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Grundsatz zu Handelsembargos

Bei eBay ist es nicht erlaubt, Angebote einzustellen oder Dienstleitungen zu nutzen, die gegen Handelsbeschränkungen der EU oder der USA verstoßen.

Da die eBay-Marktplätze in Deutschland, Österreich und der Schweiz von Tochterunternehmen eines US-amerikanischen Unternehmens betrieben werden, unterliegen sie nicht nur den europäischen, sondern auch den US-amerikanischen Handelsbeschränkungen.

Was besagt der Grundsatz?

  • Folgende Aktivitäten sind verboten:
    • Artikel auszuführen, für die Ausfuhrverbote bestehen.
    • Artikel nach Iran, Kuba, Nordkorea, Syrien, Krim-Region, Donezkische Volksrepublik-Region und Luhansker Volksrepublik-Region der Ukraine (wie in den geltenden Sanktionen definiert) und Artikel aus Russland, die internationalen Sanktionen unterliegen zu verkaufen oder von dort einzuführen. Da eBay nicht nachvollziehen kann, wann ein Artikel aus einem der genannten Länder exportiert worden ist, sind Artikel auch dann verboten, wenn im Angebot angegeben wird, dass sie aus der Zeit vor Erlass des Embargos stammen.
    • Artikel an Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verkaufen, für die ein Embargo besteht.
  • Organisationen, Unternehmen oder Individuen, die auf einer Sanktionsliste der Europäischen Gemeinschaft oder der US Specially Designated Nationals Liste (SDN) – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet aufgeführt sind ist es untersagt, ein eBay-Konto zu unterhalten oder zu registrieren.
  • Rein informative Angebote wie z. B. Bücher, auch Reiseführer, Filme, Kunst, Fotos, Musik oder ähnliches Material aus einem Land, zu dem Handelsbeschränkungen bestehen, sind erlaubt.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Zusätzliche Informationen

Verkäufer, die Ihre Angebote international einstellen, sollten regelmäßig die aktuellen Informationen zu sanktionierten Ländern prüfen, die vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet, der Exportkontrollbehörde des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten festgelegt werden. Außerdem sollten vor dem Einstellen von Artikeln bei eBay die Embargobestimmungen für Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Europäische Union zu Rate gezogen werden.

Detaillierte Informationen zu den aktuell geltenden Handelsbeschränkungen finden Sie auf folgenden Seiten:

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz trägt dazu bei, dass wichtige gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.

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