|Eingestellt in Kategorie:
Sie haben so einen Artikel?

Remmers HK Lasur 3in1 Holzlasur Holzschutz

Artikelzustand:
Neu
2 verfügbar / 2 verkauft
Preis:
EUR 23,00
(inkl. MwSt.)
(EUR 23,00 / Einheit)
Ganz entspannt. Rückgaben akzeptiert.
Versand:
Ggf. kein Versand nach USA. Für Versandoptionen lesen Sie die Artikelbeschreibung oder kontaktieren Sie den Verkäufer. Weitere Detailsfür Versand
Standort: Flörsheim, Deutschland
Lieferung:
Weitere Infos zur Lieferzeit in der Artikelbeschreibung
Rücknahmen:
30 Tage Rückgabe. Käufer zahlt Rückversand. Weitere Details- Informationen zu Rückgaben
Zahlungen:
     

Sicher einkaufen

eBay-Käuferschutz
Geld zurück, wenn etwas mit diesem Artikel nicht stimmt. 

Angaben zum Verkäufer

Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahr
Gefahr
Lebensgefahr bei Verschlucken.Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
eBay-Artikelnr.:386265072572

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Basis
lösemittelbasiert
Marke
Remmers
Art
Dünnschichtlasur
Produktart
Lasur
Anwendungsbereich
außen
Geeignet für
Holz

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Gebrüder Graulich Baustoff GmbH & Co. KG
Höllweg 7
65439 Flörsheim Am Main
Germany
USt-IdNr.:
  • DE 114345442
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gebrüder Graulich Baustoff GmbH & Co. KG, Höllweg 7, 65439 Flörsheim am Main
 
 
 
§ 1 Geltungsbereich dieser AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Angebote und
Verträge zwischen dem Kunden und uns. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehen-
der oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung
an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit
dem Kunden.
(2) Die Änderungen und Ergänzungen aller Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der
Schriftform, auch wenn sie bereits mündlich getroffen wurden. Automatisch erzeugte Empfangs-
bestätigungen (z.B. E-Mail oder Fax) beweisen nicht den Zugang einer Erklärung an uns.
§ 2 Angebote, Angebotsunterlagen und Lieferfristen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, das heißt nur eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebotes. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
(2) Von uns zur Verfügung gestellte Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige
Unterlagen dürfen nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben
werden.
(3) Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen
und Farbe und können chargen- oder naturbedingt abweichen.
(4) Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn,
dass wir verbindliche Lieferfristen zusagen. Der Beginn der von uns angegebenen schriftlichen
Lieferfrist setzt die vollständige Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(5) Durch unsere Mitarbeiter mündlich, fernmündlich oder fernschriftlich abgegebene Erklärungen,
sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die
Richtigkeit und Vollständigkeit der schriftlichen Vereinbarungen werden widerleglich vermutet.
§ 3 Preise
(1) Die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl.
der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist,
verstehen sich die Preise ab Werk oder Lager. Sie enthalten nicht die Kosten für die Fracht,
Spezialverpackungen, Paletten, Schrumpfhauben sowie sonstige durch den Versand bedingte
Kosten, Gebühren (bspw. Kommissionsgebühren für angebrochene Paletten) und Abgaben.
Diese trägt der Kunde.
 
 
 
§ 4 Rücktritt
(1) Wir sind berechtigt von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn
der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat.
aufgrund eines von uns nicht zu vertretenden Umstandes ein eigener Einkauf des
Kaufgegenstandes nicht vertragsgemäß möglich ist.
der Lieferung mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshinder-
nisse entgegenstehen.
(2) In einem solchen Fall werden wir den Kunden unverzüglich von der Nicht-Verfügbarkeit
informieren und unverzüglich bereits erhaltene Gegenleistungen an den Kunden erstatten, wenn
wir vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne
Abzug zahlbar. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der Vereinbarung. Der Kunde kommt
spätestens in Verzug, wenn das Zahlungsziel überschritten ist.
(2) Im Fall einer Mahnung entsteht eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. mindestens Euro 5,00.
(3) Bei Zahlungsverzug, Scheckprotesten oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten unseres
Kunden können wir von allen Verträgen zurücktreten und Schadensersatz verlangen, unseren
Eigentumsvorbehalt geltend machen, gelieferte Ware in Besitz nehmen, Sicherheiten fordern,
gestellte Sicherheiten verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig stellen und noch ausstehen-
de Lieferungen nur gegen Vorauszahlung ausführen.
(4) Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die uns erst nach
Vertragsabschluss bekannt wird und die unseren Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet,
berechtigt uns trotz etwa vereinbarter Vorleistung die Abwicklung noch nicht ausgeführter
Lieferungen Zug um Zug zu verlangen, wenn die uns zustehende Gegenleistung noch nicht
sichergestellt ist, und zur sofortigen Fälligstellung sämtlicher Forderungen. Wir sind dann
berechtigt für weitere geschuldete Leistungen Vorkasse zu verlangen und/oder bei Verträgen mit
Unternehmen ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw. bei Verträgen mit Verbrauchern
nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Bei Zufuhr von Waren berechnen wir je Anlieferung eine Frachtpauschale. Bei Kranentladung
berechnen wir je Entladevorgang eine Kostengebühr. Für Paletten stellen wir ebenfalls eine
Gebührenrechnung. Bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand innerhalb von 3 Monaten schrei-
ben wir Ihnen den Paletteneinsatz abzgl. einer Palettenhandlingsgebühr gut. Bei Abho-
lung von Paletten entstehen Transportkosten und evtl. Krangebühren. Auf Anforderung sen-
den wir Ihnen das Gebührenblatt zu. Änderungen der Gebühren und Kostenpauschale be-
halten wir uns vor. Transport- und Umverpackungen werden nicht zurückgenommen. Bei Ab-
holung der Ware ist der Kunde für das Laden und die Ladungssicherheit selbst verantwortlich.
§ 6 Lieferung
(1) Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle der Erfüllungsort; bei Anlieferungen trägt der
Kunde die Gefahr. Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung trägt der
Kunde die zusätzlichen Kosten. Wird Versendung mit dem Kunden vereinbart, kommt lediglich
eine Schickschuld zustande, eine Bringschuld wird hierdurch nicht begründet.
(2) Lieferung frei Baustelle bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit
schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des
Kunden oder einer von ihm beauftragten Person die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für
auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu
erfolgen. Warte- sowie Umladezeiten werden dem Kunden berechnet. Wird das Abladen der
gelieferten Ware aufgrund getroffener Vereinbarungen von uns oder unserem Beauftragten
durchgeführt, so wird direkt neben dem Fahrzeug abgeladen. Beförderung in den Bau findet nicht
statt. Bei vom Kunden gewünschte Kranentladung abseits des LKW`s geht die Gefahr auf den
Kunden über.
(3) Eine Prüfung der zurückgegebenen Ware erfolgt immer erst bei uns am Lager. Die Prüfung
umfasst die Wiederverkaufbarkeit und die Schadensfreiheit. Bestellware, Kommissionsware,
Restposten oder Abverkaufsware sowie Streusalz können nicht zurückgenommen werden.
Bei Rückgabe der Ware können Rücknahmegebühren anfallen.
(4) Bei unberechtigter Nichtabnahme der gelieferten Ware gehen Kosten und Schäden zu Lasten
des Kunden. Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht
angenommen.
§ 7 Mängelgewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Für Waren, die an Verbraucher
abgegeben worden oder die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk
verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsfristen.
(2) Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit denjenigen Eigenschaften
und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck, der sich aus der Produktbeschreibung und aus
der Auftragsbestätigung ergibt. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen bedeutet keine Garantie durch
uns, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich vereinbart wurde. Andere weitergehende
Merkmale oder darüber hinaus gehende Verwendungszwecke gelten nur dann als vereinbart,
wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Handelsübliche Abweichungen der
von uns gelieferten Waren, insbesondere materialbedingte Struktur- und Farbabweichungen,
Mengen-, Gewichts- und Qualitätstoleranzen bleiben stets vorbehalten und stellen keine
Abweichung von der von uns geschuldeten Leistung dar.
(3) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach § 377 HGB zu untersuchen und erkennbare
Mängel unverzüglich nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich
anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung des
 
Mangels schriftlich anzuzeigen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet
werden.
(4) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in
Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde jedoch nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt
oder Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
(5) Für chargen- oder naturbedingte Maß- und Farbabweichungen (Ausblühungen) sind wir nicht
haftbar.
(6) Handelt es sich um gebrauchte Ware, die als Restposten oder Abverkauf deklariert ist, dann
sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn es läge eine arglistige
Täuschung oder eine zugesicherte Eigenschaft nicht vor oder der Kunde hat die Ware als
Verbraucher von uns bezogen.
(7) Stellt der Kunde einen Mangel fest, darf er die Ware nicht bearbeiten, verarbeiten, verkaufen
einbauen etc. bis eine Beweissicherung mit uns oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren
durchgeführt wurde oder eine einvernehmliche Regelung über das weitere Vorgehen mit uns
getroffen wurde.
 
 
 
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird
Im Falle einer solchen Haftung aus leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf solche Schäden
begrenzt, die vertragstypisch und vorhersehbar sind.
(3) Die in Ziffer (2) vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn wir für eine von uns
garantierte Beschaffenheit, wegen Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz oder für solche
Schäden haften, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc.
(5) Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und
Verarbeitungen von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
§ 9 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
(1) Wir behalten uns das Eigent
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuver
langen. Der Kunde genehmigt bereits jetzt, dass wir in diesem Fall berechtigt sind, den Betrieb
des Kunden zu betreten und die Kaufsache zurückzunehmen. In unserem Verlangen nach
Rückgabe der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der
Kaufsache zu deren freihändiger Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlich
keiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen
Die Veräußerung der Kaufsache im Rahmen von Räumungsverkäufen oder in großen Teilen oder
sbetriebes
ist nicht zulässig. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura
Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm bzgl. der Kaufsache
aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob
die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung erfolgt
einschließlich aller Nebenrechte und Sicherheiten, insbesondere der Rechte aus einem mit dem
Abnehmer vereinbarten Eigentumsvorbehalt. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde wird zur
Einziehung der Forderungen ermächtigt. Zur weiteren Abtretung dieser Forderungen an Dritte ist
der Kunde nicht berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factorings ist dem Kunden nur
unter der Voraussetzung gestattet, dass uns dies unter Bekanntgabe des Factors schriftlich
angezeigt wird und der Factoringerlös mindestens den Wert unserer gesicherten Forderung
erreicht.
Die Ermächtigung zum Weiterverkauf der Waren sowie zum Einzug der abgetretenen Forderun
gen kann durch uns mit sofortiger Wirkung widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungs
verpflichtungen gegen uns nicht fristgerecht nachkommt oder Hinweise auf eine Vermögensge
fährdung vorliegen. Sie erlischt automatisch, wenn gegen den Kunden Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt wird. In allen oben aufgeführten Fällen können wir verlangen, dass
der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die
Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbei
tet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache (Faktura-Endbetrag unserer Forderung einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Faktura-Endbetrag unserer Forderung einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermisch
ten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die
Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns
anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns.
(7) Mit Widerruf oder Erlöschen der Ermächtigung zum Weiterverkauf der Waren sowie zum
Einzug der abgetretenen Forderungen (Ziffer 4) ist der Kunde auch nicht mehr befugt, die Ware
zu verarbeiten, umzubilden, untrennbar zu vermischen oder einzubauen.
(8) Wird die Kaufsache vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten
eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht
entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag
unserer Forderung einschließlich Mehrwertsteuer) mit allen Nebenrechten einschließlich eines
solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab.
(9) Wird die Ware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück eingebaut
so tritt dieser schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstückes oder von
Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Ware mit allen
Nebenrechten und im Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(10) Der Kunde tritt sicherungshalber alle Forderungen gegenüber Versicherungsgesellschaften
bzgl. der Vorbehaltsware in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer
Forderung gegenüber dem Kunden an uns ab. Auf unser Verlangen wird der Kunde die
Versicherungsgesellschaft anweisen, uns einen Sicherungsschein zu erteilen.
(11) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden, aber
nach unserer Wahl, insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 10 % übersteigt.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für unsere Lieferungen und Leistungen ist grundsätzlich unser
Geschäftssitz.
(2) Wir sind berechtigt personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu
verarbeiten und zu nutzen. Alle Kundendaten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der
Daten erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke.
(3) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags lässt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand 12/2021
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
GraulichOnline

GraulichOnline

100% positive Bewertungen
547 Artikel verkauft
Shop besuchenKontakt
Mitglied seit Mär 2023
Antwortet meist innerhalb 3 Stunden

Detaillierte Verkäuferbewertungen

Durchschnitt in den letzten 12 Monaten

Genaue Beschreibung
5.0
Angemessene Versandkosten
4.7
Lieferzeit
5.0
Kommunikation
5.0
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (59)

g***i (52)- Bewertung vom Käufer.
Letzter Monat
Bestätigter Kauf
Schnelle Lieferung.
a***8 (733)- Bewertung vom Käufer.
Letzter Monat
Bestätigter Kauf
gerne wieder
g***s (868)- Bewertung vom Käufer.
Letzter Monat
Bestätigter Kauf
alles ok