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refsta WAVE II 90cm weiß Kopffreihaube Art.-Nr. 9039

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Neu
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Standort: Spenge, Deutschland
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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:394563923622
Zuletzt aktualisiert am 15. Mär. 2024 11:08:18 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Energieeffizienzklasse
B
Produktart
Wandhaube
Besonderheiten
LED Licht, Timer
Energieverbrauch pro Jahr
51-100 kWh/Jahr
EEK Spektrum
A+++ - G
Spannung
230 V
Material
Glas weiß / Edelstahl
Herstellergarantie
2 Jahre
Höhe
82 - 124 cm
Design
Designerhaube
Breite
90,0 cm
Herstellernummer
9039
Farbe
Weiß
Marke
refsta
Installationsart
Wandmontage
Modell
WAVE II
Herstellungsland und -region
China
Abluftleistung
366 - 588 m³/h
Kopffreiheit
90 cm
Leistung
190 W
Bedienelement
Touch-Bedienung
Gebläsestufe
3
Tiefe
43,5 cm
EAN
4260114129073

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

refsta Handelsgesellschaft mbH
Malte Stark
Engerstr. 7-9
32139 Spenge
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT2129462571 94+
:liaM-Emoc.atsfer@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 125359855
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
§ 1 Maßgebliche Bedingungen und
Anwendungsbereich
1. Für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen
gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit
wir sie ausdrücklich anerkennen.
§ 2 Abschluss und Inhalt des Vertrages
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag
kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des
Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigen oder die
Auslieferung und Aushändigung ohne gesonderte
Bestätigung vornehmen. Für den Inhalt des Vertrages ist
unseres Auftragsbestätigung maßgeblich, bei
Auslieferung oder Aushändigung ohne gesonderte
Auftragsbestätigung gilt unser Lieferschein als
Auftragsbestätigung.
2. Alle Angaben über unsere Produkte, vor allem
Qualitätsangaben und sonstige technische Daten,
kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und
stellen nur annähernde Angaben dar, womit sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Zugesicherte Eigenschaften müssen von uns
ausdrücklich schriftlich als solche gekennzeichnet sein.
Bei Anforderungen von Mustern und Proben geltend
deren Eigenschaften nicht als zugesichert, es sei denn,
dass anderes ausdrücklich schriftlich bestimmt ist.
§ 3 Lieferung und Gefahrenübergang
1. Von uns angegebene Lieferfristen gelten nur
annähernd, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich
vereinbart ist.
2. Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit
haften wir für Schadenersatzansprüche nur nach
Maßgabe von § 6 Ziffer 3.
3. Bei Eintritt höherer Gewalt, etwa Betriebsstörungen,
Transportverzögerungen, Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung,
sowie bei Nachlieferung, nicht richtiger o-der verspäteter
Lieferung unseres Lieferanten, gleich aus welchem
Grund (Selbstbelieferungsvorbehalt) und bei sonstigen
Leistungshindernissen, die nicht von uns zu vertreten
sind, können wir die Lieferung um die Dauer der
Behinderung und eine angemessene Anlauf-zeit danach
hinausschieben. Sofern es sich voraussichtlich um ein
dauerndes Hindernis handelt, steht uns das Recht zu, die
Auslieferung der Ware ganz oder teilweise zu
verweigern.
4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5. Der Versand erfolgt frei Haus. Wir berechnen eine
Frachtanteil von 12,00 €, wenn der Warenwert unter
200,00 € liegt. Die Ware ist transportversichert.
Sichtbare Transportschäden sind unverzüglich mit der
Kopie des Lieferscheins und dem Schadensvermerk zu
melden. Verdeckte Transportschäden sind innerhalb von
sieben Tagen nach Erkennung zu melden. Zur
Durchsetzung unserer Ansprüche gegen-über der
Transportversicherung benötigen wir ggf. die
Eidesstattliche Versicherung des Kunden. Soweit
erforderlich, verpflichtet sich der Kunde schon jetzt, diese
Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Für die
Transportverpackung sind wir dem „Noventiz“
Rücknahme-system angeschlossen unter der
Lizensierungs-Nr. 0086001, für
Elektroaltgeräterücknahme sind wir bei „ear“ mit der
NummerWEEE-Reg.Nr. 45811532 registriert.
§ 4 Preise, Zahlung
1. Unsere Preise verstehen sich zzgl. jeweiliger
gesetzlicher Umsatz-steuer.
2. Der Kunde ist nur dann berechtigt, gegen unsere
Forderung die Aufrechnung zu erklären bzw. ein
Zurückbehaltungsrecht auszuüben, wenn die
Gegenforderung unstreitig oder gerichtlich festgestellt ist.
3. Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb von 10
Tagen nach Rechnungsdatum mit 3 % Skonto oder
innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto
bzw. nach gesonderter Vereinbarung. Wir behalten uns
vor, bei Erstaufträgen die Lieferung erst nach Vorkasse
oder gegen Nachnahme durchzuführen.
4. Alle unsere Forderungen aus der Lieferbeziehung
werden fällig, auch gestundete Forderungen, wenn sich
der Kunde uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen
im Verzug befindet. Das gilt auch dann, wenn uns
Umstände bekannt werden, die zu begründeten und
erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben und zwar
auch dann, wenn diese Umstände schon bei der
Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt
waren oder bekannt sein mussten. Auch in diesen
genannten Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme
auszuführen.
5. Wir gewähren unseren Händlerkunden einen
Zusatzrabatt für Geräte, welche in der Ausstellung
platziert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die
Bestellung mit dem Vermerk „Ausstellung/Koje“
gekennzeichnet
ist und die Ware auch tatsächlich in der
Ausstellung mindestens sechs Monate montiert wird.
Wir sind berechtigt, ungerechtfertigt eingeräumte
Ausstellungsnachlässe nachzubelasten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren („Vorbehaltsware“) bleiben
unser Eigentum bis der Kunde sämtliche bestehenden
und nach Vertragsabschluss ent-stehenden Forderungen
beglichen hat.
2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware für uns zu
verwahren. Auf Verlangen ist uns jederzeit am Ort der
jeweiligen Lagerung eine Bestandsaufnahme und eine
ausreichende Kennzeichnung zu ermöglichen. Von
Pfändungen und anderen Beeinträchtigungen unserer
Rechte durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich
schriflich unter Angabe aller Einzelheiten
benachrichtigen, die es uns ermöglichen, mit allen
rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen.
3. Der Kunde ist nur im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die
Vorbehaltsware unter Vereinbarung eines
Eigentumsvorbehalts
in dem von uns gezogenen Umfang
weiter zu veräußern.
4. Der Kunde tritt bereits hiermit die ihm auf Grund der
Weiterveräuße-ungen der Vorbehaltsware gegen seinen
Abnehmer zustehenden Ansprüche an uns ab. Sie
dienen in demselben Umfang zur Sicherung der
Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer
Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn
sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden
Forderungen auf uns übergehen.
5. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit
anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem
Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der
Forderung aus der Veräußerung in Höhe des
Rechnungswertes
der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
6. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende
Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits
einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden
Teil des Saldos einschließlich des Schuldsaldos aus dem
Kontokorrent an uns ab.
7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden
Sicherheiten die gesicherten Sicherheiten insgesamt um
mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden
insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer
Wahl verpflichtet.
8. Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung
der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt.
9. Erfüllt der Kunde Verpflichtungen aus diesem Vertrag
oder anderen Verträgen mit uns nicht oder werden uns
Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit mindern,
so
- können wir die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
untersagen,
- erlischt das Recht des Kunden zum Besitz der
Vorbehaltsware; wir sind dann berechtigt, das
Betriebsgelände des Kunden zu betreten und die
Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu
nehmen
und sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen
Verpflichtungen des Kunden durch freihändigen Verkauf
oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu
verwerten. Den Verwertungserlös rechnen wir mit dem
Kunden nach Abzug entstandener Kosten auf seine
Verbindlichkeiten an. Einen etwaigen Überschuss zahlen
wir ihm aus;
- hat unser Kunde auf Verlangen die Namen und
Adressen der Schuldner der an uns abgetretenen
Forderungen mitzuteilen, damit wir die Abtretung
offenlegen und die Forderungen einziehen können. Alle
uns aus Abtretungen zustehenden Erlöse sind uns
jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten. Wenn und sobald
Forderungen unsererseits gegen den Kunden fällig sind,
sind wir berechtigt, die erteilte Einzugsermächtigung zu
widerrufen.
§ 6 Gewährleistung
1. „Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach
Eintreffen am Bestimmungsort sorgfältig zu untersuchen.
Hierbei ist die Ware insbesondere nach Maß und
Stückzahl, auf ihre äußere Beschaffenheit
(Beschädigung) sowie auf die Funktionsfähigkeit zu
überprüfen.“ Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine
Mängelrüge nicht binnen sieben Tagen nach Eingang
der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei
der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen sieben
Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich, per Telefax
oder per Email mit genauer Beschreibung des Mangels
bei uns eingegangen ist. Mängelrügen sind stets
unmittelbar an uns zu richten.
2. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Kunde zunächst
auf kostenlose Nachbesserung seitens refsta verwiesen.
refsta kann jedoch nach ihrem Ermessen
Nachbesserungen ablehnen und Ersatzlieferung anbieten.
Bei Unzumutbarkeit der Nachbesserung oder bei
zweifachem Fehl-schlagen oder Unmöglichkeit einer
Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen. refsta behält sich
handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare
Abweichungen von spezifischen Gewichten, Maßen,
Bestellmengen, Mustern und früheren Lieferungen vor.
Weitergehende Abweichungen gewähren nur einen
Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzleistung, aber keinen
Anspruch auf Schadensersatz oder entgangenen
Gewinn. Produktangaben sind immer unverbindlich und
stellen keine Zusicherung dar. Resistenzen und
Verhalten im praktischen Einsatz sind vom Käufer auf
den jeweiligen Einsatzzweck zu überprüfen und zu
verantworten. refsta weist ausdrücklich darauf hin, dass
ihre Produkte, ins-besondere auch die elektrisch
betriebenen, nur von zugelassenen und qualifizierten
Personen installiert werden dürfen. Alle Anschlüsse und
Verkabelungen sowie Strom führende Teile sind vor
Einsatz auf Funktionsfähigkeit und technische
Sicherheit durch Fachpersonal zu überprüfen.
refsta haftet nicht für Schäden, die durch den
Anschluss einer Dunsthaube an ein Abluftsystem mit zu
kleinem Querschnitt entstehen. Entsprechendes gilt bei
der Kombination/Verbindung von Waren der refsta mit
Fremdwaren. Angegebene Luftmengen und technische
Daten sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung
bzw. keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
3. Die vorstehenden Bestimmungen enthalten
abschließend die Gewährleistung für unsere Waren.
Insbesondere haften wir für alle sonstigen dem Kunden
wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder
fehlenden
zugesicherten Eigenschaften der Ware etwa
zustehenden Schadenersatzansprüchen, gleich aus
welchem Rechtsgrund, aus-schließlich nach Maßgabe
des nachfolgenden Absatzes:
4. Für Ansprüche und Schadensersatz wegen
schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, unter anderem Verzug, mangelhafte
Lieferung, positive Vertragsverletzung, Verletzung von
Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter
Handlung, Produkthaftpflicht (ausgenommen die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz), haften wir nur im
Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die
Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es
sie denn, dass durch die Verletzung der Vertragszweck
gefährdet wird. Wir haften in jedem Fall nur für den
typischen und vorhersehbaren Schaden. Bei
Mangelfolgeschäden
auf Grund Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft haften wir nur dann, wenn die Zusicherung
dem Kunden gegen das Risiko solcher Schäden
absichern sollte.
5. Sämtliche vertragliche Gewährleistungs- und
Ersatzansprüche verjähren in zwölf Monaten nach
Lieferung an den Kunden.
§ 7 Datenschutz
1. Wir arbeiten auf Grundlage der DSGVO.
2. Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen
lassen oder E-Mails schicken, werden Ihre Angaben
inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten
zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von
Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben
wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
3. Zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b
DSGVO geben wir Ihre Daten an das mit der Lieferung
beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur
Lieferung bestellter Waren erforderlich ist. Bei
Kundendiensteinsätzen geben wir ihre Daten an ein von
uns beauftragtes Unternehmen weiter, welches die
Instandsetzung durchführt. Je nach dem, welchen
Zahlungsdienstleister Sie im Bestellprozess auswählen,
geben wir zur Abwicklung von Zahlungen die hierfür
erhobenen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung
beauftragte Kreditinstitut und ggf. von uns beauftragte
Zahlungsdienstleister weiter bzw. an den ausgewählten
Zahlungsdienst. Zum Teil erheben die ausgewählten
Zahlungsdienstleister diese Daten auch selbst, soweit Sie
dort ein Konto anlegen. In diesem Fall müssen Sie sich im
Bestellprozess mit Ihren Zugangsdaten bei dem
Zahlungsdienstleister anmelden. Es gilt insoweit die
Datenschutzerklärung des jeweiligen
Zahlungsdienstleisters.
4. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei
Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen
ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu
arbeiten wir mit der Creditreform Riegel & Unger KG,
Sunderweg 3, 33649 Bielefeld, zusammen, von der wir die
dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck
übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die
Creditreform. Weitere Informationen zu Datenverarbeitung
bei Creditreform erhalten Sie unter www.creditreform-
bielefeld.de/EU-DSGVO oder auf Anfrage per E-Mail / Fax
/ Post.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im
Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist nach unserer
Wahl der Sitz von refsta oder der Sitz des Kunden; für
Klagen des Kunden ausschließlich der Sitz von refsta.
Gesetzliche Regelungen über ausschließliche
Zuständigkeiten bleiben unberührt.
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages
einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für
Neben- und Zusatzabreden.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird durch die
Unwirksamkeit dieser Bestimmung die Wirksamkeit aller
übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch einen rechtgültige
Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht
dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
Regelungszweck so nahe kommt, als es rechtlich
zulässig ist. Gleiches gilt für etwaige Lücken des
Vertrages.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
WEEE-Nummer:
  • DE45811532