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      4 Minuten Lesezeit

      Steuern auf eBay-Verkäufe zahlen

      Viele Länder und Gebiete auf der ganzen Welt erheben Steuern auf Käufe von Endverbrauchern. Dazu gehören auch Artikel, die bei eBay gekauft werden. Ob die Steuern im Angebotspreis enthalten sind, bei der Kaufabwicklung hinzukommen oder an der Grenze berechnet werden, hängt vom Kaufpreis, vom Artikelstandort und von Ihrer Lieferadresse ab.

      Wenn für Ihren eBay-Kauf zusätzliche Steuern anfallen, wird dies auf der Angebotsseite angemerkt. Der Steuerbetrag wird dann bei der Kaufabwicklung angezeigt, bevor Sie bezahlen.

      Artikel, die in das Vereinigten Königreich gesendet werden (einschließlich digitaler Artikel oder elektronischer Dienste)

      Käufe, die von Verbrauchern im Vereinigten Königreich (UK) getätigt werden, unterliegen generell der Umsatzsteuer (USt). Die Preise bei ebay.co.uk werden einschließlich Umsatzsteuer angezeigt.

      Hinweis: Wenn es sich bei einem Käufer um ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen handelt, zieht eBay die Mehrwertsteuer nicht ein und der Verkäufer trägt die Verantwortung für den Einzug und die Abführung der Mehrwertsteuer.

      Berechnung der Mehrwertsteuer

      Die Mehrwertsteuer wird für den Gesamtbetrag der Bestellung berechnet, einschließlich Artikelpreis, Versand und zusätzlicher Kosten wie Versicherungen.

      Der Standard-Umsatzsteuersatz im Vereinigten Königreich beträgt 20%. Die Gesetzgebung im Vereinigten Königreich sieht jedoch für bestimmte Artikel reduzierte Sätze von 5% oder 0% vor. Weitere Informationen zur Umsatzsteuer im Vereinigten Königreich finden Sie unter gov.uk: Umsatzsteuersätze (in englischer Sprache).

      Warenversand nach Großbritannien aus Ländern bzw. von Verkäufern außerhalb des Vereinigten Königreichs

      Seit dem 1. Januar 2021 muss eBay bei bestimmten Warenbestellungen, die an eine Adresse im Vereinigten Königreich geliefert werden, die Umsatzsteuer einziehen:

      • Bestellungen bis zu GBP 135,00 von außerhalb Großbritanniens
      • Bestellungen für Waren mit beliebigem Wert, die sich im Vereinigten Königreich befinden, aber deren Verkäufer nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist

      Für importierte Artikel im Wert von über GBP 135 fallen ggf. MwSt. und Zölle an. In diesen Fällen sind die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollgebühren jedoch direkt vom Käufer an die Zollbehörden des Vereinigten Königreichs zu zahlen.

      Umsatzsteuer für digitale Artikel

      eBay zieht außerdem die Mehrwertsteuer von Käufern digitaler Artikel ein. Die in Großbritannien geltende Umsatzsteuer wird direkt an die Behörden im Vereinigten Königreich abgeführt und die Umsatzsteuer für die EU wird über das OSS-System in der EU an die zuständigen Steuerbehörden abgeführt.

      Digitale Medien (bzw. elektronische Dienste) sind Dienstleistungen, die Käufern elektronisch bereitgestellt werden. Dazu gehören die Bereitstellung und die Aktualisierung von Software, die Bereitstellung von Bildern, Texten und Informationen (z.B. eBooks) sowie die Bereitstellung von Musik, Filmen und Spielen online oder per Download.

      Eine Liste der digitalen Artikel finden Sie auf der HMRC-Website.

      Anzeige der Umsatzsteuer bei der Kaufabwicklung

      Die für den Gesamtbetrag Ihrer Bestellung anfallende Mehrwertsteuer wird bei der Kaufabwicklung angezeigt. Sie können auf der Seite „Einzelheiten zum Kauf“ in Ihrer Kaufübersicht eine entsprechenden Rechnung aufrufen und herunterladen.

      Sofern nicht anders angegeben, gewährt eBay Rabatte auf den Gesamtbestellpreis, nachdem die Mehrwertsteuer berechnet wurde.

      Weitere Informationen zum Kaufen von Artikeln im Ausland finden Sie auf unserer Hilfeseite zu internationalen Käufen und Auslandsversand.

      Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

      Artikel, die in Länder der Europäischen Union verschickt werden

      Für Käufe von EU-Verbrauchern wird generell Mehrwertsteuer (MwSt.) berechnet. Der Mehrwertsteuersatz wird von dem Land festgelegt, in das das Paket verschickt wird, und hängt von den verkauften Artikeln ab.

      Berechnung der Mehrwertsteuer

      Die Mehrwertsteuer wird für den Gesamtbetrag der Bestellung berechnet, einschließlich Artikelpreis, Versand und zusätzlicher Kosten wie Versicherungen.

      Sofern nicht anders angegeben, gewährt eBay Rabatte auf den Gesamtbestellpreis, nachdem die Mehrwertsteuer berechnet wurde.

      Warenversand zwischen EU-Ländern

      Wenn der Artikel von einem EU-Land in ein anderes EU-Land verschickt wird, fallen keine Zollgebühren an. Allerdings müssen Käufer die Mehrwertsteuer entrichten. Ab dem 1. Juli 2021 müssen in der EU ansässige Verkäufer, deren Umsatz in anderen EU-Ländern mehr als EUR 10.000,00 beträgt, die Mehrwertsteuer entsprechend dem Land der Waren erheben, aus dem geliefert wurde.

      Anzeige der Umsatzsteuer bei der Kaufabwicklung

      Bei Artikeln, die sich in der EU befinden, ist die Umsatzsteuer (sofern anwendbar) bereits im Kaufpreis inbegriffen.

      In Fällen, in denen eBay die Umsatzsteuer eingezogen hat, wird die für den Gesamtbetrag Ihrer Bestellung anfallende Umsatzsteuer bei der Kaufabwicklung angezeigt. Sie können auf der Seite „Einzelheiten zum Kauf“ in Ihrer Kaufübersicht eine entsprechende Rechnung aufrufen und herunterladen.

      Digitale Produkte und Dienstleistungen, die elektronisch bereitgestellt werden

      Digitale Produkte sind herunterladbare Dateien oder andere Produkte und Dienstleistungen, die elektronisch bereitgestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel Software oder E-Books, Musik und Filme. Werden diese Produkte jedoch auf einem Datenträger wie einem USB-Stick oder einer DVD versandt, gelten sie als Waren.

      eBay ist verpflichtet, beim Verkauf dieser digitalen Produkte Umsatzsteuer einzuziehen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem Käufer eine Rechnung auszustellen, sondern der Käufer erhält von eBay eine Rechnung mit Mehrwertsteuer.

      Artikel, die in EU-Länder geliefert werden – Zollgebühren

      Zum 1. Juli 2026 hat die EU einen neuen Zoll in Höhe von EUR 3,00 auf Waren im Wert von EUR 150,00 oder weniger eingeführt. Bei Programmen zur Versandabwicklung von eBay, wie z. B. eBay Internationaler Versand und das Programm zum weltweiten Versand, werden alle anfallenden Einfuhrgebühren, einschließlich dieser Zollgebühren, an der Kasse angezeigt und erhoben. In diesem Fall werden dem Käufer bei der Lieferung keine zusätzlichen Zollgebühren in Rechnung gestellt.


      Versanddienstleister können diese Zollgebühren und zusätzliche Einfuhrgebühren vor der Lieferung berechnen, wenn bestimmte Artikel mit anderen Versandmethoden verschickt werden.

      Die Zollgebühren werden pro Artikeltyp und nicht pro Paket erhoben. Mehrere Artikel desselben Typs werden einmal verzollt.

      Beispiele:

      • Schreibwaren: Ein Notizblock, ein Terminkalender und ein Kalender in einem Paket werden als 3 verschiedene Artikeltypen gezählt (Gesamtbetrag = EUR 9,00 Zoll).
      • Kleidung: Ein T-Shirt aus Baumwolle und ein T-Shirt aus Polyester in derselben Verpackung werden als 2 verschiedene Artikeltypen gezählt (Gesamt = EUR 6,00 Zoll).
      • Kleidung: Zwei Baumwoll-T-Shirts in verschiedenen Farben und Größen im selben Paket werden als ein Artikeltyp gezählt (Gesamtbetrag = EUR 3,00 Zoll).

      Artikel, die nach Frankreich geliefert werden – Bearbeitungsgebühr

      Für Artikel mit einem Wert von bis zu EUR 150,00, die von außerhalb der EU verschickt und vom Zoll nach Frankreich verschickt werden, berechnet Frankreich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 2,00.

      Versanddienstleister können diese Bearbeitungsgebühr für teilnahmeberechtigte Artikel vor der Lieferung berechnen. Diese Gebühr wird zusätzlich zum EU-Zoll in Höhe von EUR 3,00 fällig.

      Warensendungen in die EU aus Ländern bzw. von Verkäufern außerhalb der EU

      Wenn der Artikel von außerhalb der EU verschickt wird, muss der Empfänger unter Umständen Umsatzsteuer und Zollgebühren zahlen. Diese Beträge werden im Namen der zuständigen Zoll- oder Steuerbehörden von eBay oder dem Versandunternehmen eingezogen.

      eBay zieht bei bestimmten Warenbestellungen, die an eine Adresse in der EU geliefert werden, die Umsatzsteuer ein:

      • Warenbestellungen bis zu einem Wert von EUR 150,00, die in die EU eingeführt und an Verbraucher verkauft werden (Informationen zu Sendungen nach Metropolitan-Frankreich und Monaco finden Sie unter dem nächsten Punkt)
      • Bestellungen mit beliebigem Wert, die von außerhalb der EU an Verbraucher in Frankreich oder Monaco verschickt werden
      • Für Artikel mit beliebigem Wert, die von einem Unternehmen außerhalb der EU verkauft werden, sich aber bereits in der EU befinden
      • Digitale Artikel oder elektronische Dienste mit beliebigem Wert, wie z.B. eBooks oder Standardsoftware

      In Fällen, in denen eBay nicht für den Einzug der Umsatzsteuer verantwortlich ist, werden der Umsatzsteuerbetrag und die Zollgebühren bei der Einfuhr in das Zielland bestimmt. Aus diesem Grund müssen Käufer möglicherweise zusätzliche Gebühren bezahlen, die nicht in dem bei der Kaufabwicklung angezeigten Gesamtpreis enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise die Umsatzsteuer, Zölle oder Gebühren, die das Versandunternehmen für die Einfuhrabwicklung erhebt.

      Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Online-Einkäufe von Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union.

      Artikellieferungen in andere Länder

      Wenn eine Bestellung an eine Adresse außerhalb des Vereinigten Königreichs oder außerhalb der EU geliefert wird, können lokale Verbrauchersteuern und/oder Zollgebühren anfallen. Online-Marktplätze wie eBay sind unter Umständen für den Einzug der Steuern verantwortlich. Es kann aber auch sein, dass der Empfänger des Pakets die Steuern im Rahmen der Zollabwicklung bezahlen muss.

      Wir haben einige allgemeine Informationen für bestimmte Länder für Sie zusammengestellt. Diese Angaben sind lediglich als Orientierungshilfe gedacht und sind in keiner Weise vollständig. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls über die jeweils geltenden Steuer- und Zollvorschriften.

      Artikellieferungen in die USA – Sales Tax

      Die Steuergesetze variieren in den USA je nach Bundesstaat. Die Sales Tax wird daher möglicherweise direkt vom Verkäufer oder von eBay eingezogen oder sie ist direkt vom Käufer zu bezahlen. Wenn sich Ihre Lieferadresse in einem US-Bundesstaat befindet, in dem entweder der Verkäufer oder eBay die Umsatzsteuer berechnen muss, wird die Steuer bei der Kaufabwicklung in den Gesamtbetrag eingerechnet.

      Wird der Artikel von außerhalb der USA verschickt, muss der Empfänger unter Umständen Abgaben und Zollgebühren entrichten.

      Artikellieferungen nach Australien oder Neuseeland – Goods and Services Tax (GST)

      eBay ist verpflichtet, GST für Bestellungen bis zu AUD 1.000,00 einzuziehen, die nach Australien eingeführt werden, und für Bestellungen bis zu NZD 1.000,00, die nach Neuseeland eingeführt werden. Die GST ist bei der Kaufabwicklung im Gesamtbetrag enthalten.

      Wenn die GST eingezogen wurde, können Sie auf der Seite Einzelheiten zum Kauf in Ihrer Kaufübersicht eine Steuerrechnung aufrufen und herunterladen.

      Die GST auf Einkäufe im Wert von über AUD 1.000,00 und NZD 1.000,00 wird in der Regel an der australischen oder neuseeländischen Grenze erhoben. Der Empfänger muss die GST möglicherweise im Rahmen der Zollabwicklung für das Paket bezahlen.

      Artikellieferungen nach Norwegen – Mehrwertsteuer im E-Commerce (VOEC)

      eBay ist verpflichtet, die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Artikel bis zu einem Wert von NOK 3.000,00 zu erheben, die nach Norwegen importiert werden. Wenn der Verkauf innerhalb dieses Grenzwerts liegt, wird die Umsatzsteuer für den Gesamtbetrag der Bestellung berechnet (einschließlich Versand und zusätzlicher Kosten wie Versicherungen). Die Mehrwertsteuer ist bei der Kaufabwicklung im Gesamtbetrag der Bestellung enthalten.

      Bei Artikeln mit einem Wert über NOK 3000,00 zieht eBay keine Umsatzsteuer ein. Mehrwertsteuer und Zollgebühren werden jedoch an der norwegischen Grenze eingezogen. In der Praxis bezahlt der Empfänger diese Beträge an das Versandunternehmen, damit das Paket am Zoll abgefertigt werden kann.

      Artikel, die an eine Adresse in Kasachstan geliefert werden – Mehrwertsteuer (MwSt.)

      eBay ist verpflichtet, Mehrwertsteuer für Waren (d.h. Waren mit einem Wert bis einschließlich EUR 200,00) und digitale Dienstleistungen einzuziehen, die an Verbraucher in Kasachstan geliefert werden. Wenn der Artikel von einem Standort in Kasachstan oder in der Eurasischen Wirtschaftsunion (Russland, Armenien, Belarus und Kirgisistan) verschickt wird, zieht eBay Mehrwertsteuer auf den vollständigen Wert der Transaktion ein, einschließlich Transport- und Versicherungskosten. Werden die Artikel von anderen Standorten (Rest der Welt) versandt, erhebt und führt eBay die Abgaben nur auf die ersten EUR 200,00 des Warenwerts ein, einschließlich Versandkosten und Versicherung. Der Restbetrag ist vom Käufer direkt an die Zollbehörden von Kasachstan zu entrichten. Für digitale Dienstleistungen, die von Verkäufern außerhalb Kasachstans für Privatkäufer in Kasachstan bereitgestellt werden, zieht eBay immer die Mehrwertsteuer ein (es gibt keinen Schwellenwert).

      Die Mehrwertsteuer wird bei der Bezahlung in Ihrer Bestellsumme ausgewiesen.eBay zieht die Umsatzsteuer unter dem Namen eBay Marketplaces GmbH ein und führt sie ab. Nach geltendem Recht ist eBay nicht verpflichtet, von Käufern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einzuholen und stellt dem Käufer auch keine Rechnung aus.

      Artikel, die nach Belarus geliefert werden – Mehrwertsteuer (MwSt.)

      eBay ist verpflichtet, Umsatzsteuer für Waren zu erheben, die an Adressen in Belarus geliefert werden. Diese Verpflichtung gilt für alle Bestellungen, unabhängig vom Wert und ursprünglichen Standort des Artikels.

      eBay zieht außerdem Mehrwertsteuer für digitale Waren und Dienstleistungen ein, die für Privatkäufer in Belarus bereitgestellt werden.

      Die Mehrwertsteuer wird bei der Bezahlung in Ihrer Bestellsumme ausgewiesen.eBay zieht die Umsatzsteuer unter dem Namen eBay Marketplaces GmbH ein und führt sie ab. 

      Artikel, die nach Jersey verschickt werden – Goods and Services Tax (GST)

      eBay ist verpflichtet, für Waren, die nach Jersey importiert werden, die Jersey Goods and Services Tax (GST) einzuziehen. Der GST-Satz richtet sich nach dem Artikelwert zuzüglich aller Kosten für Verpackung und Versand.

      In Fällen, in denen eBay die GST eingezogen hat, wird die für den Gesamtbetrag Ihrer Bestellung anfallende GST bei der Kaufabwicklung angezeigt. Sie können auf der Seite „Einzelheiten zum Kauf“ in Ihrer Kaufübersicht eine entsprechende Rechnung aufrufen und herunterladen.

      Artikellieferungen in die Schweiz, nach Liechtenstein und Büsingen – Mehrwertsteuer (MwSt.)

      eBay ist verpflichtet, bei bestimmten Bestellungen, die an Adressen im Zollgebiet der Schweiz, Liechtensteins und Büsingens geliefert werden, die Mehrwertsteuer einzuziehen:

      • Verkäufe von Waren, die sich bereits auf dem schweizerischen Zollgebiet befinden - Inlandsgeschäfte; und 
      • Verkäufe von Waren, die in das schweizerische Zollgebiet eingeführt werden 

      Gemäß der Schweizer Mehrwertsteuergesetzgebung unterscheidet eBay nicht zwischen Verkäufen von Waren an Steuerpflichtige und Nicht-Steuerpflichtigen.
      Die Mehrwertsteuer ist bei der Bezahlung im Gesamtbetrag der Bestellung enthalten. eBay zieht die Mehrwertsteuer ein und führt sie unter dem Namen eBay Marketplaces GmbH an die Schweizer Steuerbehörden ab.

      Artikel, die nach Saudi-Arabien geliefert werden – Mehrwertsteuer (MwSt.)

      eBay ist gemäß den saudi-rechtlichen Bestimmungen für fiktive Lieferer (Artikel 47(3) der saudi-arabischen Mehrwertsteuer-Durchführungsbestimmungen) verpflichtet, die Mehrwertsteuer auf Waren und (digitale) Dienstleistungen einzuziehen und an die saudi-arabische Steuerbehörde (ZATCA) abzuführen.

      eBay zieht Mehrwertsteuer für Waren und Dienstleistungen ein, die von in Saudi-Arabien ansässigen Verkäufern verkauft werden, für die eBay keine gültige saudi-arabische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt.

      Für digitale Dienstleistungen, die Käufern in Saudi-Arabien von Verkäufern außerhalb Saudi-Arabiens bereitgestellt werden, zieht eBay immer die Mehrwertsteuer ein (es gibt keinen Schwellenwert).

      Die Mehrwertsteuer ist in Ihrer Bestellsumme bei der Kaufabwicklung enthalten. eBay zieht die Umsatzsteuer unter dem Namen eBay Marketplaces GmbH ein und führt sie ab. Für Transaktionen, bei denen eBay dazu verpflichtet ist, stellen wir Ihnen eine Rechnung aus. Wenn Sie die Ware zurücksenden und eine Rückerstattung erhalten, stellen wir eine Steuergutschrift aus und erstatten Ihnen die von Ihnen gezahlte Mehrwertsteuer zurück.

      Zurückerstattete Käufe

      Wenn Sie bei einem eBay-Kauf Steuern bezahlt haben und eine Rückerstattung für Ihre Bestellung erhalten, werden auch die bezahlten Steuern anteilsmäßig zurückerstattet. Bei einer Rückerstattung in voller Höhe erhalten Sie also auch die Steuern in voller Höhe zurück. Bei einer Teilrückerstattung von 50% erhalten Sie 50% der Steuern zurück. Rückerstattungen, die außerhalb des eBay-Systems erfolgen, kommen nicht für eine Rückerstattung der Steuern infrage.

      Falls Sie bei der Zollabwicklung Einfuhrgebühren oder -abgaben bezahlt haben, den Artikel danach jedoch zurückgegeben haben, sollten Sie bei der Zollbehörde hinsichtlich einer Rückerstattung der Gebühren nachfragen.

      Steuer auf Käufergebühren

      Für einige eBay-Dienstleistungen können wir Käufern Gebühren berechnen. Wenn wir in Ihrem Land verpflichtet sind, Steuern auf eBay-Gebühren einzuziehen, fügen wir die Steuer als separate Belastung bei der Kaufabwicklung hinzu oder beziehen die Steuer in unsere Gebühren ein.

      Erfahren Sie mehr zur Gebühr für Käuferschutz - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet . Diese Gebühr gilt für einige Käufe, die auf eBay.co.uk abgeschlossen wurden.

      Doppelt bezahlte Umsatzsteuer

      Wenn Ihnen die Umsatzsteuer bei der Lieferung Ihrer Waren vom Versanddienstleister ein zweites Mal berechnet wurde, kontaktieren Sie bitte eBay  und legen Sie uns einen Nachweis dafür vor, dass die Umsatzsteuer ein zweites Mal bezahlt wurde. Die von eBay für die ursprüngliche Transaktion berechnete Umsatzsteuer kann dann erstattet werden.

      Anfordern einer Umsatzsteuer-Rückerstattung

      Um eine Umsatzsteuer-Rückerstattung für eine abgeschlossene Bestellung anzufordern, loggen Sie sich bitte ein und laden Sie einen Nachweis für die Überzahlung hoch. Geben Sie unbedingt Ihre Bestellnummer und/oder Artikelnummer in das Formular ein, damit der Rückerstattungsprozess zügig abgewickelt werden kann.

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