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Leder Lenkrad VW Golf 4 - sehr guter Zustand

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eBay-Artikelnr.:173573305815

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Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Hayek-Automobile
Issam Hayek
Rohdenweg 32
26135 Oldenburg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT03479021440
:xaF2347902 1440
:liaM-Eed.elibomotua-keyah@ofni
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet, an die Sie sich demnächst wenden können. Die Plattform finden Sie unterhttps://ec.europa.eu/consumers/odr/
USt-IdNr.:
  • DE 213043919
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
HAYEK Automobile
Rohdenweg 32
26135 Oldenburg
Geschäftsführer: Issam Hayek
Telefon: +49 (0)441 20 97 430
eMail: info@hayek-automobile.de
Ust-ID: DE213043919
 
1. Allgemeines
1.1. Die Firma HAYEK-Automobile bietet Kunden unter anderem auch über den Online-Marktplatz eBay unter dem Mitgliedsnamen „hayek-automobile“ Artikel zum Kauf an.
1.2. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und HAYEK-Automobile, die über den eBay-Marktplatz begründet werden.
1.3. Die vorliegenden AGB gelten sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher.
1.3.1. Als Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft anzusehen, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3.2. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
 
2. Angebot, Annahme und Vertragsschluss
Je nach dem gewählten Angebotsformat richtet sich das Zustandekommen des Vertrages über den Online-Marktplatz eBay nach den im Folgenden aufgeführten Bestimmungen.
2.1. Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen erfüllt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten Laufzeit der Online-Auktion angenommen werden – dies ausschließlich über die auf der Handelsplattform von eBay zur Verfügung gestellte Bietfunktion. Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist dabei die offizielle eBay-Zeit. Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit einer Online-Auktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung dieser kommt mit dem bis dahin das höchste Gebot abgebenden Kunden der Vertrag zustande – es sei denn, ein im Zusammenhang mit dem Angebot hinterlegter Mindestpreis (sog. Reserve-Price) wurde nicht erreicht.
2.2. Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt und zudem mit einer Festpreis-Funktion („Sofort-Kaufen“ bzw. „Sofort & Neu“) versehen, kommt der Vertrag mit dem Kunden unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion unmittelbar zu dem angegebenen Festpreis zustande, wenn der Kunde die Festpreis-Option ausübt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt.
Der Abschluss des Vertrages zum angegebenen Festpreis ist in diesem Fall solange möglich, wie noch kein Gebot für die sog. Online-Auktion abgegeben wurde. Ist im Zusammenhang mit dem Angebot ein Mindestpreis (sog. Reserve-Price) hinterlegt, bleibt der Vertragsschluss abweichend davon auch noch nach Abgabe eines Gebotes für die sog. Online-Auktion möglich, bis der Mindestpreis erreicht oder überschritten wurde.
2.3. Wird ein Artikel ausschließlich unter dem Festpreis-Format eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag mit dem Kunden kommt dann zustande, sobald der Kunde die etwaig in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt und die Festpreis-Funktion („Sofort-Kaufen“ bzw. „Sofort & Neu“) ausübt.
3. Preise, Liefer- und Versandkosten
3.1. Die von HAYEK-Automobile angeführten (Kauf-) Preise verstehen sich als Endpreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.
3.2. Die Kaufpreise verstehen sich zuzüglich Verpackungs-, Versand- und ggfs. Versicherungskosten. Insoweit anfallende Kosten trägt der Kunde, wenn und soweit diese im Zusammenhang mit dem Artikelangebot auf der eBay-Website ausgewiesen sind.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Der Kunde ist im Hinblick auf die Zahlung des Kaufpreises zzgl. etwaiger anfallender Liefer- und Versandkosten vorleistungspflichtig (siehe unten: „5. Liefer- und Versandbedingungen“).
4.2. Dabei ist der Kaufpreis zzgl. etwaig anfallender Liefer- und Versandkosten spätestens 8 Tage nach Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Sollte eine Zahlung innerhalb der Frist nicht erfolgen, kommt der Kunde ohne weitere Erklärung von HAYEK-Automobile in (Zahlungs-) Verzug.
4.3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch HAYEK-Automobile anerkannt wurden.
4.4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
5. Liefer- und Versandbedingungen
5.1. Die Lieferung der Artikel erfolgt ausschließlich gegen Vorauskasse. Dabei erfolgt die Versendung regelmäßig innerhalb von 48 Stunden nach Gutschrift der Zahlung durch den Kunden.
5.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit Sie dem Kunden zumutbar sind.
 
6. Mitteilung von Transportschäden
6.1. Warenlieferungen sind vom Kunden zu überprüfen. Im Fall äußerlich erkennbarer Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese auf den jeweiligen Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen. Die Verpackung ist aufzubewahren.
6.2. Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung gegenüber der Firma HAYEK-Automobile oder aber binnen 7 Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewähren, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.
6.3. Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden – vor allem die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache – bleiben von den Bestimmungen der Ziffer 6.1. und 6.2. unberührt.
 
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Der Verkäufer behält sich gegenüber Verbrauchern das Eigentum an den verkauften Artikeln bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor; gegenüber Unternehmern bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
7.3. Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, die Firma HAYEK-Automobile einen Zugriff Dritter auf die Ware sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind.
7.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 7.2. und 7.3. – ist der Verkäufer befugt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
7.5. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und zu übereignen oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma HAYEK-Automobile, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann HAYEK-Automobile verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums bei HAYEK-Automobile entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
7.6. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für die Firma HAYEK-Automobile vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit des Verkäufers nicht gehörenden Sachen, erwirbt dieser an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, des Verkäufers nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind sich der Kunde und HAYEK-Automobile einig, dass der Kunde an HAYEK-Automobile anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für den Verkäufer.
7.7. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma HAYEK-Automobile.
 
8. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel richtet sich nach den im Folgenden aufgeführten Bestimmungen. Etwaige Anfragen und/oder Beanstandungen sind über obig angeführte Kontaktdaten an HAYEK-Automobile zu richten.
8.1. Keine Gewährleistung besteht im Fall von Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung entstanden sind oder auf einen sog. gewollten Verschleiß zurückzuführen sind.
8.2. Im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache hat der Kunde grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist allerdings befugt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Gegenüber Unternehmern leistet die Firma HAYEK-Automobile für Mängel der Ware nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.3. Kunden sind generell nicht berechtigt, einen Mangel im Wege der Selbstvornahme unmittelbar selbst ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung seitens des Verkäufers zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen.
8.4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz oder macht er vergebliche Aufwendungen geltend, so gelten jedoch die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 9.
8.5. Bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Rechte des Verbrauchers bei Mängeln zwei Jahre, für die Rechte eines Unternehmers ein Jahr. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden ein Jahr, es sei denn, die Mängelansprüche sind nach Maßgabe der folgenden Vertragsbestimmungen ausgeschlossen.
Mit diesen Fristen verbundene Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit der Verkäufer nach Ziffer 9 haftet oder es um das dringliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
8.6. Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Jedoch gilt dieser Gewährleistungsausschluss nicht, soweit der verkäufer nach Ziffer 9 haftet oder es um das dringliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
8.7. Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern binnen zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzuzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
8.8. HAYEK-Automobile gibt grundsätzlich keine eigenen Garantien; Garantieerklärungen Dritter, wie etwa Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt.
 
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Als Verkäufer weist HAYEK-Automobile darauf hin, dass der Einbau und eine Montage der Artikel fachgerecht zu erfolgen hat. Der Verkäufer empfiehlt daher den Einbau und die Montage durch eine Fachwerkstatt vornehmen zu lassen. Es obliegt zudem ausschließlich dem Kunden, sich erforderlichenfalls um eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Zulassung und/oder eine Begutachtung zu bemühen; ohne diese dürfen Kfz nicht im Geltungsbereich der StVZO geführt und verwendet werden.
9.2. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet HAYEK-Automobile uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen.
Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
9.3. Für Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der verkäufer, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von HAYEK-Automobile auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
9.4. Im Falle einfach oder leicht fahrlässiger Verletzungen von unwesentlichen Vertragspflichten haftet der Verkäufer gegenüber Verbrauchern, dies jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
9.5. Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
 
10. Widerrufsrecht und –folgen
Verbrauchern steht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge in Bezug auf die gekauften Artikel ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
10.1. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder eMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
 
10.2. Der Widerruf ist zu richten an:
 
HAYEK-Automobile
Rohdenweg 32
26135 Oldenburg
Telefon: +49 (0)441 20 97 430
eMail: info@hayek-automobile.de
 
10.3. Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen
– zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
– zur Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
– zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (u.a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
 
10.4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei (siehe AGB § 11 „Rücksendung“).
11. Rücksendung
Rücksendungen bzw. Abholaufträge sind mit HAYEK-Automobile abzustimmen. Nehmen Sie dazu per Post, E-Mail oder Telefon Kontakt mit dem Verkäufer auf.
Bitte beachten Sie, dass unfreie Rücksendungen ohne entsprechende Vereinbarung nicht entgegengenommen werden können.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden jedoch keine Anwendung.
12.2. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
12.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von der firma HAYEK-Automobile. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
12.4. Der Vertragstext wird als eBay-Website nach Vertragsschluss bis zu 90 Tage gespeichert und ist in dieser Zeit auf der Website von eBay unter der jeweiligen Artikelnummer erneut abrufbar. Über die Druckfunktion des Browsers kann die maßgebliche Website jederzeit ausgedruckt werden.
 
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