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Fronius Symo GEN24 8.0 Plus Hybridwechselrichter Notstromfähig

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Standort: Chemnitz, Deutschland
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eBay-Artikelnr.:386949353309

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Anwendung
Landwirtschaft, Gewerblich, Heim/Garten, Kommunal, Reservestrom
Produktart
Wechselrichter
Nennstrom
11-20 A
Stromabgabe
11-19 A
Spannung
400-499 VAC
Systemkonfiguration
Hybrid
Länge
595 mm
Produktlinie
Fronius Symo
Empfohlene Umgebung
Innen/Außen
Herstellernummer
4210155002
Marke
Fronius
Modell
Fronius Symo GEN24 8.0 Plus
Lademodus
MPPT (Maximum Power Point Tracking)
Maximale Eingangsleistung
Größer als 2000 W
Stromquelle
Solar
Stromart
Allstrom
Inverter-Technologie
Hybrid
Leistung
8000
Wattleistung
6000-9999 W
Maximale Eingangsspannung
Mehr als 200 V

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

MTW Elektrobau GmbH
Krenkelstr. 2
09120 Chemnitz
Germany
USt-IdNr.:
  • DE 226773500
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MTW ELEKTROBAU GMBH
HERAUSGEBER
MTW Elektrobau GmbH
Krenkelstraße 2
09120 Chemnitz (Deutschland)
TELEFON
+49 (0) 371 495996330
TELEFAX
+49 (0) 371 495996359
EMAIL
info@mtw-elektrobau.de
 
1. ALLGEMEINES
1.1.
Lieferungen und Leistungen der MTW Elektrobau GmbH (nachfolgend MTW Elektrobau genannt) erfolgen ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen.
1.2.
Der Besteller erkennt nach Entgegennahme eines Angebotes, einer Auftragsbestätigung oder durch Erteilung eines Auftrages die Verkaufs- und Lieferbedingungen an, die für die gesamte Geschäftsbeziehung mit uns gelten soll. Die einmal vereinbarten Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse als vereinbart.
1.3.
Jede von den Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bestimmung bedarf der Textform.
2. VERTRAGSANGEBOTE
2.1.
Alle Angebote von MTW Elektrobau erfolgen freibleibend. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind nicht verbindlich.
2.2.
Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung von MTW Elektrobau rechtsverbindlich. Nebenabreden, Vorbehalte usw. eines Vertrages bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch MTW Elektrobau.
2.3.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich MTW Elektrobau seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch MTW Elektrobau.
3. VERSAND, VERPACKUNG, GEFAHRÜBERGANG, RECYCLING
3.1.
Als Lieferfrist gilt ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannte Frist. Der Beginn einer vereinbarten Lieferfrist setzt voraus, dass alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Unterlagen übergeben und vereinbarte Zahlungen geleistet wurden.
3.2.
Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, soweit MTW Elektrobau z.B. bei Eintritt durch höhere Gewalt oder durch sonstige unvorhersehbare Umstände, deren Beseitigung wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, daran gehindert ist.
3.3.
Kommt MTW Elektrobau mit der Lieferung in Verzug, kann er dem Besteller eine angemessene Nachfrist stellen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist damit nicht begründet. Liefert MTW Elektrobau nicht innerhalb der Nachfrist, ist der Besteller unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zum Rücktritt berechtigt.
3.4.
MTW Elektrobau kann die Lieferung fristlos einstellen, wenn sich der Besteller im Zahlungsverzug befindet oder ungünstige Vermögensverhältnisse des Bestellers im Nachhinein bekannt werden, wie Protest eines vom Besteller einzulösenden Scheck oder Wechsel, Vergleichs- oder Konkursanträge.
3.5.
Als Lieferbedingungen gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Incoterms.
3.6.
Die angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Besteller entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.
3.7.
Im Rahmen der Verpackungsverordnung nimmt die MTW Elektrobau GmbH die von ihr verwendeten Transportverpackungen zurück. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an: info@mtw-elektrobau.de oder Tel +49 371 495996330 0. Andernfalls entsorgt der Besteller die Paletten / Verpackung auf eigene Kosten.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1.
Die Preise gelten ab Chemnitz/Germany, zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Verpackung & Versand, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
4.2.
Erfolgt durch einen Zulieferer von MTW Elektrobau eine Preisanpassung, so ist MTW Elektrobau berechtigt, auch die mit dem Besteller bereits vereinbarten Preise in gleicher Weise zu erhöhen, wenn der Besteller Vollkaufmann ist. Mit Bereitstellung der Lieferung für den Besteller wird der Zahlungsanspruch von MTW Elektrobau fällig.
4.3.
Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ein vereinbarter Skontoabzug setzt die fristgerechte Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers, auch aus anderen Verträgen, gegenüber MTW Elektrobau voraus. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Bei Überschreiten von Zahlungsterminen gelten, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche und ohne Abmahnung, Verzugszinsen gemäß BGB als vereinbart.
4.4.
Einwände gegen Rechnungen und Vorauszahlungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit offensichtliche Fehler vorliegen.
4.5.
Rechnungen von MTW Elektrobau können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
5. STORNIERUNGEN/ÄNDERUNGEN
MTW Elektrobau fertigt auftragsbezogen. Stornierungen oder Änderungen von Aufträgen durch den Besteller gelten daher nur dann, wenn diese von MTW Elektrobau schriftlich bestätigt worden sind.
5.1.
MTW Elektrobau kann Aufträge, die mit der Zahlungskondition Vorkasse ausgewiesen sind, ab der zweiten Terminverschiebung bzw. der zweiten innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht geleisteten Bezahlung gegenüber dem Besteller kostenfrei einseitig stornieren.
5.2.
Dem Auftrag des Bestellers eineindeutig zuordenbare Stornierungskosten von Lieferanten im Bereich der Handelsware an MTW Elektrobau werden an den Besteller zu 100% weiterbelastet, unabhängig vom Termin der Stornierung.
5.3
Für Änderungen bereits kommissionierter Aufträge durch den Besteller berechnet MTW Elektrobau eine Aufwandsentschädigung von 50 €.
6. MÄNGELHAFTUNG
Bei Vorliegen von Mängeln, auch bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, leistet MTW Elektrobau Gewähr wie folgt:
6.1.
Im Fall von sichtbaren Transportschäden muss sich der Besteller den Schaden vom Spediteur auf dem Lieferschein und dem Ablieferbeleg bestätigen lassen. Die Ware ist unmittelbar auf Schäden zu untersuchen. Ein Warenschaden ist MTW Elektrobau innerhalb von 2 Werktagen unter Vorlage des Lieferscheins, auf dem der Spediteur den Transportschaden anerkannt hat, schriftlich mitzuteilen.
6.2.
Beanstandungen wegen erkennbarer äußerer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen.
6.3.
Bei berechtigten Beanstandungen bessert MTW Elektrobau nach Wahl nach oder liefert einwandfreie Ersatzware. Dem Käufer steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn MTW Elektrobau eine gesetzte angemessene Nachfrist für die Behebung eines von MTW Elektrobau anerkannten Mangels durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Bei anerkannten Fehlmengen kann MTW Elektrobau nach Wahl die Fehlmengen nachliefern oder eine entsprechende Gutschrift erteilen.
6.4.
Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Ersatzpflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten, und zwar insbesondere auch soweit diese Schäden nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstehen, haftet MTW Elektrobau oder dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz vor oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig. Bei Fehlen zugesicherter Leistungen sind Schadenersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusicherungen nicht gerade die Bedeutung hatte, Mangelfolgeschäden zu vermeiden.
6.5.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Bei Nachbesserungen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, für Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefer- oder Leistungsgegenstand. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1.
Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch bis zur Einlösung von Schecks – Eigentum von MTW Elektrobau.
7.2.
Wiederverkäufer ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an MTW Elektrobau ab. MTW Elektrobau nimmt die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, MTW Elektrobau nicht gehörenden Waren, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware von MTW Elektrobau. Der Käufer ist nur solange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber MTW Elektrobau ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller hat sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
7.3.
Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware von MTW Elektrobau ist dem Besteller nicht gestattet. Ferner ist der Besteller verpflichtet, MTW Elektrobau Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Besteller untersagt.
8. DATENVERARBEITUNG
Die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnen personenbezogenen Daten des Bestellers werden von MTW Elektrobau gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.
9. SCHLUSSBESTIMMUNG
9.1.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Chemnitz, Bundesrepublik Deutschland.
9.2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien werden, soweit möglich, die unwirksame Bestimmung durch eine in ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen.
9.3.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.04.2022 und setzen alle bisherigen außer Kraft.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.