Pkw-Anhänger bis 0,75t

Pkw-Anhänger bis 0,75 t ohne zusätzlichen Führerschein

Wann immer das Auto zu klein für den großen Transport oder die zusätzliche Beladung ist, muss ein Anhänger angehangen werden. Viele Autofahrer finden, dass ein Auto ohne Anhängerkupplung gar kein richtiges Auto sei. Nach Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg sind in Deutschland mehr als fünf Millionen Kleinanhänger zugelassen. Als Kleinanhänger bezeichnen die Behörden alle zugelassenen Anhänger, die eine zulässige Gesamtmasse von 750 Kilogramm nicht überschreiten. Sie lassen sich verhältnismäßig einfach fahren und rangieren.

Was für einen Führerschein benötige ich?

Auch, wenn in der aktuellen Ausbildung zum Führerschein Klasse B keine Fahrten mit Anhänger vorgesehen sind, kann jeder Autofahrer einen Anhänger bis 750 Kilogramm an sein Fahrzeug anhängen. Eine Sondererlaubnis ist nicht notwendig. Die zulässige Anhängelast für gebremste und ungebremste Anhänger ist in den Fahrzeugpapieren verzeichnet und darf keinesfalls überschritten werden – auch wenn sie unter 750 kg liegen sollte. Pkw-Anhänger bis 3,5 t dürfen nur angehangen werden, wenn die Leermasse des Zugfahrzeuges über der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers liegt und beide zusammen einschließlich Beladung noch immer unter 3,5 Tonnen bleiben. In allen anderen Fällen ist ein Führerschein der Klasse BE oder bei Pferdeanhängern für Pkws der Klasse B96 nötig.

Welche Zulassungen erfordert ein Anhänger?

Die Zulassung gestaltet sich verhältnismäßig einfach. Wie jedes Fahrzeug benötigt auch ein Hänger eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Diese ABE kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung (TÜV) gemacht werden. Mit ABE und TÜV kann das Fahrzeug angemeldet und versichert werden. Es ist dann fahrbereit.

Wie fahre ich mit einem Hänger?

Die Fahrten mit kleinen Autoanhängern sind nicht viel anspruchsvoller als die Fahrten mit dem Fahrzeug selbst. Jedoch muss der Fahrer beim Bremsen, Abbiegen, bei Talfahrt und beim Rangieren mehr Vorsicht walten lassen. Auf Autobahnen und Bundesstraßen gilt ein Tempolimit für Gespanne von 80 km/h. Auto und Anhänger können nach einer TÜV-Prüfung ausnahmsweise für 100 km/h zugelassen werden. Dies wird durch einen amtlichen Aufkleber am Hänger bestätigt.