werden Emissionen und Motorverschleiß reduziert, während du maximalen Komfort genießt.

  • Garage: Auch in unbeheizten Innenräumen ist es im Winter spürbar wärmer als draußen. In der Garage ist dein Fahrzeug geschützt vor Wind und Schnee, sodass die Fenster frei bleiben und der Pkw nicht so stark auskühlt. So ist es ohnehin nicht nötig, den Motor warmlaufen zu lassen.

*Quelle:
https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/wetter/motor-warmlaufen-lassen/ (Abgerufen am 21.11.2023)

Die Inhalte dieses Beitrags werden mit großtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Dennoch ist das Auftreten etwaiger Fehler nicht immer auszuschließen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann daher trotz eingehender Prüfung nicht übernommen werden.

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