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PROFI Schwimmbeckenfarbe Poolfarbe Karibiablau 1 kg für Beton,Metall,GFK,Folie

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eBay-Artikelnr.:151207544657
Zuletzt aktualisiert am 21. Mär. 2024 14:18:23 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
PROFI
Herstellernummer
28-0264
Farbton
karibiablau
Schlagwörter
Chlorkautschukfarbe
Produktart
Pool-Farbe
Herstellungsland und -region
Deutschland
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Ronald Modler Farben + Verpackungen
Ronald Modler
Am Hansehafen 33
39126 Magdeburg
Germany
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:nofeleT53261271930
:liaM-Eed.enilno-t@negnukcaprevnebrafreldom
USt-IdNr.:
  • DE 238091139
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Eigentumsvorbehalt
 
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderunegn des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag und somit zur Rücknahme der Waren berechtigt - ohne Fristsetzung und unabhängig von den Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB - und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Dies gilt auch bei Teilzahlungsvereinbarungen, wenn der Käufer insgesamt mit zwei Raten oder einem Betrag, der in der Summe zwei Raten entspricht, in Verzug gerät. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer der eidesstaatlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen.
 
2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergehen:
Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen - in Höhe des zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbarten Lieferpreises zuzüglich etwaiger Verzugszinsen und Mahnkosten - mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritten erwachsen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordungsgemäß nachkommt.
 
Der Käufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Das gleiche gilt, wenn die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft werden.
 
3. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Käufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bdingungen. Werden die Waren des Verkäufers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und untrennbar vermischt oder ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
 
 
Zahlungsbedingungen
 
Vor Erhalt der Ware Überweisung auf unser Konto oder Barzahlung nach Erhalt der Ware.
 
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden mittelbaren und unmittelbaren Ansprüchen und etwaiger Rechtsstreitigkeiten ist Magdeburg, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist. Ist der Vertragspartner nicht Vollkaufmann im Sinne des HGB, ist der Gerichtsstand für das Mahnverfahren ebenfalls Magdeburg.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
ronaldmodlerfarbenverpackungen

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Der Kunde hat für seinen Untergrund (GfK) das falsche Produkt verwendet. Nach telefonischer Beratung haben wir dem Kunden mitgeteilt, dass er einen Haftvermittler (2K EP-Grundierung) für diesen Untergrund benötigt, bevor er die Schwimmbeckenfarbe Chlorkautschuk auftragen kann. So steht es auch in der Artikel-/Produktbeschreibung.
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