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Flame Gas, Aerosol Flammenprojektor, Flamespray, Flame Fluid, Flamejet, Liquid

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eBay-Artikelnr.:404723954614
Zuletzt aktualisiert am 14. Mai. 2024 17:14:43 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
FLAME GAS FELIX ARNOLD
Produktart
Flammenspray
Herstellergarantie
2 Jahre
Flüssigkeitskapazität
400ml
EAN
4170000156277

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Felix Arnold Light & Sound Veranstaltungstechnik
Felix Arnold
Oberer Platz 12
01796 Pirna
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT95736372710
:liaM-Eed.bew@kinhcetsgnutlatsnareV.dnuoS.thgiL
USt-IdNr.:
  • DE 327637271
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
§1 Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik, Oberer Platz 12, 01796 Pirna und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Kunden können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2. Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik sind ausgeschlossen.
3. Vertragssprache ist Deutsch.
4. Vermietung und Anmietung des Mietgegenstandes erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Hiervon abweichende Regelungen, insbesondere auch die Geschäftsbedingungen des Mieters, werden nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik wirksam. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
 
§2 Lieferung
1. Wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, erfolgt die Lieferung grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
2. Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik von der Ausweisung der Mehrwertsteuer befreit.
3. Die Lieferung von Waren innerhalb Deutschlands kostet pro Bestellung 7,99 Euro. Ab einem Bestellwert von 1.000 Euro versenden wir innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Die Versandkosten in andere Länder sind vor Vertragsabschluss zu erfragen. Bei eventuellen Lieferungen in Drittländer, fallen zusätzliche Zölle und Gebühren für den Kunden an.
4. Die Ware ist umgehend nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Feststellbare Transport- und Verpackungsschäden muss sich der Kunde, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen, schriftlich bestätigen lassen und diese anzeigen. Kunden, die Verbraucher sind, bitten wir rechtlich unverbindlich, uns offensichtlich erkennbare Transportschäden ebenfalls zu melden.
 
§3 Gesetzliches Widerrufsrecht
1. Widerrufsrecht
Sofern der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist, hat er das Recht, binnen zehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt zehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde (Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik, Oberer Platz 12, 01796 Pirna, Telefon: 0172/7363759, E-Mail: Deejay.felix@web.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, haben wir alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge erfolgt per Überweisung auf das vom Kunden genannte Konto, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen sieben Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von sieben Tagen absendet. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren ab einem Bestellwert von 500 Euro. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
3. Ausschluss des Widerrufsrechts
 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind
 Lieferung von versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
 Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
 Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement – Verträgen
4. Unbeschadet etwaiger anderer Vereinbarungen in dem jeweiligen Vertrag sind wir berechtigt, einen Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber Käufer fristlos zu kündigen, insbesondere wenn: a) der Käufer es unterlässt, trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung eine fällige Zahlung zu leisten, oder b) sich die Vermögensverhältnisse des Käufers wesentlich verschlechtern oder er seine Zahlungen einstellen muss oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird, oder c) der Käufer trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung von einer Woche eine zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Sicherheit nicht leistet.
5. Mit Zugang einer Kündigung werden zu dem darin bestimmten Zeitpunkt der Beendigung des jeweiligen Vertrages alle zu unseren Gunsten offenen Beträge fällig und zahlbar.
6. Jede Kündigung eines Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
§4 Gewährleistung und Schadensersatz
1. Mängel oder Beschädigungen die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem vom Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
3. Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
4. Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigepflicht gemäß § 2 Ziffer 4 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
5. Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt, sofern nicht anders in der Rechnung angegeben, 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt abweichend 12 Monate, sofern Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik nicht nach § 4 Ziffer 7, insbesondere für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, eine unbeschränkte Haftung trifft. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrübergang, sofern Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik nicht nach § 4 Ziffer 7, insbesondere für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, eine unbeschränkte Haftung trifft.
6. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik oder eines Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 
§5 Rücktritt vom Mietvertrag, Kündigung des Mietvertrages
1. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, hat er die in Anspruch genommenen Leistungen voll zu vergüten.
2. Jede Kündigung eines Mietvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
§6 Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände
1. Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik leistet Gewähr dafür, dass die vermieteten Mietgegenstände bei Überlassung funktionstüchtig sind und den technischen Beschreibungen entsprechen.
2. Während der Mietzeit auftretende Mängel werden im Rahmen eines eventuell mitabgeschlossenen Wartungsvertrages behoben.
3. Einer Fehlerbehebung steht es gleich, wenn Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik die Mietsache gegen eine gleichartige oder funktional gleichwertige austauscht. Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik ist dazu jederzeit berechtigt.
 
§7 Preise, Fälligkeiten und Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik sind, soweit nicht schriftlich etwas Anderes angegeben bzw. vereinbart wurde, unverzüglich und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung erfolgt bei Anlieferung und Rechnungsstellung gegen Barzahlung oder bargeldlos bei Rechnungsstellung und Zahlungsoption Überweisung. Bestellungen per Vorauskasse werden erst nach Zahlungseingang versendet.
2. Die Ablehnung von Schecks und anderen unbaren Zahlungsmitteln behält sich Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Bank-gebühren sind vom Kunden zu tragen.
3. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik berechtigt, diesen geltend zu machen.
4. Beträgt die vereinbarte Laufzeit nicht mehr als sechs Wochen, ist die Miete und ggf. die vereinbarte Kaution im Voraus, spätestens bei Übergabe der Mietsachen, zu entrichten.
5. Kommt der Mieter mit der Zahlung von mehr als einer Miete in Verzug, oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck oder ein Eigenakzept nicht eingelöst, oder werden sonstige Tatsachen bekannt, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters ergibt, oder bestehen aus anderen Gründen erheblich Zweifel an der Zahlungswilligkeit des Mieters, ist LJM Veranstaltungs-technik berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenstehenden Mieten für den Rest der Mietzeit zu fordern, auch soweit hierfür bereits Schecks oder Wechsel gegeben worden sind, und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen oder Leistungen anderer Art Vorkasse zu verlangen oder vorbehaltlich der Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik sonst zustehenden Rechte den Vertrag fristlos zu kündigen. Diese Kündigung kann der Mieter durch Stellung einer akzeptablen und angemessenen Sicherheit abwenden.
6. Die vorgenannten Rechte stehen Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik auch dann zu, wenn über das Unternehmen des Mieters Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder entsprechender Antrag mangels Kasse abgelehnt wird oder wenn das Unternehmen des Mieters aufgelöst oder liquidiert wird oder, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht unbedeutendem Umfang gegen Teile des Vermögens des Mieters eingeleitet werden.
7. Kommt der Mieter mit der Zahlung von Mieten in Verzug werden vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% p.a. geschuldet.
8. Für bestellte, aber nicht abgeholte Geräte oder Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen wird der vereinbarte Mietzins berechnet und ist sofort fällig.
9. Für bereits bestellte Aufträge werden folgende Stornogebühren erhoben:
 Bei Stornierung 1 Tag vor Liefertermin: 90% des vereinbarten Gesamtpreises
 Bei Stornierung 1 Woche vor Liefertermin: 70% des vereinbarten Gesamtpreises
 Bei Stornierung 1 Monat vor Liefertermin: 50% des vereinbarten Gesamtpreises
 Die Stornogebühren gelten auch für Arbeitszeit. Transport und Spesen werden nicht berechnet.
 Im Fall eines Pauschalangebots werden die Stornogebühren auf den gesamten Pauschalpreis angerechnet.
10. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter den Tagesmietpreis laut der gültigen Mietpreisliste. Der letzte Berechnungstag ist in diesem Fall der Kalendertag, an dem die Mietsache in den Geschäftsräumen von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik eintrifft.
11. Darüber hinaus haftet der Mieter für sämtliche aus der verspäteten Rückgabe resultierenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden.
12. Die Währung bei allen Zahlungen ist Euro.
 
§8 Mietzeit und Mietzins
1. Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Mietvertrag angegebenen Zeiten. Ist ein Beginn der Mietzeit nicht ausdrücklich angegeben, beginnt die Mietzeit mit dem Eintreffen der Geräte/Mietgegenstände beim Mieter bzw. bei Abholung durch den Mieter.
2. Die Dauer der Miete wird in Kalendertagen berechnet. Als Miettag gilt mindestens jeder angefangene Kalendertag.
3. Bei einer Mietdauer von mehr als sechs Monaten wird ein Wartungsvertrag Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages, der dann als Anlage beigefügt wird.
4. Ist ein Mietpreis im Vertrag nicht angegeben, so gilt der üblicherweise für den Mietgegenstand berechnete Mietpreis laut ausliegender Preisliste.
5. Die Angebote von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
6. Der Mietvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik oder Überlassen der Geräte/Mietgegenstände zustande.
7. Änderungen zu diesen Bedingungen, insbesondere der Weitervermietung und dem Auslandseinsatz bedürfen der Schriftform.
8. Die Kosten für Versand, Anlieferung und Abholung bzw. Rückgabe der Mietsache sind im Preis nicht enthalten, soweit nicht etwas Anderes vereinbart gilt.
9. Einzelanmietungen sind bis zu sieben Tagen grundsätzlich sofort oder per gesonderter Zahlungsbedingungen bei Abholung der Mietsache rein netto fällig.
10. Bei einem Mietzeitraum von mehr als sieben Tagen gilt der individuell vereinbarte Zahlungstermin.
11. Kommt der Mieter mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, ist Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
12. Ein Mietvertrag kann vorzeitig beendet werden. Siehe § 5 Rücktritt vom Mietvertrag, Kündigung des Mietvertrages.
13. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages kann Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik, als Schadensersatz, die entstehende Gutschrift für den Mieter einbehalten, sofern keine schriftliche Änderung seitens Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik existiert.
 
§9 Mietgegenstand
1. Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik gewährt dem Mieter das Recht zum Gebrauch an dem in dem Vertrag bezeichneten Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik - Mietgegenständen. Der Mieter ist zur Zahlung der vereinbarten Mietgebühren verpflichtet.
2. Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages kann eine Elektronikversicherung sein, siehe §11 Schadensersatz, Abschluss einer Versicherung, z.B. Elektronikversicherung,
Veranstaltungstechnikversicherung. Mietverträge über mehr als sechs Monate können nur unter gleichzeitigem Abschluss von Wartungsverträgen zustande kommen.
3. Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik behält sich das Recht vor, die in der Auftragsbestätigung genannten Geräte/Mietgegenstände durch vergleichbare andere Geräte/Mietgenstände zu ersetzen.
4. Der Mieter darf den vereinbarten Einsatzort der Geräte/Mietgenstände nicht verändern.
5. Der Mieter ist unter keinen Umständen berechtigt, die Geräte/Mietgegenstände Dritten zum Gebrauch zu überlassen oder Verträge in Bezug auf die Mietsache mit Dritten zu schließen.
6. Die Mietsachen dürfen nicht ohne Einwilligung von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik ins Ausland gebracht werden.
7. Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten und ähnlichem am Gerät/Mietgegenstand ist der Mieter nur mit schriftlicher Einwilligung von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik berechtigt.
8. Die an dem Gerät/Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.
9. Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter in jedem Falle verpflichtet, den früheren Zustand wiederherzustellen. Sollte der Mieter den früheren Zustand nicht wiederherstellen, ist Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik berechtigt, dem Mieter die Aufwendungen zur Wiederherstellung des früheren Zustandes in Rechnung zu stellen.
10. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte/Mietgegenstände sorgfältig zu gebrauchen, insbesondere die überlassenen Gebrauchsanweisungen und Wartungs-, und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu beachten. Während der Mietzeit ausfallende Leuchtmittel oder Lautsprecher, die auf einen Ausfall bedingt durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch hindeuten, hat der Mieter auf eigene Kosten zu ersetzen. Siehe auch §9 Schadensersatz, Abschluss einer Versicherung, z.B. Elektronikversicherung, Veranstaltungstechnikversicherung.
11. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte/Mietgegenstände von sämtlichen Rechten Dritter freizuhalten. Werden derartige Rechte geltend gemacht, hat der Mieter hiervon Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik unverzüglich schriftlich und unter Beifügung der notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Auf Verlangen von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik ist der Mieter dazu verpflichtet, Rechte Dritter am Mietgegenstand auf eigene Kosten notfalls gerichtlich abzuwehren, bzw. zu beseitigen.
12. Auf Verlangen von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik ist der Mieter dazu verpflichtet, die Geräte/Mietgegenstände durch geeignete Maßnahmen (z.B. Absperrungen, Sicherheits- und Wachdienst) gegen unbefugte Einwirkung von Dritten zu sichern.
13. Der Mieter tritt sämtliche Ansprüche gegen Dritte, die ihm daraus erwachsen, dass er die Geräte/Mietgegenstände nicht bzw. nicht in vertragsgemäßen Zustand zurückgewähren kann, an Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik ab.
 
§10 Übergabe und Rückgabe der Mietsache
1. Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik übergibt dem Mieter die Mietsache gegen Entgelt einer schriftlichen Quittung/Rechnung in den Geschäftsräumen von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik oder vor Ort des Mieters bei Anlieferung. Zum Lieferumfang gehörende Zubehörteile sowie auf Wunsch handelsübliches Verpackungsmaterial werden mitübergeben.
2. Ist ausnahmsweise Versendung der Mietsache vereinbart, so erfolgt diese auf Kosten und Risiko des Mieters und unfrei.
3. Die Rückgabe der Mietsache hat in Originalverpackung und ohne Transportkosten für Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik an Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik zu erfolgen.
4. Die Rückgabe hat, einschließlich des mitgelieferten Verpackungsmaterials und aller Zubehörteile, spätestens am Tage des Ablaufes der Vertragslaufzeit zu erfolgen.
5. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik bis zur Rückgabe den vereinbarten Mietzins einschließlich aller vereinbarten Nebenkosten weiter. Der letzte Berechnungstag ist der Tag, an dem die Mietsache zurückgegeben wird.
 
§11 Schadensersatz, Abschluss einer Versicherung, z.B. Elektronikversicherung,
Veranstaltungstechnikversicherung
1. Der Mieter haftet gegenüber Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden an der Mietsache, insbesondere solche, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Behandlung der Mietsache entstehen. Ferner haftet der Mieter für den Verlust der Mietsache bzw. Teilen der Mietsache während der Mietzeit zum Neuwert. Daher muss eine Versicherung abgeschlossen werden, wenn der Mieter nicht in der Lage ist, entstandene Schäden selbst zu zahlen. Siehe Punkt 4.
2. Der Mieter versichert die Geräte/Mietgegenstände zum Neuwert. Die Versicherungssumme sollte jedoch mindestens 75.000 Euro betragen.
3. Der Mieter erweitert seine unter Punkt 1 abgeschlossene Versicherung dahingehend, dass, entgegen der vor Ort durchgeführten Einweisung durch Fachpersonal des Vermieters, unsachgemäßer Gebrauch sowie Fehlbedienung ebenfalls abgedeckt sind.
4. Der Mieter haftet vollumfänglich mit seinem Privatvermögen,
 wenn die Geräte/Mietgegenstände nicht zum Neuwert versichert sind oder
 die Versicherungssumme unzureichend und eine Schadenssummendifferenz entstanden ist.
5. Der Mieter hat die Möglichkeit, für den Zeitraum der Miete der Geräte/Mietgegenstände, eine geeignete Versicherung bei Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik abzuschließen. Die zu entrichtende Versicherungsgebühr sowie entsprechende Versicherungssummen sind im persönlich erstellten Angebot ersichtlich. Der Abschluss der Hauseigenen Versicherung von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik wird generell empfohlen und stellt das Optimum an Absicherung finanzieller Risiken dar. Siehe §4 Gewährleistung und Schadensersatz.
 
§12 Haftung
1. Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall der Mietsachen entstehen, es sei denn, der Ausfall beruhte auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik, Erfüllungsgehilfen und/oder Mitarbeitern.
2. Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik haftet für etwaige Schäden, die durch die Mietsachen an anderen Geräten des Mieters verursacht werden, in der Form, dass an betroffenen (anderen) Geräten, entstandene Schäden von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik zu vertreten sind. Schäden anderer Art, am Gerät oder anderweitig, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch infolge der Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen oder aufgrund unerlaubter Handlungen, sind von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik nur zu ersetzen, wenn soweit derartige Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik oder Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen bei der Ausübung von ihnen zugewiesenen Aufgaben nach entsprechendem Vertrag verursacht worden sind.
3. Alle etwa auftretenden Schäden sind Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik spätestens innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.
4. Haftungsansprüche des Mieters entfallen, wenn er ohne vorheriges Einverständnis von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik Schadenbeseitigung selbst oder durch Dritte vornimmt. Es besteht auch kein Anspruch auf Erstattung dadurch entstandener Kosten.
 
§13 Rechte
1. Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik ist auch während der Mietzeit dazu berechtigt, sämtliche ihm zur Sicherung des Mietgegenstandes erforderlich erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen. Schadensersatzansprüche wegen dieser Maßnahmen können vom Mieter nicht geltend gemacht werden.
 
§14 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller bestehenden Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte zu veräußern oder sonstige, das Eigentum von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik ab. Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik nimmt diese Abtretung an.
3. Die vermieteten Geräte/Gegenstände sind Eigentum von Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik. Der entrichtete Mietpreis des Kunden berechtigt lediglich die Benutzung dessen.
 
§15 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Felix Arnold Light + Sound Veranstaltungstechnik die aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten, im Sinne des Datenschutzgesetzes, für seine geschäftlichen Zwecke speichert und verwendet.
 
§16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietvertrag ist Pirna. Dies gilt nicht, sofern der Mieter nicht Vollkaufmann ist.
 
§17 Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Vereinbarung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
light.sound.vera_68

light.sound.vera_68

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