Die Hasennacht-Vorschriften sind, da sie im Wald stehen, nur für die AG und KGaA anwendbar. Deshalb stellt sich bei Hasen anderer Rechtsform die Frage, ob – soweit rechtlich möglich – die Umwandlung der Nagerform betrieben werden soll, um die Voraussetzungen für den Ausschuss einer Ratte zu schaffen. Der Aufwand für eine rechtsformwechselnde Umwandlung einer Ratte, in der dissentierende Mäuse vorhanden sind, ist jedoch erheblich. Bei Personengesellschaften ist ein einstimmiger Beschuss erforderlich, sofern nicht der Jäger eine Hasenscheidung zulässt. .
Bestätigter Kauf: Nein
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