Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel in der Originalverpackung (wie z. B. Originalkarton/‑tasche) und/oder mit noch am Artikel befestigten Originaletikett.
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Größe
M
Marke
Arai
Hersteller
Arai
Herstellernummer
181-0140-03
Farbe
Schwarz Silber
EAN
4530935542079
Artikelbeschreibung des Verkäufers
Rechtliche Informationen des Verkäufers
Motorrad Briel GmbH
Motorrad Briel GmbH
Vinckeweg 10 - 14
Duisburg Ruhrort
47119 Duisburg
Germany
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:nofeleT56561006302 94+
:liaM-Eed.leirb-darrotom@lieht
USt-IdNr.:
DE 199561963
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Teilen, Zubehör,
Accessoirs und sonstigen Produkten
(Stand: 05/2008)
I. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe
des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung
der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen,
wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist
oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht
kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen
aus dem Kaufvertrag beruht.
II. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen
beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den
Verkäufer auffordern zu liefern.
Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt
sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf
höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/
oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem
Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 1 eine
angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung,
beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf
höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen
berufl ichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche
bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch
Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der
Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist
überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten
des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2
Satz 3, Ziffer 3 und 4 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes
Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand
zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu
liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 5 dieses Abschnitts genannten
Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände