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Infowerk Drucker-/Kopierpapier, 500 Blatt, DIN A4, 80 g/m², hochweiß

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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:395294020919
Zuletzt aktualisiert am 19. Apr. 2024 15:04:36 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung (soweit eine ...
Herstellernummer
KP-500
Größe
DIN A4
Recyclingpapier
Nein
Marke
Infowerk
Blatt
500
Drucktechnologie
Für alle Drucker geeignet
Gewicht
80g/m²
Farbe/Beschichtung
Hochweiß
EAN
4067544000015

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH
Fabian Frenzel
Friedrich-List-Str. 3
01445 Radebeul
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT796055971530
:xaF005336561530
:liaM-Eed.krewofni@troppus
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ - Unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
USt-IdNr.:
  • DE 226788126
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
A. KUNDENINFORMATIONEN
 
I. Informationen zum Anbieter
 
unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH
 
Postanschrift: Friedrich-List-Straße 3, 01445 Radebeul
 
Geschäftsführer: Fabian Frenzel (Vorsitz), Frank Winkler, Holm Winkler
 
Handelsregister: Amtsgericht Dresden
 
USt-IdNr.: DE 226788126
 
 
 
Kommunikationsdaten:
 
ServiceCall: +49 351 79550697
 
Telefax: +49 351 65633500
 
E-Mail: support@infowerk.de
 
Internet: Infowerk.de
 
 
 
 
Informationen zu deinen Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
 
Solltest du Fragen zum Datenschutz haben, wende dich bitte an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten Herrn Dr. Sebastian Kraska.
 
 
 
unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH
 
Dr. Sebastian Kraska
 
Friedrich-List-Straße 3
 
01445 Radebeul
 
ServiceCall: 0351 79550697
 
E-Mail: datenschutz@infowerk.de
 
 
 
V. Speicherung
 
Du kannst die vorliegenden Kundeninformationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH dauerhaft abspeichern und die Datei jederzeit offline ansehen. Zum Öffnen der Datei benötigst du nur ein Programm, welches Textdateien wiedergeben kann.
 
 
 
AGB UP Infowerk
 
§ 1 Allgemeines
(1) Die Firma unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH, Friedrich-List-Straße 3, 01445 Radebeul (nachfolgend Infowerk genannt) bietet Druckerzeugnisse nach Kundenspezifikation, Drucksachen und Druckbedarf für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts an.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden allen Bestellungen, welche bei Infowerk über Marktplätze und sonstige durch Dritte betriebene Verkaufsplattformen erfolgen, zu Grunde gelegt. Sie gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Infowerk ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Auch wenn Infowerk auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
 
§ 2 Kommunikation mit dem Kunden
(1) Die direkte Kommunikation zwischen Infowerk und dem Kunden erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Kunde trägt daher in besonderer Form Sorge dafür, dass der Empfang von E-Mails gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde spätestens bei der Bestellung eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und den Eingang von E-Mails unter dieser E-Mail-Adresse zu überwachen. Jede Änderung dieser E-Mail-Adresse hat der Kunde Infowerk unverzüglich mitzuteilen. Er darf an seinem E-Mail-Programm bzw. seinem E-Mail-Postfach keine Einstellungen vornehmen, die den Empfang von E-Mails vereiteln oder die dazu führen, dass die E-Mails nicht von ihm zur Kenntnis genommen werden, z.B. weil sie in einen Spam-Ordner verschoben werden. Der Eingang von E-Mails in dem angegebenen E-Mail-Postfach der E-Mail-Adresse ist dem Kunden zuzurechnen.
(2) Die Kommunikation in Textform, auf schriftlichem, mündlichem oder fernmündlichem Weg ist unbeschadet dessen möglich.
(3) Die Kommunikation über Marktplätze und sonstige durch Dritte betriebene Verkaufsplattformen ist Infowerk nur bei nachweislichem Zugang zuzurechnen.
 
§ 3 Vertragsschluss
(1) Zur Bestellung wählt der Kunde zunächst ein individuelles Produkt aus, bestimmt bei Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation mit Hilfe der ihm angebotenen Gestaltungsmöglichkeiten die Gestaltung, prüft auf der abschließenden Bestellseite bzw. im Warenkorb die Richtigkeit seiner Angaben und schließt den Bestellvorgang sodann mit der Betätigung des entsprechenden Buttons ab. Mit dem Abschluss der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(2) Der Kunde ist an das Angebot bis zum Ablauf des zweiten auf den Werktag des Angebots folgenden Werktag gebunden. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt dann zustande, wenn Infowerk das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt oder wenn die Bestätigung über den Marktplatz oder die sonstige durch Dritte betriebene Verkaufsplattform erfolgt.
 
§ 4 Leistungen von Infowerk
(1) Der Inhalt der von Infowerk geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben im Rahmen des Bestellvorgangs, insbesondere der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen. Eine Änderung der bestätigten Bestellung kann nur durch den Abschluss eines Änderungsvertrages erfolgen. Ein Änderungswunsch des Kunden ist ein Angebot an Infowerk zum Abschluss eines Änderungsvertrages. Infowerk ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen.
(2) Die Herstellung der beauftragten Druckereierzeugnisse und Drucksachen erfolgt nach den Regeln der Technik in üblicher Art und Güte.
(3) Es können geringfügige Farb- und Materialabweichungen auftreten. Dies gilt auch für Farb- und Materialabweichungen zu früheren Aufträgen. Solche geringfügigen Abweichungen können sich unter anderem aufgrund Lieferantenwechsel, Materialumstellung oder Änderungen im Produktionsverfahren ergeben und können nicht unter Geltendmachung einer Abweichung von früheren Aufträgen des Kunden beanstandet werden.
 
§ 5 Druckdaten
(1) Infowerk führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er Kopien der Druckdaten vorrätig hält, da die Druckdaten nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse bzw. Ablauf einer gewählten Speicherfrist von Infowerk gelöscht werden können.
(2) In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet sich der Kunde, es zu unterlassen, pornografische, rechts- oder linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte an Infowerk zu übersenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so ist Infowerk zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Infowerk sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese den vorstehenden Anforderungen entsprechen. Soweit Infowerk von anderen Kunden, sonstigen Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen wird wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch Rechtswidrigkeit des von Kunden gelieferten und / oder nach seinen Informationen für ihn von Infowerk erstellten Datenmaterials, verpflichtet sich der Kunde, Infowerk von allen Ansprüchen aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter - gleich aus welchem Rechtsgrund und egal worauf gerichtet - freizustellen und diejenigen angemessenen Kosten zu tragen, die Infowerk durch die Inanspruchnahme wegen und / oder durch die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechten oder sonstigen Kennzeichen / Schutzrechten Dritter und umfasst insbesondere die angemessenen Rechtsverteidigungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) von Infowerk. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zugunsten Dritter - für die im Rahmen der Vertragsabwicklung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen von Infowerk. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Infowerk bleiben unberührt. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Infowerk tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Die vorstehenden Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
 
§ 6 Prüfung der Druckdaten durch Infowerk
(1) Eine Überprüfung der Druckdaten durch Infowerk erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt insoweit allein der Kunde.
(2) Zu einer Prüfung der Inhalte hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Verbot aus § 5 Absatz 2 ist Infowerk berechtigt, aber nicht verpflichtet.
 
§ 7 Preise und Versandkosten
(1) Die Preise der von Infowerk geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Angaben auf der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung bzw. im Warenkorb sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen, hilfsweise aus der im Zeitpunkt der Vereinbarung der jeweiligen Leistungserbringung geltenden aktuellen Preisliste.
(2) Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sich aus der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen nichts anderes ergibt. Die Preise für den Versand der Ware zum Kunden sind, sofern nicht auf der Bestellseite bzw. im Warenkorb gesondert ausgewiesen, im Preis enthalten.
 
§ 8 Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Die Rechnungsstellung und Zahlung erfolgt über den Marktplatz bzw. die sonstige durch Dritte betriebene Verkaufsplattform im Auftrag von Infowerk. Infowerk versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet.
(2) Der Kunde kann bei Abschluss seiner Bestellung entsprechend der angebotenen Zahlungsarten seine Zahlungsart wählen und die Bestellung bezahlen.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem Konto von Infowerk gutgeschrieben ist.
 
§ 9 Leistungszeit und Verzug
(1) Leistungszeiten werden ausschließlich in Wochentagen (Montag bis Freitag) gerechnet. Falls Infowerk bei der Bearbeitung einer Bestellung feststellt, dass die Bestellung nicht zu der angegebenen Zeit geliefert werden kann, wird der Kunde hierüber unbeschadet weiterer Ansprüche gesondert per E-Mail informiert. Sofern der Kunde ein Fixgeschäft abschließen möchte, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die folgenden Regelungen:
a) wurde eine Versendung des Produkts vereinbart, werden die Lieferfristen und Liefertermine bei Standardversand durch die Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten gewahrt, sofern diese zwei Wochentagen vor dem Fristablauf erfolgt.
b) Infowerk hat Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Infowerk die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Betriebsstörung jeglicher Art, Schwierigkeit in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerung, Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten -, nicht zu vertreten; sofern die Behinderung und das Hindernis von vorübergehender Dauer ist, ist Infowerk berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben; bei Hindernissen von nicht nur vorübergehender Dauer ist Infowerk berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
 
§ 10 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gelten die folgenden Regelungen:
a) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter geschieht. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr von dem Tag auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und Infowerk dies dem Kunden angezeigt hat.
b) Kommt die Lieferung als unzustellbar zurück, so ist Infowerk zu einer Verwahrung für den Kunden nicht verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat das Zustellungshindernis nicht zu vertreten. Infowerk ist berechtigt, die Lieferung nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit des Versands, Benachrichtigung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist zur Abholung zu vernichten oder anderweitig zu verwerten. Der Vergütungsanspruch durch Infowerk bleibt davon unberührt, sofern nicht die Lieferung anderweitig verwertet werden kann. Die vorübergehende Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist oder bei Erteilung einer Abstellgenehmigung die Ware am vereinbarten Ort abgestellt wurde.
 
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich Infowerk das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die nachfolgenden Regelungen.
a) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen Eigentum von Infowerk. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Infowerk als Hersteller, jedoch ohne dass daraus eine Vergütungspflicht für Infowerk entsteht. Erlischt das Eigentum von Infowerk durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum von Infowerk an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Infowerk übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum von Infowerk unentgeltlich.
b) Ware, an der Infowerk Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte von Infowerk verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang Infowerk ab. Infowerk verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies aber der Fall, kann Infowerk verlangen, dass der Kunde Infowerk unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
c) Infowerk ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Infowerk hinweisen und Infowerk unverzüglich benachrichtigen, damit Infowerk die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Infowerk die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
e) Infowerk verpflichtet sich, die Infowerk zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Infowerk.
f) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist Infowerk berechtigt, die Herausgabe der Sache zu verlangen. Damit endet das vorläufige Recht des Kunden zum behalten dürfen. Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag sind damit im Zweifel nicht verbunden.
 
§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, entscheidungsreif oder unstreitig sind.
(2) Außer im Bereich des § 354 a HGB darf der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Infowerk an Dritte abtreten.
 
§ 13 Gewährleistung
(1) Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Fehler auf der Übersendung fehlerhafter, unvollständiger oder sonst unkorrekter Druckdaten durch den Kunden beruht.
(2) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden. Vorstehendes gilt unbeschadet der Möglichkeit, eine Anpassung des Kaufpreises zu fordern.
(3) Die Abbildungen im Internet können von den tatsächlichen Artikeln aufgrund unterschiedlicher Browserdarstellungen, beschränkten Farbwiedergaben im Internet, handelsüblichen Schwankungen und technischen Gründen abweichen. Unsere Angaben bemühen sich aber um größtmögliche Authentizität. Ausdrücklich bleiben daher derartige geringfügige Abweichungen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale außer Betracht. Bei Textilien stellen die Maßangaben nur Richtwerte dar. Es gibt geringe Toleranzen in Länge und Breite, da es sich bei Stoff um flexibles Material handelt. Größenangaben variieren bei den unterschiedlichen Herstellern hinsichtlich ihrer Auszeichnung. Abweichungen zwischen den einzelnen Produkten und bei unterschiedlichen Herstellern sind möglich. Nicht passende Konfektionsgrößen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Druckqualität und Waschbeständigkeit sind stark vom verwendeten Textil und dessen Oberfläche abhängig, ebenso von der Beschaffenheit der Stoffe. Geringfügige Abweichungen der Druckqualität innerhalb einer Auflage bzw. verminderte Waschbeständigkeit aufgrund dieser Kriterien können nicht reklamiert werden.
(4) Gebrauchsanweisung
Bedruckte Textilien dürfen nicht mit Feinwaschmittel gewaschen werden. Die erste Wäsche sollte frühestens 14 Tage nach der Bedruckung bei 30° C linksseitig erfolgen. Bitte achte darauf, dass die Druckseite nicht bügelbar ist. Weiterhin sind die Waschinformationen, die als Beilage der Warenlieferung beigefügt sind, zu beachten.
(5) Ist der Kunde Verbraucher, so gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Gewährleistungsansprüche sonstiger Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei Infowerk anzeigt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängelanzeige kann schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen.
(6) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Insbesondere gelten bei Drucksachen und Druckbedarf die in den Produktbeschreibungen ausgewiesenen branchenüblichen Toleranzen.
(7) Ist der Kunde Kaufmann, bleibt seine Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach §§ 377 und 381 Abs. 2 HGB unberührt.
(8) Ist der Kunde Unternehmer oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist Infowerk im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, Drucksachen und Druckbedarf nach eigener Entscheidung nachzubessern oder neu zu liefern.
(9) Bei Druckereiprodukten ist zu beachten, dass diese nur für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind, wenn dies aus der Produktbeschreibung hervorgeht.
 
§ 14 Haftung
(1) Infowerk leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: a) Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgeschlossen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet Infowerk jedoch in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet Infowerk unbeschränkt.
c) Befindet sich Infowerk mit seiner Leistung in Verzug, so haftet Infowerk wegen dieser Leistung unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
(2) Soweit die Haftung von Infowerk ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Infowerk.
(3) Für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Für Schäden, die aus einer vorschriftswidrigen Verwendung von Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation, Drucksachen und/oder Druckbedarf resultieren, haftet Infowerk nicht.
 
§ 15 Verjährung
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach dem Gesetz. Ist der Kunde hingegen Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach den folgenden Absätzen.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt
a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei Ansprüchen aus Sachmängeln (ausgenommen Schadensersatzansprüche, auch solcher wegen der Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung) ein Jahr;
c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann;
d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
(3) Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung in den Fällen von Absatz 2 lit. a) bis c) nach den gesetzlichen Vorschriften des anzuwendenden Gewährleistungsrechts, im Falle des lit. d) ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
(4) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
(5) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie und Arglist gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
 
§ 16 Pauschalierte Ansprüche gegen den Kunden
(1) Die Parteien vereinbaren für folgende Fälle eine pauschalierte Entschädigungs-, Schadensersatz- bzw. Vergütungszahlung (pauschalierter Anspruch):
a) Infowerk kündigt dem Kunden nach Fristsetzung wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Kunden, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten;
b) Infowerk tritt nach Fristsetzung wegen Zahlungsverzuges des Kunden vom Vertrag zurück;
c) Infowerk kündigt dem Kunden fristlos aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen § 6 Absatz 2;
d) Infowerk kündigt dem Kunden aus einem anderen, vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund;
e) der Kunde kündigt den Vertrag ordentlich nach § 649 BGB, ohne durch ein von Infowerk zu vertretendes Verhalten dazu veranlasst worden zu sein und ohne dass sonst ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Wurde bei Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation bereits der Druckauftrag ausgeführt oder soweit eingeleitet, dass der automatisierte Druckvorgang nicht mehr abgebrochen werden kann, beläuft sich der pauschalierte Anspruch auf den Nettoauftragswert (d. h. Auftragswert ohne Mehrwertsteuer).
(3) Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass Infowerk kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die Vergütung unangemessen hoch ist oder anderweitiger Erwerb vorliegt.
(4) Infowerk steht der Nachweis offen, dass Infowerk ein höherer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die angemessene Vergütung höher ist.
 
§ 17 Eigentum an Druckträger, Archivierung, Urheberrecht
(1) Das Eigentum, Urheberrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an den zur Herstellung der Drucksachen durch Infowerk hergestellten und eingesetzten Druckträgern stehen ausschließlich Infowerk zu.
(2) Die übersandten Druckdaten werden nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse gelöscht. Infowerk ist zur Vernichtung und Löschung berechtigt, aber nicht verpflichtet.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Er räumt Infowerk ein Nutzungsrecht in dem zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang ein. Infowerk ist insofern berechtigt, Vervielfältigungshandlungen zur Zwischenspeicherung und Datenverarbeitung vorzunehmen. Darüber hinaus räumt der Kunde Infowerk nach gesonderter Vereinbarung im Einzelfall zusätzliche Nutzungsrechte ein.
(4) Der Kunde hat Infowerk den aus der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen Rechten resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt Infowerk von allen Nachteilen frei, welche Infowerk aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.
 
§ 18 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(2) Presseerklärungen, Auskünfte und Ähnliches, in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung per Textform (E-Mail, Telefax, Brief) zulässig. Ungeachtet dessen darf Infowerk den Kunden als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie öffentlich wiedergeben bzw. zugänglich machen und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Dies gilt nur für Kunden, die Unternehmer oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
 
§ 19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt in jedem Fall der von zwingenden Vorschriften oder Richterrecht ihres Aufenthaltslandes gewährte Schutz.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Dresden. Dies gilt auch für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat der Europäischen Union.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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