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E-Bike Tiefeinstieg Damen Citybike 26 Zoll 360 Wh silber Elektrofahrrad Myatu

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Neu
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eBay-Artikelnr.:404760361102
Zuletzt aktualisiert am 22. Mär. 2024 09:43:26 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Fahrradart
E-City Bike
Abteilung
Damen
Motortyp
Hinterrad-Nabenmotor
Besonderheiten
Anfahrhilfe, Fahrradklingel, Fahrradständer, Frontlicht, Gepäckträger - Hinterrad, Höhenverstellbare Sattelstütze, Lithium-Ionen-Akku, Reflektoren, Schutzbleche, Tiefeinsteiger, Tretunterstützung
Reifengröße
26 Zoll
Spannung
36 V
Material
Hartstahl
Federung
Keine Federung
Gewicht
23 kg
Schaltmechanismus
Kettenschaltung
Herstellernummer
MYT-C0126-SL
Marke
Myatu
Farbe
Silber
Reifentyp
Schlauchreifen
EAN
4262352520117
Schaltungstyp
Daumenschalter
Bremsmethode
Scheibenbremse - Mechanisch
Anzahl der Gänge
6 Gänge
Rahmengröße
44 cm
Motorleistung
250 W
Maximale Reichweite
Bis 60 km

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

TEDA Laukötter Technologie GmbH
Xi Wu
Kühnauer Str. 35
06846 Dessau-Roßlau
Germany
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:nofeleT05056043 94+
:liaM-Eed.retteokual-adet@ecremmoc-e
TEDA Laukötter Technologie GmbH, Kühnauer Str. 35, 06846 Dessau-Roßlau
USt-IdNr.:
  • DE 297678830
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Für alle mit uns oder von uns beauftragten Vertreter abgeschlossenen Verträge gelten, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, folgende Bedingungen:
 
1. Angebote sind in jedem Fall freibleibend.
 
2. Vertragsabschluß
Verträge sind für uns erst bindend, nachdem sie von uns bestätigt wurden. Ebenso haben Einkaufsbedingungen unserer Käufer nur soweit Gültigkeit, als sie unseren Bedingungen nicht wiedersprechen. Sie sind für uns selbst nicht verbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich entgegnen. Gehen nach Vertragsabschluß Auskünfte ein, die unseren Ansprüchen nicht genügen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
 
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Lieferort ausschließlich Verpackung, wenn in unseren Angeboten nicht ausdrücklich andere Bedingungen genannt wurden. Ergeben sich nach Geschäftsabschluss durch gesetzliche Regelung oder sonstige Ermächtigungen Umstände, durch welche die Lieferungen direkt oder indirekt, z.B. Erhöhung von Frachten, Änderungen von Lohntarifen, Erhöhung von Werkstoff- und Rohstoffpreisen verteuert werden, gehen diese zu lasten des Käufers.
 
4. Lieferzeit
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt, sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder unseren Lieferwerken, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Werkstoffmangel berechtigen uns, Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferzeiten hinauszuschieben. Inverzugsetzung oder Verzugsstrafen sind ausgeschlossen.
 
5. Lieferverträge auf Abruf
5.1 Wird nicht gemäß vereinbarten Lieferplan oder innerhalb angemessener Frist abgerufen, dann können wir unbeschadet unserer anderen Rechte nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, oder stattdessen Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern.
 
5.2 Ist eine Abnahmefrist vereinbart, so sind wir über ihren Ablauf hinaus zu Lieferungen nicht verpflichtet.
 
6. Versand
Erfolgt ab Lieferort auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Falls nicht besondere Weisungen erteilt sind, erfolgt er nach unserem Ermessen, ohne eine Verpflichtung für billigste und zweckmäßigste Zustellungsart zu übernehmen.
 
7. Verpackung
In unseren Preisen ist die Verpackung nicht enthalten. Sie wird zu Selbstkosten berechnet.
 
8. Beanstandungen
Diese können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen, berücksichtigt werden. Unsere Verpflichtungen bei begründeten Mängelrügen für unrichtig oder nachweisbar fehlerhaft ausgeführte stücke, beschränkt sich in jedem falle nur auf Nachlieferung oder Umtauschlieferung bei Rückgabe des schadhaften Teiles. Ein Recht auf Preisminderung, Wandlung oder Schadensersatz besteht nicht. Auch sind Ersatzansprüche für Schäden, die durch Verwendung etwa fehlerhafter Stücke entstanden sind, ausgeschlossen.
 
9. Gießwerkzeuge
9.1 Soweit der Besteller Gießwerkzeuge und andere Formeinrichtungen sowie Sondermaschinen zur Verfügung stellt, sind uns diese kostenfrei zuzusenden. Sind innerhalb eines abgelaufenen Jahres von Formen keine Abgüsse bezogen worden, wird eine Lagergebühr berechnet. Kommt der Besteller unserer Aufforderung zur Abholung seiner Werkzeuge nicht nach, oder sind seit der Anlieferung 3 Jahre vergangen, so sind wir zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet. Die Kosten der Instandhaltung, Änderung und den Ersatz seiner Gießwerkzeuge, an denen wir ein Zurückbehaltungsrecht haben, trägt der Besteller. Der Besteller haftet für die gießereitechnisch richtige Konstruktion und den Verwendungszweck sichernde Ausführung der Gießwerkzeuge, wir sind jedoch zu Änderungen
Berechtigt. Wir sind nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der zur Verfügung gestellten Gießwerkzeuge mit den beigefügten Zeichnungen
zu überprüfen.
 
9.2 Werden Gießwerkzeuge und Vorrichtungen von uns im Auftrag des Bestellers gefertigt oder beschafft, stellen wir hierfür nur anteilige Kosten in Rechnung, wenn nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die von uns verauslagten Kosten werden über die Teillieferungen amortisiert, bei Stückzahlreduzierungen und Annullierungen gegenüber der zu Beginn vereinbarten Menge werden die verbleibenden Restkosten in Rechnung gestellt. Die Werkzeuge und Vorrichtungen bleiben in unserem Besitz, zur Herausgabe an den Besteller sind wir nicht verpflichtet. Die Gießwerkzeuge werden ausschließlich für Lieferungen an den Besteller verwendet, solange dieser seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Sind seit der letzen Lieferung 3 Jahre vergangen, sind wir zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet. Unsere Haftung über die Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit der Formen endet mit diesem Zeitpunkt.
 
9.3 Gießwerkzeuge und andere Formeinrichtungen werden von uns mit der notwendigen Sorgfalt gelagert. Zur Versicherung sind wir nicht verpflichtet. Eine Haftung übernehmen wir nicht. Ansprüche aus Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden.
 
9.4 Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen frei. Unsere dem Besteller ausgehändigten Zeichnungen und Unterlagen sowie unsere Vorschläge für die vorteilhafte Gestaltung und Herstellung der Gussteile dürfen an Dritte nicht weitergegeben und können von uns jederzeit zurückverlangt werden. Der Besteller kann uns gegenüber in Bezug auf eingesandte oder in seinem Auftrag angefertigte oder beschaffte Gießwerkzeuge Ansprüche aus Urheberrecht oder gewerblichen Rechtsschutz nur geltend machen, wenn er uns auf das Bestehen solcher Rechte hingewiesen und sie sich ausdrücklich vorbehalten hat.
 
10. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind Zahlbar innerhalb 14 Tagen netto, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mängelrügen heben die pünktliche Zahlungsverpflichtung nicht auf. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht sind gegenüber unserer Forderung unstatthaft. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen in Höhe der jeweils von den Banken für ungedeckte Kredite in Anrechnung gebrachten Zinssätze.
 
11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Das gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte vom Besteller bezeichnete Lieferungen bezahlt ist.
 
12. Einzugießende Teile
12.1 Zum Eingießen angelieferte Teile müssen maßhaltig und eingussfertig sein. Nacharbeitungskosten gehen zu Lasten des Bestellers bzw. Auftraggeber.
 
12.2 Die Menge der Eingussteile muss die Zahl der bestellten Gussteile um 10% überschreiten. Für Ausschuss, der beim Verarbeiten entsteht, ist vom Besteller kostenlos Ersatz zu liefern. Für die Rücklieferung der vollen Stückzahl können wir keine Gewähr übernehmen.
 
13. Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung ist Dessau. Gerichtsstand für beide Teile ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Objektes das Amtsgericht Dessau.
 
14. Teiltunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen voll Wirksam.
 
15. Gewährleistung
und Mängelrüge sowie Rücktritt/Herstellerregress Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rücktrittsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.