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Schlauchpresse, Handschlauchpresse, Schlauchabschneider, WEPF

Stationär oder mobil einsetzbar, made in Germany
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Neu
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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:401640284884
Zuletzt aktualisiert am 31. Jan. 2022 08:56:46 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
WEPF
Herstellernummer
HSP9999888
Ausländisches Produkt
Nein
Produktart
Schlauchpresse, Handschlauchpresse
Modifizierter Artikel
Nein
Herstellungsland und -region
Deutschland

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Wepf GmbH
Klaus Wetzel
Max-Planck-Straße 15
89584 Ehingen (Donau)
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT0560719370
:xaF02560719370
:liaM-Eed.fpew@ofni
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
USt-IdNr.:
  • DE 145220166
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IM RAHMEN VON KAUF-VERTRÄGEN ÜBER DIE PLATTFORM www.ebay.de
DER WEPF GMBH
 
TEIL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
 
I. GELTUNGSBEREICH
1. Für die Vertragsbeziehung zwischen der
WEPF GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Wetzel
Max-Planck-Straße 15,
D-89584 Ehingen Donau
Registergericht: Amtsgericht Ulm
Registernummer: HRB 490 377
Telefon: +49 7391 70650
Telefax: +49 7391 706520
E-Mail: info@wepf.de
 
(nachfolgend „Anbieter“, „WEPF“ oder „wir“)
 
und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Alle zwischen dem Kunden und dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB sowie der Bestellbestätigung. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.
3. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Der Einbeziehung von entgegenstehenden, ergänzenden oder von unseren Bedingungen abweichenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn der Anbieter in Kenntnis von oder ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen abweichende Bedingungen des Kunden Lieferungen an den Kunden ausführt.
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
5. Dieser „TEIL 1 Allgemeine Bestimmungen“ gilt unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist.
6. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
7. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 
II. SPEICHERMÖGLICHKEIT DIESER AGB
1. Der Kunde kann dieses Dokument ausdrucken oder speichern, indem er die übliche Funktion seines Internetbrowsers nutzt.
2. Der Kunde kann die Daten seiner Bestellung speichern, indem er entweder die AGB herunterlädt und die auf der letzten Seite der Bestellübersicht zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen seines Internetbrowsers speichert.
3. Die Bestelldaten werden von eBay gespeichert, sind aber nicht unmittelbar von dem Kunden abrufbar. eBay stellt für jeden Kunden einen passwortgeschützten Zugang zum eBay Account ("Mein eBay") zur Verfügung. Hier kann der Kunde nach seiner Registrierung die Daten über abgeschlossenen, offenen und/oder kürzlich versandten Bestellungen einsehen. Der vollständige Vertragstext ist dort nicht zugänglich.
 
III. VERTRAGSPARTNER; VERTRAGSSCHLUSS IM AUKTIONSFORMAT; FEST-PREISFORMAT; OPTION PREISVORSCHLAG; OPTION CLICK & COLLECT; KORREKTURMÖGLICHKEITEN
1. Vertragspartner des Kaufvertrages sind der Kunde und der Anbieter.
2. Der Vertrag kommt im Auktionsformat wie folgt zustande:
a. Die Präsentation eines Produktes durch den Anbieter ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über dieses Produkt. Der Anbieter bestimmt hierbei einen Start- bzw. Festpreis und die die Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Der Anbieter kann außerdem einen Mindestpreis bestimmen, damit steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.
b. Der Vertrag kommt durch Abgabe des Gebots des Kunden (Annahme) zustande. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Das Gebot des Kunden erlischt, wenn ein anderer Kunde während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
c. Angebote des Anbieters können mit einer Sofort-Kaufen-Funktion verbunden werden. Der Vertrag kommt durch Ausübung der Sofort-Kaufen-Funktion durch den Kunden zustande. Die Sofort-Kaufen-Funktion kann nur ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf das angebotene Produkt ab-gegeben oder der Mindestpreis noch nicht erreicht wurde.
3. Der Vertrag kommt im Festpreisformat wie folgt zustande:
a. Die Präsentation eines Produktes durch den Anbieter ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über dieses Produkt.
b. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kunden zustande. Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen“ anklickt und anschließend bestätigt.
c. Der Kunde kann beim Kauf mehrerer Produkte, sofern verfügbar, den Vertrag für sämtliche Produkte durch Annahme abschließen, indem er die einzelnen Produkte durch Anklicken des Warenkorbes in den Warenkorb legt und dann unmittelbar den Zahlungsvorgang abschließt.
4. Der Vertrag kommt mit der Option Preisvorschlag wie folgt zustande:
a. Bei der Option Preisvorschlag gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons „Preisvorschlag senden“ und durch Übermittlung eines konkreten Preisvorschlages, zu dem der Kunde das Produkt kaufen würde, ein verbindliches Angebot ab. Das Angebot des Kunden gilt für 48 Stunden ab Abgabe oder bis zum Angebotsende.
b. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Preisvorschlages durch den Anbieter zustande.
c. Der Anbieter kann das Angebot des Kunden auch ablehnen und gleichzeitig ein verbindliches, abgeändertes Angebot abgeben, welches dann vom Kunden angenommen werden kann.
5. Im Fall eines Sofort-Kaufen-Angebots kann der Anbieter ein „Click & Collect“-Logo einfügen. Bei der „Click & Collect“-Option kann die bestellte Ware vom Kunden in einer Filiale des Anbieters abgeholt werden. Bei Wahl der „Click & Collect“-Option kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde die Ware abholt und bezahlt.
6. Der Anbieter schickt dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann.
7. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
8. Der Kunde hat die Möglichkeit vor Abschluss des Bestellvorgangs den Bestellvor-gang durch den „Zurück“-Button abzubrechen oder abzuändern. Im Warenkorb kann der Kunde durch Änderung der Stückzahl die Menge der Produkte ändern bzw. durch Klick auf „Entfernen“ den Artikel aus dem Warenkorb löschen.
 
IV. VERTRAGSINHALT
1. Die vertraglich geschuldete Leistung bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung, insbesondere nach der Auftragsbestätigung.
2. Die Vereinbarung einer Garantie oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die vertraglich geschuldete Leistung ist frei von Rechtsmängeln, sofern ein Dritter diesbezüglich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Ansprüche ge-gen den Kunden geltend machen kann. Die Freiheit vor Rechten Dritter in Bezug auf andere Staaten schuldet der Anbieter nur dann, wenn er dies schriftlich bestätigt hat.
 
V. TEILLEIFERUNGEN; LIEFERZEITEN; LIEFERBESCHRÄNKUNGEN
1. Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Eine Teillieferung ist insbesondere dann unzumutbar, wenn die Teillieferung für den Kunden bestimmungsgemäß verwendbar, die Lieferung der restlichen bestell-ten Ware sichergestellt und dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
 
2. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig mitgeteilten Fristen zur Leistungserbringung um ungefähre Angaben.
3. Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert nur an Kun-den, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land (Festland) eine Lieferadresse angeben können: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigten Königreich, Schweiz und Lichtenstein.
 
VI. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters (Vorbehaltsware).
 
VII. PREISE UND VERSANDKOSTEN
1. Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich anfallender Versandkosten.
2. Sämtliche etwa anfallenden Kosten, insbesondere für die Abwicklung von Zahlung, Transport, Verpackung, Ein- und Ausfuhrzölle, Gebühren, trägt der Kunde.
3. Wenn die Bestellung des Kunden gemäß § 5 Abs. 1 durch Teillieferungen erfüllt wird, entstehen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teilliefe-rungen auf Wunsch des Kunden, werden für jede Teillieferung Versandkosten berechnet.
4. Der Versand der Ware erfolgt per Postversand.
 
VIII. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
1. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
2. Dem Kunden stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Vorkasse und PayPal. Bei der „Click & Collect“-Option stehen dem Kunden folgende Zahlungsarten zur Verfügung: PayPal.
3. Bei Vorkasse nennt der Anbieter dem Kunden unmittelbar nach Abschluss der Be-stellung seine Bankverbindung und liefert die Ware nach Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto.
4. Bei PayPal muss der Kunde registriert sein. Im Bestellprozess wird der Kunde auf die Website von PayPal weitergeleitet. Der Kunde muss sich durch seine Zugangs-daten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Der Anbieter fordert so-dann PayPal zur Durchführung der Zahlungstransaktion auf.
 
IX. URHEBERRECHTE
Der Anbieter hat an allen Bildern und Texten, welche auf dem eBay-Shop des Anbieters veröffentlicht werden, die ausschließlichen Nutzungsrechte. Eine Verwendung der Bilder und Texte, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
 
X. UNTERSTÜTZUNG IN PRODUKTHAFTUNGSFÄLLEN
1. Der Kunde wird Produkte im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte nicht verändern. Er wird insbesondere vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde WEPF im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn der Kunde ist für den die Haftung auslösenden Fehler nicht verantwortlich.
2. Ist WEPF zur Einleitung von Maßnahmen, insbesondere zur Produktwarnung oder zum Produktrückruf verpflichtet, so wird der Kunde WEPF mit besten Kräften unterstützen.
3. Der Kunde wird WEPF unverzüglich in Schriftform über ihm bekanntwerdende Risi-ken informieren.
 
XI. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG NACH DER ODR-VERORDNUNG UND § 36 VSBG
Seit dem 15. Februar 2016 bietet die EU-Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung an. Verbraucher haben nun die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung des Gerichts zu klären. Die Möglichkeit des Verbrauchers, den Gerichtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
Die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) ist im Internet aufrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Der Anbieter ist nicht bereit, an dem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
 
XII. SCHRIFTFORM
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Verzicht auf deren Geltung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
 
XIII. SALVATORISCHE KLAUSEL
1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen oder Teile einer Bestimmung unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags als Ganzes.
2. Absatz 1 gilt im Falle der Regelungslücke entsprechend.
 
 
TEIL 2: BESONDERE BESTIMUNGEN GEGENÜBER VERBRAUCHERN
 
 
I. ALLGEMEINES
Dieser „TEIL 2 Besondere Bestimmungen gegenüber Verbrauchern“ gilt ergänzend zu TEIL 1 gegenüber Verbrauchern.
Dieser TEIL 2 findet keine Anwendung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
 
II. GEWÄHRLEISTUNG
Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 
III. HAFTUNG
1. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn der Anbieter wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
3. Der Anbieter haftet für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
4. Der Anbieter haftet gemäß den Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsgesetzes.
5. Im Falle der Vereinbarung einer etwaigen vertraglichen Garantie haftet der Anbieter entsprechend der Garantieerklärung.
6. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
7. Die zwingenden Regelungen des § 478 BGB und des Rückgriffs nach § 445a BGB bleiben unberührt.
 
 
 
TEIL 3: BESONDERE BESTIMMUNGEN GEGENÜBER UNTERNEH-MERN
 
I. ALLGEMEINES
Dieser „TEIL 3 Besondere Bestimmungen gegenüber Unternehmern“ gilt ergänzend zu TEIL 1 gegenüber Unternehmern. Dieser TEIL 2 findet keine Anwendung gegen-über Verbrauchern.
 
 
II. LIEFERUNGEN
Lieferungen erfolgen ab Werk WEPF Ehingen (EXW – INCOTERMS 2010).
 
 
III. LEISTUNGSFRISTEN; SELBSTBELIEFERUNGSVORBEHALT; HÖHERE GEWALT UND RÜCKTRITTSRECHT
1. Der Beginn einer vereinbarten Frist zur Leistungserbringung setzt die Klärung sämtlicher technischer Fragen voraus. Die Frist zur Leistungserbringung beginnt nicht zu laufen, bevor der Kunde seinen Mitwirkungspflichten diesbezüglich nachgekommen ist.
2. Eine vereinbarte Frist zur Leistungserbringung beginnt im Falle der Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Kunden, wie beispielweise dem Leisten einer Anzahlung, nicht, bevor der Kunde die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.
3. WEPF steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.
4. Eine vereinbarte Frist zur Leistungserbringung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Vertragspartner (Selbstbelieferungsvorbehalt). Dies gilt nicht, wenn sich aus der vertraglichen Vereinbarung eindeutig ergibt, dass wir die Übernahme eines Beschaffungsrisikos übernommen haben oder ein Fall einer unbeschränkten Gattungsschuld vorliegt. Weiter entfällt unsere Leistungspflicht aufgrund des Selbstbelieferungsvorbehalts nicht, wenn wir im Hinblick auf die im Verhältnis zum Kunden zu erbringende Leistung kein kongruentes Deckungsgeschäft mit unseren Lieferanten abgeschlossen haben oder die Nichterfüllung dieses kongruenten Deckungsgeschäfts selbst schuldhaft herbeigeführt haben. WEPF wird den Kunden unverzüglich informieren, sofern die Leistung des kongruenten Deckungsgeschäfts nicht verfügbar sein sollte.
5. Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Fälle, wo das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt sowie dessen Dauer keinen Einfluss auf den Zeitraum der Leistungserbringung haben. Bei der Bemessung der angemessenen Verlängerung der Frist zur Leistungserbringung sind die Dauer des Hindernisses und ei-ne angemessene Anlaufzeit zu berücksichtigen. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse wie Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. WEPF wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informie-ren. Dauert der Zustand höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der Liefertermin aufgrund mehrerer Umstände höherer Gewalt insgesamt um mehr als vier Monate, so ist sowohl der Kunde als auch WEPF zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Um-stände bei einem Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an WEPF auswirken.
6. Regelungen zu Fällen höherer Gewalt gelangen nicht zur Anwendung, wenn WEPF das Leistungshindernis selbst zu vertreten hat.
7. Schadensersatzansprüche infolge der Nichteinhaltung der Frist zur Leistungserbringung richten sich nach IX. Haftung.
 
IV. Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe an den Kunden, seinen Frachtführer oder einen von ihm bezeichneten Dritten über (EXW WEPF, Ehingen (Donau) - Incoterms 2010).
2. Nimmt der Kunde die zur Auslieferung bereit erklärte Ware am Auslieferungszeitpunkt nicht ab, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs zum Auslieferungs-zeitpunkt auf den Kunden über.
3. Der Kunde ist für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung allein zuständig und verantwortlich. Der Kunde stellt uns von etwaigen Nachteilen und/oder Belastungen frei, die bei uns dadurch eintreten, dass der von ihm oder auf seine Anweisung eingesetzte Beförderer gegen Vorschriften des Güterkraft-verkehrsgesetzes verstoßen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an uns innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen.
 
V. ANNAHMEVERZUG; VERZÖGERUNGSSCHADEN
1. Nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig ab oder gerät er auf andere Weise in Annahmeverzug, so schuldet er WEPF pro angefangenem Arbeitstag einen Betrag in Höhe von 0,1 % des betroffenen Auftragswertes, insgesamt jedoch maximal 5 % des betroffenen Auftragswertes.
2. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens, WEPF der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
 
VI. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Der Kunde ist auf Verlangen von WEPF verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten angemessen zu versichern.
2. Der Kunde ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für WEPF. Wird Vorbehaltsware mit anderen, nicht WEPF gehörenden Gegen-ständen zu einer neuen Sache verarbeitet, so erwirbt WEPF Miteigentum an der neuen Sache. Der Miteigentumsanteil bemisst sich nach dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der anderen verarbeiteten oder umgebildeten Gegen-stände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung.
4. Erfolgt durch den Kunden eine Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware zu einer einheitlichen Sache und ist einer der andere Gegenstände als Hauptsache an-zusehen, so steht WEPF anteiliges Eigentum an der entstehenden Sache zu. Der Miteigentumsanteil bemisst sich nach dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der anderen verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Der Kunde tritt bereits jetzt dieses Miteigentum an WEPF ab, wobei WEPF die Abtretung bereits jetzt annimmt.
5. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits zum jetzigen Zeitpunkt sicherungshalber an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an. Der Anbieter ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Anbieter abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
6. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, hat der Anbieter nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbe-haltsware zurückzunehmen. Nimmt der Anbieter die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Anbieter ist berechtigt, die Vorbehalts-ware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
7. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbes. Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und der Anbieter unverzüglich benach-richtigen, damit der Anbieter ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
8. Soweit der realisierbare Wert der dem Anbieter zustehenden Sicherungsrechte alle an den Anbieter noch nicht bezahlten Forderungen gegenüber dem Kunden um mehr als zehn Prozent übersteigt, ist der Anbieter auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der Sicherungsrechte verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherungsrechte steht dem Anbieter zu.
9. Der Kunde ist verpflichtet, uns die beabsichtigte Lieferung der Vorbehaltsware in das Ausland im Vorfeld anzuzeigen, sofern hierdurch die Beeinträchtigung der be-rechtigten Interessen von WEPF zu befürchten ist. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund der anwendbaren Rechtsordnung im Empfängerland oder eines Transit-landes die WEPF zustehenden Sicherungsrechte nachteilig von obigen Bestimmungen abweichen. WEPF wird die Zustimmung zu der Lieferung in das Ausland nicht verweigern, sofern WEPF ersatzweise wirtschaftlich gleichwertige Sicherungsmittel zur Verfügung gestellt werden.
VII. MÄNGELRÜGE
1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist er verpflichtet, erbrachte Lieferungen innerhalb von fünf Werktagen ab Gefahrübergang auf die Mangelfreiheit zu untersuchen und hierbei entdeckte Mängel zu rügen.
2. Zeigt sich ein Mangel, der im Rahmen der Untersuchung nach Abs. 1 nicht erkennbar war, ist dieser innerhalb von fünf Werktagen ab tatsächlicher Entdeckung zu rügen.
3. Etwaig entdeckte Mängel sind der Anbieter gegenüber in Textform zu rügen. Die Rüge hat unter Angabe einer detaillierten Schilderung zu erfolgen, anhand derer die vermuteten Ursachen sowie die Auswirkungen ersichtlich sind. Auf Verlangen ist dem Anbieter geeignetes Dokumentationsmaterial, insbesondere Lichtbilder, zur Verfügung zu stellen.
4. Kommt der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nicht nach, gilt die Leistung als genehmigt und Gewährleistungsrechte stehen ihm nicht zu. Dies gilt nicht, sofern der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen hatte.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die mit der unberechtigt vorgenommenen Mängelrüge verbundenen Kosten des Anbieters zu tragen.
6. Die Fristen der Ziff. 1 und 2. beginnen, sofern eine Dokumentation von WEPF ge-schuldet ist, erst, wenn der Kunde die Dokumentation erhalten hat.
 
VIII. GEWÄHRLEISTUNG
1. Ansprüche auf Gewährleistung von Mängeln, die auf unsachgemäße Handhabung des Kunden oder die Missachtung der Nutzungshinweise zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
2. Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, sofern diese auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere Maße, Zeichnungen, Pläne, zurückzuführen sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter, sofern die Verletzung auf die Anweisung des Kunden zurückzuführen ist.
3. Der Anbieter leistet Nacherfüllung durch Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlie-ferung (Lieferung einer mangelfreien Sache). Die Wahl der Nacherfüllung obliegt dem Anbieter.
4. Der Anbieter ist berechtigt, die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen.
5. Aufwendungen der Nacherfüllung übernimmt der Anbieter insoweit diese zweckdienlich und erforderlich sind. Mehraufwendungen der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die Ware an einen anderen als den ursprünglichen Ort der Verwendung verbracht wird, übernimmt der Anbieter nicht.
6. Das Recht des Anbieters, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Nacherfüllung ganz oder teilweise zu verweigern, bleibt unberührt.
7. Im Rahmen der Nacherfüllung ersetzte Teile werden Eigentum des Anbieters und sind herauszugeben.
8. Ansprüche auf Gewährleistung von Mängeln, die auf unsachgemäße Handhabung des Kunden oder die Missachtung der Nutzungshinweise zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
9. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware wird ausgeschlossen.
10. Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln – mit Ausnahme von Schadens-ersatzansprüchen – verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nicht erkennbaren Män-geln (Abs. 2).
11. Für die Geltendmachung von Schadensersatz gilt zusätzlich IX Haftung.
12. Etwaige Rückgriffsansprüche des Kunden aufgrund zwingender Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs und aufgrund des Rückgriffs nach § 445a BGB bleiben un-berührt.
 
IX. HAFTUNG
1. Der Anbieter haftet wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn Anbieter wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Wesentliche Ver-tragspflichten sind Pflichten, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
3. Der Anbieter haftet für grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
4. Der Anbieter haftet gemäß den Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsgesetzes.
5. Im Falle der Vereinbarung einer etwaigen schriftlichen vertraglichen Garantie haftet der Anbieter entsprechend der Garantieerklärung.
6. Schadensersatzansprüche des Kunden bei Haftung wegen Vorsatzes verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen verjähren Schadensersatzansprü-che innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
8. Soweit unsere Haftung aufgrund der vorangegangenen Ziffern beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich unserer Arbeitnehmer und Mitarbeiter.
 
X. AUFRECHNUNG; ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
1. Die Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
2. Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden gilt Absatz 1 entsprechend
 
XI. ABTRETUNGSVERBOT
1. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus der vertraglichen Vereinbarung nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
2. Ziff. 1 gilt nicht für die Abtretung einer Entgeltforderung im Sinne von § 354a HGB.
 
XII. ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND; ANWENDBARES RECHT
1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen des Anbieters und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist Ehingen Donau.
2. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz des Anbieters in Ehingen Donau, Deutschland, zuständige Gericht. Der Anbieter ist be-rechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Dieser Vertrag und diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
 
 
Stand (07/2018)
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
wepf_gmbh

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Danke für die schnelle Lieferung.Der Artikel ist in einem top Zustand. Gerne wieder.
0***o (125)- Bewertung vom Käufer.
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n***n (380)- Bewertung vom Käufer.
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