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Grundsatz zu Rachebewertungen

Es ist uns wichtig, einen respektvollen Umgang unserer Nutzer und einen fairen und sicheren Online-Marktplatz zu gewährleisten. Daher ist es nicht erlaubt, das Bewertungssystem von eBay zu missbrauchen oder Rachebewertungen abzugeben.

Unter Rachebewertungen verstehen wir negative oder neutrale Bewertungspunkte und -kommentare, die nicht die eigentliche Transaktion bewerten. Man erkennt sie daran, dass sie entweder ausschließlich oder hauptsächlich als Reaktion auf selbst erhaltene negative oder neutrale Bewertungen oder Bewertungskommentare abgegeben werden (inkl. der detaillierten Verkäuferbewertungen).

Häufig gestellte Fragen

Ich habe einen Käufer negativ bewertet und wurde daraufhin von ihm zwar positiv bewertet, habe jedoch einen sehr negativen Bewertungskommentar bekommen. Was kann ich dagegen tun?

Diese Handlung scheint eine Rachebewertung zu sein und kann gern von uns geprüft werden. Bitte kontaktieren Sie uns zu diesem Fall. Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen und gegebenenfalls handeln.

 

Lesen Sie hier unseren ganzen Grundsatz

Grundsatz zu Rachebewertungen

Es ist verboten, das Bewertungssystem von eBay zu missbrauchen. Daher ist es verboten, Rachebewertungen abzugeben. Unter Rachebewertungen verstehen wir negative oder neutrale Bewertungspunkte und -kommentare, die nicht die eigentliche Transaktion bewerten, sondern erkennbar ausschließlich oder überwiegend eine Reaktion auf selbst erhaltene negative oder neutrale Bewertungen oder Bewertungskommentare sind (inkl. der detaillierten Verkäuferbewertungen).

Was genau ist eine Rachebewertung?

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen Verhaltensweisen zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:

  • Ein Käufer bewertet einen Verkäufer negativ oder neutral, weil dieser zusätzliche Forderungen des Käufers ablehnt, die nicht in der Artikelbeschreibung aufgeführt waren (z. B. einen kostenlosen Zusatzartikel).
  • Ein Verkäufer wird von einem Käufer negativ oder neutral bewertet, empfindet das als unfair und bewertet zwar daraufhin diesen Käufer positiv, fügt aber einen sehr negativen Bewertungskommentar hinzu.

Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten,
  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d. h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich),
  • vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz,
  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote.
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