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Grundsatz zu Steuern

Verkäufer müssen alle Steuervorschriften einhalten, die für eBay-Verkäufe gelten.

Beim Verkaufen über eBay sind Sie dafür verantwortlich, alle geltenden steuerrechtlichen Regelungen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere alle Steuergesetze, die für Verkäufe über eBay oder generell für den Verkauf über Online-Marktplätze gelten.

Unsere Grundsätze dienen als Orientierungshilfe in Steuerfragen. Da eBay keine Auskunft über Steuerfragen geben darf, sollten sich Verkäufer für weitere Informationen über ihre steuerrechtlichen Verpflichtungen an ihren Steuerberater oder die zuständige Steuerbehörde wenden.

Wie lautet der Grundsatz zu Steuern bei eBay?

Verkäufer sind selbst dafür verantwortlich, alle aus den Aktivitäten auf eBay entstehenden Steuern entsprechend der geltenden Gesetze zu erklären und zu zahlen.

Einkommensteuer

Verkäufer sind unter Umständen dazu verpflichtet, ihre Einkünfte aus eBay-Verkäufen zu versteuern. Wenn Sie gewerblich bei eBay verkaufen, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, sich von einem Steuerberater hinsichtlich Ihrer daraus resultierenden Pflichten beraten zu lassen.

 

Steuern auf eBay-Gebühren

Wenn Sie Artikel bei eBay einstellen und verkaufen, können wir Gebühren erheben. Weitere Informationen zu unseren Gebühren finden Sie in unserem Artikel zu den Gebühren für private Verkäufer.

Je nachdem, in welchem Land Sie wohnen, können Umsatzsteuer (USt), Goods and Services Tax (GST), Sales Tax oder ähnliche Steuern auf Ihre eBay-Gebühren anfallen, unabhängig davon, auf welcher eBay Website Sie Ihre Angebote einstellen oder verkaufen.

Wenn eBay in Ihrem Land verpflichtet ist, diese Art Steuern auf Ihre eBay-Gebühren zu berechnen, wird eBay die Steuer separat in Ihrer Rechnung über Ihre Verkaufsgebühren ausweisen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Daten in Ihrem eBay-Konto - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet, einschließlich Namen und Adresse sowie bei gewerblichen Verkäufern Firmenname, Rechtsform (sofern vorhanden) und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vollständig und korrekt hinterlegt sind.

 

Steuern auf gekaufte und verkaufte Artikel

Viele Länder auf der ganzen Welt erheben Steuern auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen (Umsatzsteuer, Value Added Tax etc.). Darunter fallen grundsätzlich auch die Artikel, die bei eBay gekauft und verkauft werden. Diese Steuer ist bei gewerblichen Verkäufern in der Regel bereits im Angebotspreis enthalten. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferungen kann sich die Steuer aufgrund deines abweichenden Steuersatzes im Bestimmungsland noch ändern.

Verkäufer müssen ihren Standort und den Artikelstandort bei eBay korrekt angeben und und die Grundsätze für das Verkaufen einhalten.

Artikel, die in das Vereinigte Königreich oder in die EU geliefert werden

Umsatzsteuer fällt im Allgemeinen bei grenzüberschreitenden Verkäufen in das Vereinigte Königreich und die EU an. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder die zuständige Steuerbehörde, wenn Sie Fragen zu Ihren umsatzsteuerlichen Pflichten haben.

Für Verkäufer:

  • eBay ist in bestimmten Fällen dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf den Verkauf von Waren einzuziehen, die an Kunden im Vereinigten Königreich oder in der EU geliefert werden. Ausführliche Informationen zu den Fällen, in denen eBay die Umsatzsteuer einzieht, finden Sie unter: Ihre Pflichten im Vereinigten Königreich und in der EU bezüglich der Umsatzsteuer
  • eBay benötigt von Ihnen den Bruttoverkaufspreis und den verwendeten Umsatzsteuersatz, wenn Sie ein Angebot auf eBay.de oder einer anderen europäischen eBay-Website einstellen. Dies dient dazu, dass eBay den Nettoverkaufspreis und den im Lieferland korrekten Umsatzsteuerbetrag ermitteln kann, der dem Käufer berechnet werden muss, wenn eBay verpflichtet ist, die Umsatzsteuer vom Käufer einzuziehen.
  • Für die Einziehung der Umsatzsteuer auf Waren geht eBay davon aus, dass es sich bei eBay-Verkäufern, die nicht im Vereinigten Königreich beziehungsweise nicht in der EU ansässig sind, um steuerpflichtige Personen im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs beziehungsweise der EU handelt.
  • Wenn Sie eBay bereits Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer übermittelt haben, wird diese automatisch in Ihren Angeboten angezeigt. Hier können Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinzufügen oder entfernen - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

Für Käufer:

eBay ist dazu verpflichtet, für bestimmte Bestellungen, die an EU-Adressen geliefert werden, Umsatzsteuer einzuziehen:

  • Sendungen bis zu einem Wert von EUR 150,00, die in die EU eingeführt und an Verbraucher verkauft werden (siehe gesonderte Vorschriften für Frankreich und Monaco im nächsten Punkt). Es gibt keine Umsatzsteuerbefreiung mehr für die Einfuhr von Kleinsendungen bis zu EUR 22,00 in die EU.
  • Bestellungen von beliebigem Wert, die nach Frankreich oder Monaco eingeführt und an dortige Verbraucher verkauft werden. In diesem Fall erhebt eBay zwar die Einfuhrumsatzsteuer, aber nicht andere Einfuhrabgaben/Zölle. Das heißt, je nach Artikel oder Warenwert werden die Versanddienstleister möglicherweise zusätzliche Einfuhrabgaben vom Käufer einziehen.
  • Bestellungen von Waren beliebigen Wertes, bei denen der Verkäufer kein Unternehmen aus der EU ist, die Waren sich aber bereits innerhalb der EU befinden.
  • Die im Gesamtbetrag der Bestellung enthaltene Umsatzsteuer wird bei der Bezahlung angezeigt und Sie können eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer in den Einzelheiten zum Kauf in Ihrer KMein Mein eBay: Käufe - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet ansehen und herunterladen.
  • Bei Sendungen über EUR 150,00, die in die EU importiert werden, muss der Käufer in der Regel die Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen der Zollabwicklung des Pakets bezahlen.
  • Wenn eBay verpflichtet ist, die Umsatzsteuer einzuziehen, wird eBay dies für alle unter diese Pflicht fallenden Transaktionen tun, sofern der Käufer keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines EU-Staates angegeben hat.
  • eBay ist außerdem verpflichtet, für bestimmte Bestellungen, die an Käufer im Vereinigten Königreich geliefert werden, Umsatzsteuer einzuziehen:
    • Sendungen bis zu einem Wert von GBP 135,00, die nicht aus dem Vereinigten Königreich verschickt werden
    • Bestellungen, bei denen sich der Artikel im Vereinigten Königreich befindet, der Verkäufer aber nicht dort ansässig ist
  • Es gibt keine Umsatzsteuerbefreiung mehr für die Einfuhr von Kleinsendungen bis zu GBP 15,00 in das Vereinigte Königreich.
  • Die im Gesamtbetrag der Bestellung enthaltene Umsatzsteuer wird bei der Bezahlung angezeigt und Sie können eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer in den Einzelheiten zum Kauf in Ihrer Mein eBay: Käufe - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet ansehen und herunterladen.
  • Bei Sendungen über GBP 135,00, die ins Vereinigte Königreich importiert werden, muss der Käufer in der Regel die Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen der Zollabwicklung des Pakets bezahlen.
  • Wenn eBay verpflichtet ist, die Umsatzsteuer einzuziehen, wird eBay dies für alle unter diese Pflicht fallenden Transaktionen tun, sofern der Käufer keine gültige britische oder nordirische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben hat.
 

Artikel, die an Käufer außerhalb des Vereinigten Königreichs oder der EU verkauft werden

Wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, um Informationen zur Zahlung von Steuern für den Export von Artikeln in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs oder der EU zu erhalten. Beachten Sie, dass Sie als Verkäufer möglicherweise auch in anderen Ländern steuerliche Verpflichtungen haben, wenn Sie dorthin verkaufen.

  • Australien und Neuseeland: eBay ist verpflichtet, die Goods & Services Tax (GST) auf Bestellungen bis zu einem Wert von AUD 1.000,00, die nach Australien importiert werden, oder bis zu einem Wert von NZD 1.000,00, die nach Neuseeland importiert werden, einzuziehen.
    Die Goods & Services Tax (GST) wird bei der Bezahlung zum Gesamtbetrag der Bestellung hinzugefügt und dann automatisch von der Zahlung des Käufers einbehalten. eBay führt den GST-Betrag an das „Australian Taxation Office“ (ATO) oder das „NZ Inland Revenue Department“ (IRD) ab.
    Verkäufer müssen die Steuernummer von eBay und den zugehörigen Zollcode auf dem Paket angeben.
    • Australien: eBays ABN # 64 652 016 681 Code: PAID
    • Neuseeland: eBays IRD # 126-101-678 Code: PAID
    Bei Bestellungen von über AUD 1.000,00 und NZD 1.000,00 muss der Käufer in der Regel die Goods & Services Tax (GST) im Rahmen der Zollabwicklung des Pakets bezahlen.
    Dies gilt nicht, wenn die Transaktion zwischen Käufern und Verkäufern stattfindet, die beide in Australien (oder Neuseeland) ansässig sind – der Verkäufer ist in diesem Fall für die Berechnung der Goods & Services Tax (GST) an den Käufer verantwortlich.
  • Norwegen: eBay ist verpflichtet, auf Waren bis zu einem Wert von NOK 3.000,00, die nach Norwegen importiert werden, die Mehrwertsteuer für den elektronischen Handel (VOEC) zu erheben. Bei Bestellungen bis zu diesem Wert wird die Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag der Bestellung berechnet (einschließlich Versand- und eventueller Zusatzkosten wie Versicherung etc.).
    Die Mehrwertsteuer für den elektronischen Handel (VOEC) wird bei der Bezahlung zum Gesamtbetrag der Bestellung hinzugefügt, automatisch vom Käufer einbehalten und in voller Höhe an die norwegischen Behörden abgeführt.
    Verkäufer müssen die VOEC-Nummer von eBay auf dem Paket und auch separat an den Spediteur angeben, damit dieser die Daten des Pakets elektronisch an den norwegischen Zoll übermitteln kann:
    VOEC-Nr. 2024926
    Die Mehrwertsteuer für den elektronischen Handel (VOEC) für Einkäufe im Wert von über NOK 3.000,00 muss grundsätzlich an der norwegischen Grenze entrichtet werden. Der Käufer muss diese gegebenenfalls im Rahmen der Zollabwicklung des Paketes bezahlen.
    Dies gilt nicht, wenn die Transaktion zwischen Käufern und Verkäufern stattfindet, die beide in Norwegen ansässig sind – der Verkäufer ist in diesem Fall weiterhin für die Berechnung der Mehrwertsteuer an den Käufer verantwortlich.
    Weitere Informationen über die norwegische Mehrwertsteuer und die Bestimmungen zur Zollanmeldung finden Sie hier - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
  • Kasachstan: eBay ist verpflichtet, Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Waren (d.h. Waren mit einem Wert bis einschließlich 200 €) und digitale Dienstleistungen einzuziehen, die an Verbraucher in Kasachstan geliefert werden. eBay ist verpflichtet, Mehrwertsteuer auf den vollständigen Wert der Transaktion einzuziehen, wenn sich der Artikel in Kasachstan oder in der Eurasischen Wirtschaftsunion (Russland, Armenien, Belarus und Kirgisistan) befindet, einschließlich Transport- und Versicherungskosten, da diese als Teil des Gesamtkaufs gelten. Wenn sich der Artikel außerhalb Kasachstans oder der Eurasischen Wirtschaftsunion befindet (Rest der Welt), wird eBay die Mehrwertsteuer nur für die ersten 200 € der Bestellung, einschließlich Versand- und Versicherungskosten, erheben und abführen. Die für den Restbetrag fällige Mehrwertsteuer ist direkt vom Käufer an die zuständigen Zollbehörden zu entrichten. Für die Transport- und Versicherungsgebühren gilt derselbe Mehrwertsteuersatz wie für den bzw. die gelieferten Artikel.
  • Belarus: eBay ist verpflichtet, Mehrwertsteuer (MwSt.) für Waren einzuziehen, die an Adressen in Belarus geliefert werden. Diese Verpflichtung gilt für alle Bestellungen, unabhängig von Wert und ursprünglichen Standort des Artikels.
    eBay zieht außerdem Mehrwertsteuer für digitale Waren und Dienstleistungen ein, die für Privatkäufer in Belarus bereitgestellt werden.
    Für Transport- und Bearbeitungsgebühren, die vom Käufer zu entrichten sind, gilt derselbe Mehrwertsteuersatz wie für den bzw. die gelieferten Artikel.
  • Jersey: eBay ist verpflichtet, für Waren, die zur Auslieferung an eine Adresse in Jersey importiert werden, die Jersey Goods and Services Tax (GST) einzuziehen.   Dies gilt für alle Waren, die von außerhalb Jerseys verschickt werden, und für Transport- und Verpackungsgebühren, die vom Käufer zu entrichten sind, gilt derselbe GST-Satz wie für den bzw. die gelieferten Artikel.
  • Andere Länder: Abhängig von der lokalen Steuergesetzgebung kann eBay verpflichtet sein, Umsatzsteuer, Goods and Services Tax (GST) oder ähnliche Steuern für eBay-Käufe einzuziehen. Dies gilt nicht nur für Bestellungen, die in die EU und ins Vereinigte Königreich gesendet werden. eBay wird in diesen Fällen den Steuerbetrag einziehen und die Steuer in voller Höhe an die zuständige Steuerbehörde abführen. Wenn die Steuer von eBay eingezogen wurde, müssen Sie die entsprechenden Angaben hierzu mit der Adresse des Käufers auf dem Paket vermerken. Für weitere Informationen über Ihre steuerlichen Pflichten bei Verkäufen in andere Länder wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder die zuständige Steuerbehörde.
 

Bitte beachten Sie, dass eBay Ihre Daten an staatliche Behörden weitergeben wird, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz trägt dazu bei, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

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