Durch den Vertrag von Versailles als Resultat des verlorenen Ersten Weltkrieges war das Deutsche Reich unter anderem signifikant am Aufbau einer schlagkräftigen Kriegsmarine gehindert. Der Besitz von U-Booten war generell untersagt, ebenso die Entwicklung und der Bau von Flugzeugträgern. Die meisten politischen Gruppen der Weimarer Republik hatten eine Revision dieses Vertrages zum Ziel. Die 1933 zur Macht gekommene NSDAP unter Adolf Hitler machte darin keine Ausnahme und ging rücksichtslos an deren Verwirklichung. Ein 1934 beschlossener Flotten-Ersatzplan ließ unter optimistischer Beurteilung des diplomatischen Klimas den Bau eines Flugzeugträgers und mehrerer großer Kriegsschiffe in Auftrag geben, deren Größe und Anzahl mehrfach nach oben korrigiert wurden. Das deutsch-britische Flottenabkommen von 1935 lockerte die Einschränkungen aus dem Vertrag von Versailles und ermöglichte offiziell den Aufbau einer U-Bootflotte.Vollständige Rezension lesen
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