Antwort von driwag- Käufer hat auf Bewertung reagiert.- Käufer hat auf Bewertung reagiert.
Verkäuferin hat gravierend falsche Angaben zur Ware gemacht und war im Anschluss nicht bereit, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Ebay Käuferschutz hat folgerichtig zu meinen Gunsten entschieden und das Geld zurückgezahlt. Die Behauptung der Verkäuferin ist unwahr wird anwaltlich verfolgt.