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Aero Accelerator WD-100, Auto Spiegelsauber für KFZ, PKW, Motorrad, etc, Paar.

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eBay-Artikelnr.:403804379122
Zuletzt aktualisiert am 21. Sep. 2023 08:38:53 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
WD-100
Produkttyp
Anti Regen Schutz
Produktgruppe
Autospiegel-Sauber
Herstellungsland und -region
China
OE/OEM Referenznummer(n)
WD-100
Herstellergarantie
1 Jahr
Referenznummer(n) OEM
WD-100
Farbe
Schwarz
Hersteller
Just Cooler
Einbauposition
Vorne
Modifizierter Artikel
Nein
EAN
7141213221110

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Aktivatech GmbH
Chao-Hsiu Yeh
Billwerder Ring 3
21035 Hamburg
Germany
Impressum: Aktivatech GmbH Billwerder Ring 3 21035 Hamburg Hinweise zur Streitbeilegung für Verbraucher: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) mit weiteren Informationen zur Verfügung, die im Internet unter:https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.
USt-IdNr.:
  • DE 812935781
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen Aktivatech GmbH
1. Geltung der Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Alle Angebote, Geschäftsabschlüsse und Lieferungen von AKTIVATECH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1.2 Eventuell existierende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, AKTIVATECH hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt
1.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher, Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechtes.
1.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
2. Vertragsschluß
2.1 Die Angebote von AKTIVATECH begründen eine Bindungswirkung von längstens einer Woche.
2.2 Die Mitarbeiter von AKTIVATECH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt eines schriftlichen Angebotes bzw. eines schriftlich geschlossenen Vertrages hinausgehen.
2.3 Bestellt der Kunde Waren über die Website www.Aktivatech.de, gelten die im Folgenden unter Absatz 2.5 bis 2.7 genannten Bestimmungen. Nutzt der Kunde Handelsplattformen wie zum Beispiel eBay, um Waren von Aktivatech zu bestellen, so gelten die unter Absatz 2.8 genannten Bestimmungen.
2.4 Die Darstellung der Waren im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Durch die Bestellung der gewünschten Waren per Internet, Telefon oder E-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit Aktivatech ab. Bei Bestellung über den Onlineshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über das betreffende Produkt ab, sobald er alle verlangten Angaben eingetragen und im letzten Schritt den Button „Jetzt kaufen“ angeklickt hat.
2.5 Aktivatech versendet unverzüglich nach Eingang eines Angebotes eine Bestätigung über den Inhalt des Angebotes, welche allerdings noch keine Annahme darstellt. Aktivatech ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Kalendertagen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden anzunehmen. Mit Zugang der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
2.6 Die Auftragsbestätigung wird per E-Mail übermittelt. Ist Aktivatech keine E-Mail-Adresse des Kunden, unter der E-Mails zugestellt werden können, bekannt, wird die Auftragsbestätigung zusammen mit der Ware zugestellt. Sollte Aktivatech das Angebot des Kunden nicht innerhalb von 5 Tagen angenommen haben, gilt das Angebot als abgelehnt. Über Produkte, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
2.7 Bestellt der Kunde eine Ware, die im Onlineshop lediglich mit dem Hinweis
„Jetzt vorbestellen“ ausgezeichnet ist, kommt zwischen dem Kunden und Aktivatech ein verbindlicher Kaufvertrag zustande, sobald Aktivatech das Vertragsangebot des Kunden gemäß den vorstehenden Regelungen annimmt. Der Kunde hat in einem solchen Fall jedoch das Recht, den Vertrag kostenfrei durch eine entsprechende Erklärung gegenüber Aktivatech zu stornieren, solange der Kunde noch keine Information über den Versand der Ware an ihn oder die vorbestellte Ware erhalten hat. Das ggf. bestehende gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt hiervon unberührt.
2.8 Die Darstellung der Waren auf Handelsplattformen wie zum Beispiel eBay stellen bindende Angebote seitens der Aktivatech dar. Im Fall von „Sofort-Kaufen“-Angeboten findet der Vertragsschluss in dem Zeitpunkt statt, in dem der Kunde den „Sofort-Kaufen“-Button anklickt und diese Auswahl auf der folgenden Seite bestätigt. Im Fall von Auktionsangeboten findet der Vertragsschluss im Zeitpunkt des Zeitablaufes des jeweiligen Angebotes mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden statt.
3. Preise
3.1 Die in den Angeboten von AKTIVATECH angegebenen Preise sind Nettopreise. Hinzu kommen Mehrwertsteuer und sonstige Pflichtabgaben, die in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung erhoben und in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
3.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab Lager AKTIVATECH-HAMBURG. Sie schließen Fracht-, Porto-, Versicherungs- und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten trägt der Käufer.
4. Lieferungen
4.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten Liefertermine nur als ungefährer Anhalt für die voraussichtliche Lieferzeit. Ist eine Lieferfrist nach Tagen, Wochen oder Monaten bestimmt, so beginnt sie mit dem Zugang der Auftragsbestätigung bei dem Käufer. Ist die Lieferzeit nach Tagen bestimmt, so sind hierunter Werktage zu verstehen.
4.2 Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Belieferung durch Vorlieferanten, Transportengpässe, Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und andere für AKTIVATECH unabwendbare Umstände entbinden AKTIVATECH für die Dauer ihres Vorliegens von der Lieferverpflichtung und rechtfertigen die angemessene Änderung der Liefertermine.
Der Käufer ist in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Frist die Abnahme der verzögerten Lieferungen zu verweigern. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn Aktivatech die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Verweigerung der Abnahme der verzögerten Lieferungen rechtfertigen. Eine Fristsetzung ist auch dann entbehrlich, wenn Aktivatech die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat.
Darüber hinaus stehen dem Käufer in den genannten Fällen keine Ansprüche gegen Aktivatech zu.
4.3 Ein im Falle des Leistungsverzuges oder des von Aktivatech zu vertretenden Ausschlusses der Leistungspflicht gemäß § 275 BGB dem Käufer eventuell zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gem. §§ 280 I, 283 BGB oder § 280 II, 286 BGB wird dahin begrenzt, dass lediglich wegen des vorhersehbaren Schadens Ersatz verlangt werden kann. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Aktivatech beruhen,
- oder soweit der Grund für den Leistungsverzug bzw. den Ausschluß der Leistungspflicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von Aktivatech beruht.
4.4 AKTIVATECH ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen. Der Käufer ist zur Abnahme und Bezahlung derartiger Teillieferungen verpflichtet.
5. Mängel und Mängelhaftung
5.1 Eingehende Lieferungen sind vom Käufer sofort bei Ankunft am Bestimmungsort sorgfältig und umfassend gemäß den Angaben auf dem Lieferschein auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu untersuchen.
Dabei festgestellte oder offensichtliche Mängel oder Mindermengen sind auf der Empfangsquittung oder nach Erhalt der Ware unverzüglich schriftlich, möglichst per Telefax, unter Beifügung von Belegen zu beanstanden. Mängel, die bei der Eingangsuntersuchung nicht festgestellt oder offensichtlich waren, sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich zu rügen.
5.2 Die als mangelhaft gerügte Ware ist vom Käufer auf eigene Kosten an die Geschäftsanschrift von AKTIVATECH zurückzusenden. Eine Erstattung der Rücksendekosten findet auch in dem Falle, dass die Mängelrüge berechtigt ist, nicht statt.
5.3 Bei Mindermengen oder mangelhafter Ware beseitigt AKTIVATECH nach seiner Wahl schnellstmöglich den Mangel oder leistet Nach- bzw. Ersatzlieferungen in dem Umfang, der erforderlich ist, um Fehlmengen auszugleichen bzw. mangelhafte Teile der Lieferung zu ersetzen. Der Käufer ist zur Abnahme einer Teilmenge bzw. der mangelfreien Teile der Lieferung sowie zur Abnahme der Nacherfüllung verpflichtet. Wird durch die Nach- oder Ersatzlieferung eine vollständige oder mangelfreie Gesamtleistung von AKTIVATECH nicht erbracht, ist der Käufer berechtigt, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Statt dessen kann er vom Vertrag zurücktreten, soweit die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist.
5.4 Die vorstehend unter 5.1 bis 5.3 enthaltenen Regelungen gelten nicht für Ansprüche des Käufers aus einem Verbrauchsgüterkauf und nicht für Ansprüche aus § 478 BGB.
5.5 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers ausgeschlossen. AKTIVATECH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht der gelieferten Sache selbst anhaften, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von AKTIVATECH beruhen,
- für sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder darauf beruhen, dass AKTIVATECH schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat,
- für die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz,
- oder soweit der Mangel arglistig verschwiegen oder von AKTIVATECH eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen worden ist.
6. Erfüllungsort und Gefahrübergang
6.1 Erfüllungsort für die Pflichten von Aktivatech ist unabhängig von dem Bestimmungsort der Lieferung der Ort des Auslieferungslagers von AKTIVATECH.
7. Zahlungen
7.1 In Ermangelung einer anders lautenden Vereinbarung sind alle Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum bargeldlos vom Käufer auszugleichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig.
7.2 Die Hereinnahme von Wechseln bleibt AKTIVATECH von Fall zu Fall vorbehalten. Wechsel wie auch Schecks werden nur unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Bankspesen und Gebühren, Rücklastschrift und Bearbeitungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
7.3 Kommt der Käufer mit dem Ausgleich einer Rechnung in Verzug, werden alle ausstehenden Forderungen von AKTIVATECH einschließlich eventueller Forderungen aus Wechseln ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungstermine sofort fällig. Außerdem ist AKTIVATECH berechtigt, bis zur Begleichung aller ausstehenden Rechnungen die noch auszuführenden Lieferungen zurückzustellen und für diese Vorkasse zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn AKTIVATECH Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage zu stellen.
7.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist unzulässig, es sei denn, dass diese Gegenforderungen fällig und unbestritten oder rechtkräftig festgestellt oder bestritten aber entscheidungsreif sind.
7.5 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenforderung fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder bestritten aber entscheidungsreif ist. Ein solches Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur hinsichtlich solcher Zahlungen zu, die den einzelnen Auftrag betreffen, aus dem er Gewährleistungsansprüche o.ä. erhebt.
7.6 Aktivatech ist jederzeit zur Abtretung von Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer berechtigt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt . Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine Verbindlichkeiten aus dem jeweiligen Kaufvertrag komplett erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, solange bei sogenannter Scheck-/Wechseldeckung die gegebenen Wechsel oder Schecks nicht vollständig eingelöst sind. Ist der Käufer ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen und selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen von Aktivatech gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
8.2 Bei Verbindung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mit einer dem Käufer oder einem Dritten gehörenden Sache erwirbt Aktivatech an Stelle des Käufers bzw. des Dritten das anteilige Miteigentum an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Kaufpreises der verbundenen Sache zu dem Wert der neuen Sache.
8. 3 Bei Be- oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist Aktivatech Hersteller im Sinne des Gesetzes, jedoch unter Ausschluss der Übernahme jeglicher Herstellerverpflichtungen. Aktivatech steht das anteilige Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Kaufpreises der be- oder verarbeiteten Sache zu dem Wert der neuen Sache zu.
8.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang befugt. Er tritt hiermit den erstrangigen Teil seiner Forderungen aus berechtigter und unberechtigter Weiterveräußerung, der dem Rechnungspreis (einschließlich MwSt) der von Aktivatech gelieferten Ware entspricht, im voraus an Aktivatech ab. Namen und Anschriften der Abnehmer sowie die Höhe der jeweiligen Forderungen sind Aktivatech auf erstes Anfordern hin mitzuteilen. Der Käufer ist ermächtigt, die an Aktivatech abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen Aktivatech gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und Aktivatech diese Befugnis nicht aus anderem Grunde widerruft. Aktivatech nimmt die in dieser Bestimmung geregelten Vorausabtretungen an.
8.5 Bis zu einer ordnungsgemäßen Verwertung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder der durch Verbindung, Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sache hat der Käufer diese räumlich getrennt von anderen Sachen aufzubewahren. Er trägt alle während dieser Zeit für die Erhaltung erforderlichen Kosten und Aufwendungen und haftet Aktivatech für jede Verschlechterung. Die Ware ist ausreichend gegen Schäden, Verlust und Untergang zu versichern. Auf Anforderung ist Aktivatech ein schriftlicher Nachweis hierüber zu erbringen.
8.6 Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gekauften Ware oder der entstandenen neuen Sache ist unzulässig, solange nicht alle Verpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag erfüllt sind. Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen des Eigentums von Aktivatech durch Dritte hat der Käufer Aktivatech sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten unverzüglich auf die Rechte von Aktivatech hinzuweisen. Sofern Aktivatech Anlass hat, die Rechte an der gelieferten Ware durch Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO zu wahren, haftet der Käufer für die hierdurch entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, soweit der Klagegegner zu einer Erstattung nicht in der Lage ist.
8.7 Bei Zahlungsverzug des Käufers kann Aktivatech vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat Aktivatech darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt den Kaufgegenstand wieder an sich, vergütet Aktivatech lediglich den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes, auch des Sachverständigen. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Aktivatech höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
8.8 Auf Verlangen des Käufers ist Aktivatech zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
9. Export
Der Export der von Aktivatech gelieferten Ware in Länder, die nicht der Europäischen Union zugehören, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Aktivatech. Der Käufer haftet für jeglichen Schaden, der Aktivatech aus der Missachtung dieser Regelung entsteht.
10. Datenschutz
Die Daten der Kunden von Aktivatech werden - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig (§ 28 BDSG) - EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.
11. Haftung und Verschulden
11.1 Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Aktivatech nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unberührt bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung einer Person, der Gesundheit oder des Körpers, einschließlich ihrer Tötung.
11.2 Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
11.3 Fällt Aktivatech die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last, haftet Aktivatech nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gilt auch, soweit bei einem Sach- oder Vermögensfolgeschaden für diesen Schaden üblicherweise Deckung im Rahmen einer Haftpflichtversicherung besteht . Die Haftung ist nicht auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt.
11.4 Soweit die Haftung von Aktivatech ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von Aktivatech.
12. Entsorgung
12.1 Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte B2B Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
12.2 Der Kunde stellt den Lieferanten von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG ( Rücknahmepflicht der Hersteller ) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
12.3 Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an der er die gelieferte B2B Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.
12.4 Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er die gelieferte B2B Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
13. Anzuwendendes Recht
Für die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist im Falle von Geschäftsabschlüssen mit Vollkaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts Hamburg. Aktivatech ist jedoch berechtigt, den Käufer auch bei den an seinem Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen.
Hamburg, den 24.03.2021
 
Die Europäische Kommission bietet eine Onlineplattform für Streitbeilegung an, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unter diesem Link finden Sie die Kontaktdaten der offiziellen Streitbeilegungsstellen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
WEEE-Nummer:
  • DE12068526
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