Leistungsbedingungen für Service
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle im KLANGMEISTER SERVICE-Bereich der MT HiFi-Handelsgesellschaft m.b.H. abgeschlossene Serviceaufträge. Hiervon abweichende Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam und bedürfen nicht des schriftlichen Widerspruches. Andererseits können andere Geschäftsbedingungen im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden, die bedürfen dann aber der schriftlichen Bestätigung.
Änderungen dieser AGBs werden sofort im Internet unter www.klangmeister.de veröffentlicht und kommen 4 Wochen nach der Veröffentlichung allgemein zur Anwendung. Es ist gestattet, sich die AGBs aus dem Internet herunterzuladen und auszudrucken. Für die durch das Internet über E-mail zustande gekommene auch internationale Serviceaufträge gelten automatisch auch diese AGBs, auf die wir in unseren Mailbestätigungen ausdrücklich hinweisen.
Salvatorische Klausel: Sind Einzelregelungen in diesen AGBs unwirksam oder verstoßen gegen geltendes Recht, so bleiben alle anderen Regelungen bestehen und rechtlich verbindlich. Für die unwirksame Regelung werden dann für beiden Seiten befriedigende Lösungen gesucht, die den Maßgaben des gesunden Menschenverstandes Rechnung tragen.
Auftragsauslegung und Fehlerangaben
Bei der Auftragserteilung hat der Auftraggeber dem Servicedienstleister (Werkunternehmer) eine möglichst genaue Beschreibung der durchzuführenden Servicearbeiten zu geben. Der Servicedienstleister hat ggf. nachzufragen und genau zu definieren, um den Serviceauftrag eindeutig zu machen. Dem Kunden wird bei der Auftragserteilung der Preis für seinen Auftrag genannt, soweit es sich um einen Service handelt, der in der ausgelegten Preisliste mit einem festen Preis ausgewiesen ist. Sollten sich bei der Servicedurchführung weitere Probleme herausstellen, deren Behebung für den erfolgreichen Service unabdingbar sind und den Servicepreis um mehr als 20% erhöhen, so ist dies dem Kunden vor der Serviceerledigung bekannt zu geben, um das Einverständnis des Kunden einzuholen. Für bei der Serviceübergabe unkalkulierbare Servicekosten kann ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag zu einem angemessenen Entgelt erstellt werden, der bei der Servicedurchführung nur mit 1/3 in Rechnung gestellt wird. Nach einer fachkundigen Eingangskontrolle kann auch eine Kostenobergrenze vereinbart werden. Sollte die bei der Servicedurchführung nicht eingehalten werden können, so ist zwingend das Einverständnis des Kunden zur weiteren Servicedurchführung einzuholen.
Kosten für nicht ausgeführte Aufträge
Da Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird, weil: 1. Der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat. 2. Ein benötigtes Er-satzteil nicht mehr zu beschaffen ist. 3. Der Auftrag während der Ausführung zurück gezogen wird. 4. Der Kunde bei einem vereinbarten Serviceobjekt-Prüfungstermin unentschuldigt nicht anwesend war.
Gewährleistung
Durchgeführte Servicearbeiten unterliegen einer sorgfältigen Funktions- und Endkontrolle. Dadurch wird die einwandfreie Funktion des Serviceobjektes beim Verlassen der Servicewerkstatt gewährleistet. Funktionsbeeinträchtigungen durch Verpackungsbeeinflussung fallen unter unsere Funktionsgewährleistung, d.h. unsere Gewährleistung bezieht sich auf einwandfreie Funktion des Serviceobjektes beim Kunden. Hiervon ausgenommen sind der Magnetklebebruch von Lautsprecherchassis und Funktionsbeeinträchtigungen durch unsachgemäßes Auspacken des Serviceobjektes und Eingliederung in die lokale Konfiguration beim Kunden.
Für Servicearbeiten beträgt die Gewährleistungsdauer 2 Jahre.
Die Gewährleistung bezieht sich NUR auf die tatsächlich ausgeführten Servicearbeiten, das dabei eingebaute Material und die daraus erfolgende Funktionsfähigkeit des Serviceobjektes.
Fehler, Funktionsausfall oder Minderleistung, die auf Material- oder Herstellungsfehler beruhen, beheben wir kostenlos bzgl. Material und Arbeit. Die Lautsprecher sind uns dafür anzuliefern oder Sie können unseren kostenpflichtigen Transportservice nutzen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Defekte, die auf unsachgemäßen Betrieb, Überlastung oder fahrlässige Zerstörung zurückzuführen sind. Für die im Außendienst durchgeführten Reparaturarbeiten entfällt die Gewährleistung, soweit die werkstattübliche Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Mängelrügen bzgl. durchgeführter Serviceleistungen sind unverzüglich nach Rückerhalt des Serviceobjektes dem Servicedienstleister anzuzeigen. Spätere Reklamationen können leider nicht berücksichtigt werden. Bei Servicerücklieferung durch einen Logistikdienstleister (DHL, UPS etc.) hat durch den Empfänger unverzüglich eine Eingangskontrolle zu erfolgen und evtl. Transportschäden sind umgehend, spätestens innerhalb von 3 Tagen dem Logistikdienstleister und dem Versender anzuzeigen, um Fristenverfall zu vermeiden. Bei Unklarheiten ist vom Logistikdienstleister ein Gutachter zu verlangen. Bei der Rücksendung von uns sind alle Sendungen automatisch mit Euro 500,-- versichert. Höhere Versicherungen sind nach gegenseitiger Vereinbarung möglich.
Aufbewahrung
Die Serviceobjekte werden bei uns fachgerecht aufbewahrt. Bei Selbstabholung erfolgt die Aushändigung gegen Vorlage des Reparaturscheines. Werden reparierte Objekte nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Information über die Fertigstellung abgeholt, kann der Servicedienstleister ein angemessenes Lagergeld verlangen.
Pfandrecht des Servicedienstleisters
Der Servicedienstleister hat für seine Forderungen aus dem Servicevertrag ein Pfandrecht nach BGB § 647 an dem von ihm hergestellten, verbesserten oder reparierten Serviceobjekten des Kunden, die für den angeführten Service in seinen Besitz gelangt sind.
Erfolgt nicht spätestens nach 3 Monaten nach der Abholaufforderung die Abholung und Bezahlung so entfällt für den Servicedienstleister die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und des weiteren jede Haftung für Beschädigung oder Verlust nach § 280 BGB. Einen Monat vor Ablauf der Frist ist dem Kunden eine Verkaufsabsicht zuzusenden. Der Servicedienstleister ist berechtigt, nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten das Serviceobjekt zum Verkaufswert zu veräußern. Etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
Preise und Zahlungsbedingungen
Eine Preisliste über unsere Standardleistungen steht aktuell im Internet unter http://klangmeister.de/fileadmin/user_upload/downloads/klangmeister-optimierungen/Preise_Transport_Klangmeister2014.pdf.
Unsere Preise gelten ab Betriebssitz. Kosten für Verpackung, Versicherung und Transport werden gesondert berechnet.
Bezahlung von Servicerechnungen erfolgt entweder per Vorkasse oder gegen Nachnahme. Etwaige Rechnungsstellungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Nichtzahlung befindet sich der Kunde nach 30 Tagen automatisch im Zahlungsverzug. Schecks oder Lastschriftvollmachten werden nur erfüllungshalber angenommen. Zur Zahlung befreiende Wirkung tritt dabei erst dann ein, wenn der Servicedienstleister verlustfrei über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser dem Rechnungssteller den Verzugsschaden nach § 288 BGB zu ersetzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist ausschließlich der Betriebssitz des Servicedienstleisters. Bei Kaufleuten ist auch der Gerichtsstand ausschließlich der Betriebssitz des Servicedienstleisters.
Lemgo, März 2011