Gesetz über digitale Dienste

Passen Sie bei Bedarf Ihre Unternehmensinformationen an

Das Gesetz über digitale Dienste

Die Europäische Kommission hat das Gesetz über digitale Dienste verabschiedet, um eine sichere und verantwortungsbewusste Online-Umgebung für Verbraucher zu schaffen. Digitale Plattformen, einschließlich Online-Marktplätze wie eBay, müssen Vorschriften einhalten, die auf eine erhöhte Verantwortlichkeit, Verbraucherschutz und Transparenz abzielen.

Wenn Sie bei eBay gewerblich verkaufen und Ihre Angebote von Käuferinnen und Käufern in der Europäischen Union erworben werden können, müssen Ihre Angebote dem Gesetz über digitale Dienste entsprechen. Zu diesem Zweck werden die Kontaktdaten Ihres Unternehmens in Ihren Angeboten angezeigt.

Passen Sie Ihre Unternehmensinformationen an

Wir haben es Ihnen einfacher gemacht, die erforderlichen Unternehmensinformationen bei Bedarf anzupassen und zu ergänzen.

So geht's:

  • Unter Kontoeinstellungen finden Sie in Mein eBay die Seite für Öffentliche Informationen zum Unternehmen.
  • Bitte fügen Sie Ihren Firmennamen (soweit vorhanden) und die Geschäftsadresse hinzu. Die bereits verifizierte Telefonnummer und E-Mail-Adresse Ihres Unternehmens sind bereits eingetragen und können bei Bedarf angepasst werden.

Welche Informationen werden in meinen Angeboten angezeigt?

Ihr Firmenname (soweit vorhanden), Ihre Geschäftsadresse, Ihre verifizierte E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie ggf. Ihre Handelsregisternummer erscheinen in Ihren Angeboten, die von europäischen Käuferinnen und Käufern erworben werden können. Wir empfehlen, die Kontaktdaten des Kundendienstes Ihres Unternehmens (zum Beispiel Telefonnummer und E-Mail-Adresse) anzugeben, falls dies für Sie zutreffend ist.