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SKF Kugellager 6200,6306,6309,6211,6214- 2RS1 Rillenkugellager

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Neu
600 verfügbar / 6 verkauft
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Standort: Emsdetten, Deutschland
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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:364751397071
Zuletzt aktualisiert am 28. Feb. 2024 14:00:34 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Durchmesser
nach Auswahl
Herstellernummer
6200 6306 6309 6211 6214 22205
Marke
SKF
Dicke
nach Auswahl
Werkstoff
Stahl
Produkttyp
Rillenkugellager
Außendurchmesser
nach Auswahl
Innendurchmesser
nach Auswahl

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

HB TEC Pumpen Service
Jannine Hesse - Beckedorf
Weststr. 20
48282 Emsdetten
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT0930003071 94+
:liaM-Eed.nepmup-cetbh@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 814510900
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Verkaufsbedingungen
HB TEC, Inh. Jannine Hesse-Beckedorf
Stand Oktober 2021
 
 
 
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310
Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung
zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch, wenn sie nicht ausdrücklich als extra Dokument übersandt wurden, und bei einmaligem Verweis auf diese AGB in Angeboten,
Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen & Rechnungen, gelten diese Verkaufsbedingungen.
(4) Diese Verkaufsbedingen gelten als Anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von 8 Werktagen nach dem erstem schriftlichen Hinweis in Schriftform widersprochen wird.
 
 
 
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB ff anzusehen ist, ist ein Rücktritt ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.
(2) Angebote haben eine allgemeine Gültigkeit von 4 Wochen.
 
 
 
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
 
 
 
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung & Transport, zzgl. d Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in Rechnungen aufgeführte genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung
zulässig. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert.
(3) Verändern sich Rohstoffpreise in dem Zeitraum zwischen Bestellung und Lieferung um mehr als 5%, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und
Vertriebskosten für Lieferungen, vorbehalten.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis nach Erhalt der Rechnung, jedoch spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Verzugszinsen
werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
 
 
 
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
 
 
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
 
 
 
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware an den Besteller versandt, so gilt für die Lieferung CPT (gem. Incoterms 2020). Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt.
 
 
 
§ 8 Installation, Montage & Wartungsarbeiten
(1) Für den Zeitraum der Installation, der Montage von Maschinen und Teilen, sowie deren Wartungsarbeiten stellt der Besteller uneingeschränkt Licht, Strom, Wasser & Abwasser, Gerüste
und Gabelstapler, sowie Helfer für kurze Unterstützungen kostenfrei zur Verfügung. Sollte aufgrund von Strom- und/oder Wasserabschaltungen, oder dem Nichterscheinen von vereinbarten
Helfern keine Fertigstellung der Arbeiten oder ein Testlauf möglich sein, so werden alle für die Fertigstellung & Nachholung der Arbeiten anfallenden Kosten, inkl. An- & Abfahrten,
Übernachtungskosten, Arbeitszeiten und Materialien mit einem Aufschlag von 30% berechnet.
(2) An- & Abreisen werden je angefangene halbe Stunde, Kilometer nach tatsächlich gefahrener Strecke abgerechnet.
(3) Außerhalb der normalen Arbeitszeit, (07:00 bis 19:00) erfolgt ein Aufschlag i.H.v. 25% bei Stundenlohn und Fahrzeit. Bei Arbeiten und Fahrten zwischen 22:00 Uhr & 05:00 Uhr erfolgt ein
Aufschlag i.H.v. 50%. An Sonn- & Feiertagen erfolgt die Abrechnung mit einem 100% Aufschlag.
(4) Können Arbeitsberichte und/oder Verbrauchsmaterialzettel für die geleisteten Arbeiten und/oder gelieferten/verbauten Teile aufgrund von nicht Anwesenheit, und/oder Verhinderung
von berechtigten Person unterzeichnet werden, so gelten die erstellen Berichte als angenommen und akzeptiert.
 
 
 
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen,
auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Ware zurückzunehmen. Hierzu ist uns vom Besteller der Zugang zu unserem
Eigentum zu verschaffen. In der Zurücknahme der Ware liegt jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich schriftlich erklärt. Für die Durchführung der
Zurücknahme können wir externe Partner beauftragen. Nach Rücknahme der Ware sind wir zur Verwertung befugt.
(4) Wir sind ferner berechtigt noch vorgesehene Lieferungen und Leistungen aus allen Aufträgen des Bestellers bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher noch offener Forderungen
zurückzuhalten oder angemessene Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(3) Müssen Wartungs-, Reparatur und Inspektionsarbeiten, von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Maschinen und Teilen, durchgeführt werden, so darf der Besteller diese nicht ohne
unsere Zustimmung vornehmen. Er ist verpflichtet, jegliche technische Veränderungen, Wartungen und Servicearbeiten, von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Maschinen und Teilen,
durch uns, auf eigene Kosten, durchführen zu lassen.
(4) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen
Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns
entstandenen Ausfall.
 
 
 
§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung
einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich
unverzüglicher schriftlicher Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel,
mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder
Dritten Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen,
soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die
Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Gewährleistung und Mangelansprüche auf Verschleißteile sind ausgeschlossen.
 
 
 
§ 11 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten
sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese
Lücke ausfüllt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
hbtec-pumpen

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