Die Beweisermittlung oder die Beschaffung von Beweisen, die in der Sphäre des jeweiligen Verfahrensgegners liegen, gestaltet sich für den Anspruchsteller häufig schwierig. Dies gilt umso mehr, wenn sich die maßgeblichen Beweise in den USA befinden und das entsprechende Gerichtsverfahren in Deutschland rechtshängig ist.Florian Reiling untersucht das US-amerikanische Beweisverfahren nach 28 USC 1782 (a) nicht nur hinsichtlich dessen einzelner Voraussetzungen, sondern nimmt sich vor allem auch der geschilderten zivilprozessualen Bedenken an und versucht diese aufzulösen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Betrachtung von patentrechtlichen Auseinandersetzungen vor deutschen Gerichten und den damit verbundenen Besonderheiten im Hinblick auf einen Rückgriff auf das Verfahren nach 28 USC 1782 (a).