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Verdrahtungsbrücke Verdrahtungsbrücken H07V-K diverse Längen & Farben

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eBay-Artikelnr.:374394609747
Zuletzt aktualisiert am 15. Mai. 2024 11:11:09 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
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Marke
MPS-Contact
Produktart
Verdrahtungsbrücke

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

SP-Handel
Erna Maria Sabrina Potratz
Höldersteg 21
53757 Sankt Augustin
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT29841432710
:liaM-Emoc.liamg@yabe.ztartop.s
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. https://ec.europa.eu/consumers/odr/
USt-IdNr.:
  • DE 356750251
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
AGB
 
Hinweis zu Beschwerden/Streitschlichtung
 
Die EU-Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS / ODR) bereit.
 
Die Plattform finden Sie unter //webgate.ec.europa.eu/odr/
 
-------------------------------------------------------
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma SP-Handel
 
-------------------------------------------------------
 
I. Geltungsbereich
 
Für alle Bestellungen über unsere Vertriebskanäle gelten die nachfolgenden AGB. Ein Vertrag kommt nur auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SP-Handel Höldersteg 21 53757 St. Augustin, Deutschland, nachfolgend „SP-Handel“ genannt, zustande. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers/Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, SP-Handel hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von SP-Handel gelten auch dann, wenn SP-Handel in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Verkaufsbedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. Die Geschäftsbedingungen von SP-Handel gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Besteller/Käufer, auch wenn bei diesen Vertragsabschlüssen hierauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
 
 
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
 
1. Der Käufer ist an seine Bestellung für vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande durch die von SP-Handel innerhalb dieser Frist vorgenommene Auftragsbestätigung oder eine unmittelbar auf die Bestellung vorgenommene Lieferung. Auftragsbestätigung mittels webbasierender Art und/oder Telefax genügen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder mündliche Abänderungen oder Ergänzungen von Aufträgen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SP-Handel. SP-Handel ist berechtigt, von der Auftragsbestätigung eventuelle, dem Käufer zumutbare Abweichungen von der Bestellung mitzuteilen. Diese Abweichungen sind für beide Teile verbindlich, falls der Käufer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach der Absendung der Auftragsbestätigung deren Inhalt schriftlich widerspricht. Im Falle eines solchen Widerspruchs ist SP-Handel berechtigt, innerhalb einer weiteren Frist von vierzehn Tagen durch Absendung einer entsprechenden schriftlichen Erklärung unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.
 
2. Vertragliche Änderungen nach einem wirksam zustande gekommenen Auftrag sind nur im beiderseitigen Einvernehmen zulässig.
 
3. SP-Handel ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise sofort zurückzutreten,
a) wenn durch Einwirkung von höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Unruhen, Krieg, behördlichen Maßnahmen, Transportstörungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen) die Durchführung des Vertrages nachhaltig gestört wird;
b) wenn über das Vermögen des Bestellers ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder nach lokalem Recht gleichartigen Verfahrens gestellt wird.
 
 
III. Erfüllungsort, Teillieferungen
 
1. Erfüllungsort ist der Sitz von SP-Handel. Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgen ab dem Auslieferungslager auf Kosten des Käufers, sofern der Versand nicht als kostenlos angegeben wurde. SP-Handel ist berechtigt, dem Besteller einen anderen Ort als vereinbarten Erfüllungsort (Auslieferungsort) bekanntzugeben. Bei der Wahl eines ausländischen Erfüllungsortes verbleibt es für das anwendbare Recht und den Gerichtsstand bei der Regelung in XIV. und XV.
 
2. SP-Handel ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese gesondert zu fakturieren.
 
 
IV. Lieferzeit
 
1. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen, es sei denn, SP-Handel hat die Verzögerungen zu vertreten.
 
2. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung ist der Tag maßgebend, an dem die Ware an das beauftragte Transportunternehmen übergeben wird. Wenn infolge des Verschuldens des Bestellers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, hat SP-Handel nach seiner Wahl das Recht, nach Setzung einer Nachfrist von zehn Tagen entweder unter Wegfall des Zahlungsziels die sofortige Zahlung des Kaufpreises zu verlangen (Rechnungsrückstand), oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
 
3. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen oder bei Verzögerung in der Anlieferung von wesentlichem Vormaterial, wenn die Dauer der Behinderung länger als eine Woche andauert. Die Lieferfrist wird um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um vier Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. SP-Handel ist verpflichtet, dem Besteller unverzüglich Nachricht vom Grund der Behinderung zu geben, sobald zu erkennen ist, dass die vereinbarten Lieferfristen nicht eingehalten werden können. Bei einer Behinderung von mehr als vier Wochen Dauer besteht ein wechselseitiges Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht des Bestellers muss jedoch mindestens zwei Wochen vor dessen Ausübung schriftlich angekündigt werden.
 
 
 
 
 
 
V. Freiwilliges 30 Tage Rückgabeangebot bei allen von SP-Handel gekauften Artikeln.
 
Für alle Einkäufe bei SP-Handel gewähren wir Ihnen neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht ein freiwilliges Rückgabeangebot von insgesamt 30 Tagen ab Warenerhalt. Mit diesem Rückgabeangebot können Sie sich auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist (siehe Widerrufsbelehrung) vom Vertrag lösen, indem Sie die Ware innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt (Fristbeginn am Tag nach Warenerhalt) an uns, und zwar konkret an die am Ende dieser Ziffer genannte Adresse, zurücksenden. Die rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung aus. Voraussetzung für die Ausübung des freiwilligen Rückgabeangebot ist jedoch, dass Sie die Ware lediglich zur Probe, wie in einem Ladengeschäft, verwendet haben und die Ware vollständig, in ihrem ursprünglichen Zustand unversehrt und ohne Beschädigung in der Originalverkaufsverpackung zurückschicken. Sollten Sie Fragen oder Probleme mit der Rücksendung haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Das freiwillige Rückgabeangebot besteht nicht für den Kauf von Geschenkgutscheinen.
 
 
Bitte senden Sie Artikel an:
 
SP-Handel – Sabrina Potratz
Höldersteg 21
53757 St. Augustin
Deutschland
 
Die Rückzahlung erfolgt bei Ausübung des freiwilligen Rückgabeangebots auf das von Ihnen zur Zahlung verwendete Konto. Bei Zahlung auf Rechnung, sowie Überweisung bei Vorkasse, wird die Rücküberweisung an das Konto angewiesen, von dem die Überweisung getätigt wurde. Haben Sie per Paypal / Kreditkarte gezahlt, erfolgt die Rückerstattung auf das damit verbundene Paypal- / Kreditkartenkonto. Haben Sie über Amazon bestellt, erfolgt die Rückerstattung an das damit verbundene Amazonkonto.
 
Ihr gesetzliches Widerrufsrecht wird von der Einhaltung unserer Regeln zum ergänzenden vertraglich eingeräumten (freiwilligen) Rückgabeangebot nicht berührt und bleibt unabhängig hiervon bestehen. Bis zum Ablauf der Frist für das gesetzliche Widerrufsrecht gelten ausschließlich die dort aufgeführten gesetzlichen Bedingungen. Das vertraglich eingeräumte (freiwillige) Rückgabeangebot beschränkt zudem nicht Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen uneingeschränkt erhalten bleiben.
 
 
 
VI. Nachlieferungsfrist und Verzugsschaden
 
1. Nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist wird ohne weitere Erklärung eine Nachlieferfrist von vierzehn Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Nachlieferfrist ist der Käufer berechtigt, SP-Handel schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er diesen bei Setzung der Nachfrist angedroht hat. Fehlt eine derartige Erklärung bei der Setzung der Nachfrist, wird SP-Handel nach Ablauf dieser Frist nach seiner Wahl von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn sich der Besteller auf Anfrage hin innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht.
 
2. Fixgeschäfte werden keine getätigt.
 
3. Für vom Besteller behauptete Schäden im Falle der Lieferverzögerung, zu denen auch Aufwendungsersatzansprüche nach § 284 BGB gehören, haftet SP-Handel nur, wenn der Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verstoß gegen rechtsverbindliche Zusicherungen sowie bei arglistigem Verhalten und groben Verschulden. Im Übrigen sind Ersatzansprüche bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei leichter Fahrlässigkeit auf 50 Prozent des vorhersehbaren Schadens, es sei denn, SP-Handel ist bei der Bestellung auf die Möglichkeit eines darüber hinausgehenden Schadens hingewiesen worden.
 
 
 
VII. Abnahmeverpflichtung
 
Falls der Besteller die Ware nicht abnimmt, die Abnahmeverweigerung bereits vor der Auslieferung angekündigt hat oder ausgelieferte Ware unberechtigt zurückschickt oder SP-Handel gemäß XI. zur Nichtlieferung berechtigt ist, hat SP-Handel das Recht, den Besteller mit einer Frist von vierzehn Tagen zur Vertragserfüllung aufzufordern. Nach Ablauf dieser Frist ist SP-Handel berechtigt, über die Ware anderweitig zu verfügen.
 
 
 
VIII. Mängelhaftung
 
1. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung des Kaufgegenstandes oder Schäden, die nach Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachmängelansprüche.
 
2. Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen deshalb entstanden sind oder sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung an einen anderen Ort als dem Ort der Übergabe verbracht worden ist; es sei denn, die Verbringung entspricht einem vertragsgemäßen Gebrauch.
 
3. Wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen aus der mangelhaften Lieferung gegenüber SP-Handel nicht erfüllt hat, ist SP-Handel berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
 
4. Angaben zur Funktion und Anwendung von Neu- und Gebrauchtware oder sonstige technische Auskünfte erteilt SP-Handel nach bestem Gewissen und aufgrund vorhandener Erfahrungen.
 
 
IX. Haftungsbeschränkung
 
1. Über die in VII. eingeräumten, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem – auch deliktischem – Rechtsgrund ausgeschlossen. SP-Handel haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
 
2. Soweit die Haftung von SP-Handel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten, Arbeitnehmers, Mitarbeiters, Vertreters und Erfüllungsgehilfen von SP-Handel.
 
3. Die Haftungsbeschränkung gemäß der Ziffer 1 und 2 gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und wenn SP-Handel eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen bzw. deren Eigenschaft zugesichert hat. Sie gilt außerdem nicht für Ansprüche aus §§ 1, 4, 14 des Produkthaftungsgesetzes. Sofern SP-Handel fahrlässig eine Hauptpflicht oder vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei leichter Fahrlässigkeit auf 50 Prozent des vorhersehbaren Schadens. Ziffer 2 gilt auch für diesen Fall.
 
 
X. Widerruf
 
Im Falle eines Widerrufs durch den Käufer hat dieser die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, es sei denn, dass eine gelieferte Ware nicht der Bestellten entspricht.
 
 
XI. Zahlung
 
1. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Rechnung am Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Rechnungen sind zahlbar binnen zehn Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug.
 
2. Bei Scheckzahlungen ist das Datum der Einlösung des Schecks, bei Überweisung der Tag, der Gutschrift auf das Konto von SP-Handel maßgeblich. Die Annahme von Wechseln bedarf einer besonderen Vereinbarung.
 
3. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Forderung zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verrechnet.
 
4. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist SP-Handel berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
 
 
XII. Zahlungsverzug
 
1. Bei Zahlungsverzug ist SP-Handel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz oder einen nachweisbar höheren Verzugsschaden zu verlangen.
 
2. Bei Zahlungsverzug durch Überschreitung des Zahlungszieles stehen SP-Handel folgende weitere Rechte zu:
a) SP-Handel ist berechtigt, weitere Lieferungen aus laufenden Verträgen zu verweigern. Lieferfristen für laufende, noch nicht erfüllte Verträge, werden, ohne dass es einer besonderen Mitteilung bedarf, rückwirkend um die Zeit ab Zahlungsverzug bis zur vollständigen Bezahlung unterbrochen.
b) SP-Handel ist berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen aus sämtlichen laufenden Verträgen unter Fortfall des Zahlungszieles sofortige Bezahlung vor Lieferung der Ware zu verlangen
c) SP-Handel kann die in XIII. vereinbarten Rechte (Eigentumsvorbehaltssicherung) ausüben und/oder von allen bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.
 
3. Dieselben Rechte stehen SP-Handel zu, wenn in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt (z.B. anderweitige Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Scheck- oder Wechselproteste, Geschäftsaufgabe).
 
4. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Käufer die bei SP-Handel anfallenden Kosten und Gebühren zu tragen. Außerdem hat der Käufer für sämtliche Kosten aufzukommen, die SP-Handel durch die Beauftragung eines deutschen oder ausländischen Rechtsanwaltes, einschließlich eines Korrespondenzanwaltes, entstehen.
 
 
XIII. Aufrechnung und Zurückbehaltung
 
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht, sofern der Käufer Kaufmann ist. Ist dies nicht der Fall, kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
 
XIV. Eigentumsvorbehalt
 
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln im Eigentum von SP-Handel. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
 
2. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für SP-Handel vor, ohne dass für SP-Handel hieraus eine Verpflichtung entsteht. Bei Verarbeitung, Verwendung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, SP-Handel nicht gehörenden Waren, steht SP-Handel der Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Faktorenwertes zu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verwendung oder Vermischung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Besteller SP-Handel im Verhältnis des Faktorenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache eingeräumt und diese unentgeltlich für SP-Handel verwahrt.
 
3. Der Käufer ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt SP-Handel jedoch bereits jetzt die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab. SP-Handel nimmt diese Abtretung an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung bleibt der Besteller ermächtigt.
 
4. Der Besteller/Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen von Globalabtretungen an Finanzierungsinstitute oder ähnliche Einrichtungen zu verwenden oder sonst wie zu verpfänden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller/Käufer SP-Handel unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese in der Lage sind, ihre Rechte nach § 771 ZPO geltend zu machen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, SP-Handel die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den hieraus entstandenen Schaden.
 
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SP-Handel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzunehmen. Der Käufer stimmt dem bereits jetzt zu.
 
 
XV. Anwendbares Recht
 
Für alle Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
 
 
XVI. Teilunwirksamkeit und Nebenabsprachen
 
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht geltend sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Das gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der unwirksame oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich zulässigen am besten entspricht oder im Falle der Lücke das berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt überdacht hätten.
 
2. Nebenabsprachen mit Personen, deren Vertretungsbefugnis für SP-Handel sich nicht aus dem Handelsregister ergibt, sind unwirksam, sofern diese nicht ausdrücklich von SP-Handel schriftlich bestätigt werden.
 
3. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.
 
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ENDE
 
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Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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