Grundsatz zur Nutzung fremder Bilder oder Beschreibungen in eBay-Angeboten
Es ist verboten, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung des Urhebers in Artikelbeschreibungen, im eBay-Profil oder im Rahmen von sonstigen von Mitgliedern eingestellten Inhalten zu verwenden.
Die Katalogdaten, deren Zusammenstellung allein im Ermessen von eBay liegt, enthalten auch Fotos von Verkäufern, die diese für ihre eigenen Angebote erstellt haben. Wenn ein Verkäufer seine Fotos freigegeben hat, ist die Aufnahme dieser Fotos in die eBay-Katalogdaten, sowie die Verwendung der Fotos durch andere Verkäufer in ihren Angeboten auf eBay laut unseren AGB zulässig. Verwenden Sie für gebrauchte Artikel keine Fotos aus dem eBay-Katalog, sondern fotografieren Sie den Artikel in seinem tatsächlichen Zustand und unter Beachtung der Bilderstandards.
Mehr zum Thema Produktfotos von Verkäufern in eBay-Katalogdaten
Erläuterungen zum Grundsatz
Auf dem eBay-Marktplatz gelten selbstverständlich alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Verwendung fremder urheberrechtlich geschützter Fotos, Bilder oder Texte aus den Artikelbeschreibungen anderer eBay-Mitglieder oder aus anderen Quellen im Internet ohne Einwilligung des Rechteinhabers stellt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar.
Hinweis: Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen des Urhebers. Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich widerzugeben und zu bearbeiten.
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von Materialien zusammengestellt, die in der Regel urheberrechtlich geschützt sind. Dazu gehören z. B.:
- Bilder
- Animationen, Filme und andere Multimedia-Präsentationen
- Wissenschaftliche und literarische Texte
- Musik
Erlaubt
- Bilder und Texte, die Sie selbst erstellt haben
- Alle Texte und Bilder, die Sie über die von uns zur Verfügung gestellten Katalogdaten einfügen. Mehr zum Thema Katalogdaten verwenden.
Das VeRI-Programm: Schutz geistigen Eigentums auf eBay
Mit dem VeRI-Programm (Programm für verifizierte Rechteinhaber) setzen wir uns dafür ein, dass geistiges Eigentum, wie Urheber- und Markenrechte, geschützt werden.
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Sind Sie Rechteinhaber und möchten sich beim VeRI-Programm anmelden oder eine Rechteverletzung melden?
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eBay-Mitglied melden, das Ihren Text oder Ihre Bild kopiert hat
Wenn Sie sicher sind, dass ein anderes eBay-Mitglied Ihre Bilder oder Ihren Text aus einem Ihrer eBay-Angebote kopiert hat, empfehlen wir Ihnen, dieses eBay-Mitglied zu kontaktieren und darum zu bitten, diesen Text und die Bilder aus dem Angebot zu entfernen. Sollte das eBay-Mitglied Ihrer Bitte nicht nachkommen, nutzen Sie bitte unser VeRI-Tool, um das eBay-Mitglied zu melden. Füllen dafür das nachstehende Formular aus, drucken Sie es aus und schicken Sie es unterschrieben per E-Mail an unser VeRI-Team.
NOCI Dokument jetzt aufrufen (PDF)
Mehr zum Thema VeRI und wie Sie unser Team erreichen können
Sollten Sie die Rechte an den Bildern oder an dem Text nicht besitzen, dürfen Sie den Verstoß nicht über unser VeRI-Programm melden. Kontaktieren Sie in dem Fall den Rechteinhaber, damit er den Verstoß meldet.
Verstoß gegen unsere Grundsätze
Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
- Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
- Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d. h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
- vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
- Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
- Verlust des PowerSeller-Status