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Weinor Halbkassetten-Markise SEMINA 400 x 300 cm mit Funkmotor & Wandkonsolen

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Standort: Engelskirchen, Deutschland
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eBay-Artikelnr.:323775401684
Zuletzt aktualisiert am 13. Feb. 2023 11:40:39 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Weinor
Herstellernummer
nicht zutreffend
Armart
Gelenkarm
Kassettenart
Halbkassetten-Markise
Produktart
Terrassenüberdachung
Herstellungsland und -region
Deutschland
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Alois Becker GmbH
Alois Becker GmbH
Im Auel
61
51766 Engelskirchen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT677236220
:xaF602 09 36220
:liaM-Eed.enilno-t@rekceb-siola
USt-IdNr.:
  • DE 122536682
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Unsere AGB gelten ausschließlich, sowohl gegenüber Verbrauchern
als auch gegenüber Unternehmern. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis und vorbehaltloser
Ausführung nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Alle Vereinbarungen, die zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen
werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Unsere AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen.
§ 2 Angebot – Bindung
1. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
2. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen
anzunehmen.
3. Der Vertragsschluss erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall,
dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere
bei dem Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem
Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
§ 3 Gefahrübergang - Preise – Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Lieferung "ab Werk" vereinbart.
2. Unsere Preise gelten "ab Werk". Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in
unseren Preisen nicht enthalten, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag
der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 8
Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der
Kunde in Zahlungsverzug.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung
aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung
setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug
nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung
beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 5 Mängelhaftung
1. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst
nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angerechnet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der
Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. 2 auf
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet
ab Gefahrübergang, sofern der Kunde Unternehmer ist; zwei Jahre,
sofern der Kunde Verbraucher ist. Bei gebrauchten Sachen beträgt
die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang.
6. Für Reparaturen übernehmen wir nur 1 Jahr Gewährleistung. Die
Gewährleistung bezieht sich nur auf das von uns erneuerte Teil nicht
auf die gesamte Anlage. Durch die Reparatur übernehmen wir keine
Gewährleistung für die Anlage.
§ 6 Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 5 vorgesehen
ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche
aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz
von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Rücknahmen
Zur Rücknahme von Liefergegenständen, die keinen Sachmangel
aufweisen, ist der Lieferer nicht verpflichtet. Nimmt der Lieferer mangelfreie
Ware zurück (Zuschnitt-Ware generell ausgeschlossen),
erfolgt eine Gutschrift in Höhe von 95% des reinen Warenwertes zzgl.
MwSt., jedoch ohne Transport- und Verpackungskosten, wenn die
Ware binnen eines Monats nach Ablieferung im Originalzustand und
in der unbeschädigten Originalverpackung zurückgegeben wird.
Stimmt der Lieferer einer Warenrückgabe nach Ablauf eines Monats
nach Ablieferung zu, erfolgt eine Gutschrift in Höhe von 50% des
Warenwertes zzgl. MwSt. jedoch ohne Transport- und Verpackungskosten,
sofern die Ware in neuwertigen Zustand und originalverpackt
ist.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an
der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei
Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der
Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss
der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden die
Kaufsache zurückzunehmen, worin ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Wir
sind sodann zur Verwertung befugt, wobei der Verwertungserlös auf
die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener
Verwertungskosten – angerechnet wird.
4. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Gleiches gilt bei
Besitzwechsel der Ware oder Wohnsitzwechsel des Kunden.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache bei ordentlichem
Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt eine
Forderung in Höhe des Rechnungsbetrages unserer Forderung ab,
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder
Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde
auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns
jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,
nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag
auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist
oder Zahlungseinstellung vorliegt.
6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden
wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum Wert der von
uns gelieferten Sache zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
Gleiches gilt, wenn die Ware mit uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt wird. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache
anzusehen, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig
Miteigentum überträgt und für uns verwahrt.
7. Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer
Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit
einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden insoweit frei zu geben, als der realisierbare
Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als
10 % übersteigt. Die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten
obliegt uns.
§ 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort
1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht
zu verklagen. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Die Geltung des
UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.