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Curcuma Extrakt 15000 - TÜV geprüft - Hochdosiert: 95% Curcuminoiden

BIO Kurkuma Pulver und Piperin-Booster - 9 Monatsvorrat
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eBay-Artikelnr.:364735635163
Zuletzt aktualisiert am 15. Apr. 2024 13:08:53 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung (soweit eine ...
Herstellernummer
CURC10
Anzahl der Tabletten
90
Marke
Pure Natural Choice
Inhaltsstoffe
Curcumin, Piperin
Herstellungsland und -region
Deutschland
Formulierung
Kapsel
Diät-Typ
Ayurveda, Vegan, Vegetarisch
Besonderheiten
Alles natürlich, Gelatinefrei, Glutenfrei, Laktosefrei, Leicht zu schlucken, Nicht gentechnisch verändert, Ohne Konservierungsstoffe, Ohne künstliche Aromen, Ohne künstliche Süßstoffe, Ohne Tierversuche, Pestizidfrei, Vegan, Vegetarisch
Gewicht
67,23 g
Wirksame Inhaltsstoffe
Curcumin, Piperin
Hauptverwendungszweck
Allgemeines Wohlbefinden, Reinigung & Entgiftung, Stoffwechselunterstützung, Unterstützung des Immunsystems
EAN
4270000851476

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

fameditec GmbH
Pure Natural Choice
Großenbaumer Weg 6
40472 Düsseldorf
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT00121779112 94+
:liaM-Eed.eciohclarutanerup@maet-nied
USt-IdNr.:
  • DE 331565650
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
 
 
1 Geltungsbereich
 
 
 
Verkäufe, Lieferungen, Vermietungen und sonstige Leistungen der Fameditec GmbH, Großenbaumer Weg 6, 40472 Düsseldorf (nachfolgend: „FAMEDITEC“) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „Geschäftsbedingungen“), welche der Besteller durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme des Vertragsgegenstandes anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen, auch wenn FAMEDITEC diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
 
 
 
2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
 
 
 
2.1 Die Angebote von FAMEDITEC sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von FAMEDITEC zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Geschäftsbedingungen.
 
Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch FAMEDITEC.
 
 
 
2.2 FAMEDITEC behält sich alle Rechte an den Angebotsunterlagen (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) und etwaigen Mustern vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind FAMEDITEC auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben. Nur nach vorheriger Zustimmung von FAMEDITEC dürfen solche Unterlagen an Dritte weitergegeben werden.
 
 
 
2.3 Die in den Katalogen oder mit dem Angebot von FAMEDITEC gemachten Angaben – wie z.B. Beschreibungen, Zeichnungen oder Abbildungen dienen nur der Beschreibung des Materials und sind nur annährend maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
 
 
 
3 Fristen und Termine
 
 
 
3.1 Liefer- und Leistungstermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn sie von FAMEDITEC schriftlich bestätigt worden sind und der Besteller FAMEDITEC rechtzeitig alle zur Ausführung der Lieferung oder Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
 
 
 
3.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von FAMEDITEC liegende und von FAMEDITEC nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und Arbeitskämpfe entbinden FAMEDITEC für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
 
 
 
3.3 Gerät FAMEDITEC mit einem Liefer- oder Leistungstermin in Verzug, ist der Besteller erst nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt.
 
 
 
4 Preise, Zahlungsbedingungen
 
 
 
4.1 Haben sich die Parteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von FAMEDITEC, die FAMEDITEC dem Besteller auf dessen Wunsch übersendet, sofern sie dem Besteller nicht bereits bekannt ist.
 
 
 
4.2 Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen, wie beispielsweise laufenden Bezugsverträgen und Dienstverträgen, ist FAMEDITEC berechtigt, ihre Preise angemessen zu erhöhen. FAMEDITEC wird dem Besteller die geplante Preiserhöhung spätestens acht Wochen vor der Erhöhung mitteilen. Der Besteller ist nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung binnen einer Frist von vier Wochen berechtigt, das
 
betreffende Dauerschuldverhältnis zu kündigen.
 
 
 
4.3 Alle Preise von FAMEDITEC verstehen sich ab Lager von FAMEDITEC ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, etwaiger Zölle sowie der Versendungs- und/oder Fahrtkosten, die gesondert berechnet werden.
 
 
 
4.4 Die Parteien sind sich darüber einig, dass alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen als in Euro vereinbart gelten.
 
 
 
4.5 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird jede Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig; bei erfolglosem Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein (286 Abs.3 S. 1 BGB). Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn FAMEDITEC den entsprechenden Zahlungseingang verzeichnen kann.
 
 
 
4.6 Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, (vgl. Ziffer I. 4.5) ist FAMEDITEC berechtigt, Verzugszinsen in jeweiliger gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
 
 
 
4.7 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für FAMEDITEC kosten- und spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen.
 
 
 
4.8 Zur Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 
 
 
4.9 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 
 
 
4.10 Wird FAMEDITEC nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, welche den Leistungsanspruch FAMEDITEC erheblich gefährdet, ist FAMEDITEC berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen; werden diese auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann FAMEDITEC unbeschadet weiterer Rechte von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
 
5 Schadenersatz und Haftungsbeschränkung
 
 
 
5.1 FAMEDITEC haftet auf Schadenersatz
 
(i) für schuldhaft verursachte Schäden für Leib, Leben und Gesundheit;
 
 
 
(ii) soweit FAMEDITEC eine Garantie für eine besondere Beschaffenheit des Vertrags- oder Leistungsgegenstandes, FAMEDITEC‘S Fähigkeit, ihn zu beschaffen oder eine sonstige Garantie übernommen hat und aus der Nichterfüllung einer solchen Garantie ein Schaden entsteht;
 
(iii) für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von FAMEDITEC oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht werden;
 
(iv) statt der ganzen Leistung für schuldhafte Schlechtlieferungen oder –Leistungen bei erheblichen Pflichtverletzungen;
 
(v) bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch unter Beschränkung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden;
 
(vi) nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Produkthaftungsgesetzes und etwaigen anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften;
 
(vii) statt der Leistung wegen der schuldhaften Verletzung von Nebenpflichten, wenn die Leistung dem Besteller nicht mehr zuzumuten ist oder die Lieferung oder Leistung durch FAMEDITEC unmöglich ist.
 
 
 
5.2 Ist keine der Fallgruppen aus Ziffer I. 5.1 erfüllt, haftet FAMEDITEC nicht auf Schadenersatz.
 
 
 
5.3 Die Ziffern I.5.1 und I. 5.2 finden Anwendung auf alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung und Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.
 
 
 
5.4 Der Besteller ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und – Minderung zu treffen.
 
 
 
5.5 FAMEDITEC übernimmt keine Haftung für bei Service- und/oder Reparaturarbeiten entstehende Datenverluste, die darauf zurückzuführen sind, dass der Besteller trotz entsprechender Aufforderung von FAMEDITEC seiner vorhergehenden Mitwirkungspflicht zur Datensicherung nicht nachgekommen ist.
 
 
 
6 Änderungsvorbehalt, Allgemeine Bestimmungen
 
 
 
6.1 FAMEDITEC behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen nach billigem Ermessen zu ändern. FAMEDITEC wird den Besteller hierüber mindestens acht Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besteller, dem nicht binnen vier Wochen seit Erhalt der schriftlichen Mitteilung von FAMEDITEC schriftlich widerspricht.
 
 
 
6.2 Ist eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
 
 
 
6.3 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von FAMEDITEC.
 
 
 
6.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
 
 
 
 
 
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON PRODUKTEN
 
 
1 Abänderung, Preiserhöhung, Versand, Gefahrübergang, Versicherungen, Annahmeverzug, Teillieferungen
 
 
 
1.1 FAMEDITEC ist berechtigt, die Zusammensetzung, die Konstruktion, das Design und/oder das Aussehen des bestellten Vertragsgegenstandes insoweit abzuändern, als dies aus technischen oder medizinischen Gründen erforderlich ist, die Funktionsfähigkeit des Vertragsgegenstands nicht beeinträchtigt und für den Besteller zumutbar ist.
 
 
 
1.2 Im Hinblick auf Warenlieferungen ist FAMEDITEC zu einer angemessenen Erhöhung des Verkaufspreises insoweit berechtigt, als der vereinbarte Liefertermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss ist und nach dem Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen im Hinblick auf den Vertragsgegenstand bei FAMEDITEC eintreten.
 
 
 
1.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von FAMEDITEC. Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung.
 
 
 
1.4 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an das Transportunternehmen oder den Besteller selbst auf den Besteller über. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Vertragsgegenstandes auf den Besteller über.
 
 
 
1.5 Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers.
 
 
 
1.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist FAMEDITEC berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern. FAMEDITEC ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Besteller gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug und läuft während dieses Zeitraums das Verfallsdatum für ein bestelltes Produkt ab, so kann FAMEDITEC unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen verlangen.
 
 
 
1.7 FAMEDITEC kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, soweit die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
 
 
 
2 Gewährleistung, Untersuchungspflicht, Verjährung
 
 
 
2.1 Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Besteller von FAMEDITEC überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
 
 
 
2.2 Unbeschadet seiner etwaigen Gewährleistungsrechte gemäß den nachfolgenden Bestimmungen ist der Besteller verpflichtet, auch einen mit unerheblichen Mängeln behafteten Vertragsgegenstand abzunehmen.
 
 
 
2.3 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass er den Vertragsgegenstand nach Übergabe überprüft und FAMEDITEC Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt. Verborgene Mängel müssen FAMEDITEC unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
 
2.4 Bei jeder Mängelrüge steht FAMEDITEC das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Vertragsgegenstandes zu. Dafür wird der Besteller FAMEDITEC die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. FAMEDITEC kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Vertragsgegenstand an FAMEDITEC auf Kosten von FAMEDITEC zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Bestellers als vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt, so ist er FAMEDITEC zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen verpflichtet.
 
2.5 FAMEDITEC ist berechtigt, gewährleistungspflichtige Mängel nach eigener Wahl durch für den Besteller kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung des fehlerhaften Teiles oder des ganzen Vertragsgegenstandes zu beseitigen.
 
 
 
2.6 Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Versendungs- und Arbeitskosten übernimmt FAMEDITEC, sofern nicht Ziffer II. 2.4 Satz 4 eingreift.
 
 
 
2.7 Der Besteller wird FAMEDITEC die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung notwendige Zeit und Gelegenheit von nicht mehr als 14 Tagen einräumen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn FAMEDITEC mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an FAMEDITEC den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von FAMEDITEC den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
 
 
 
2.8 Von FAMEDITEC ersetzte Teile gehen in das Eigentum von FAMEDITEC über.
 
 
 
2.9 FAMEDITEC übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Lagerung, fehlerhafte Aufbewahrung, fehlerhaften Transport, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, mangelnde Wartung, fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Besteller, Verwendung von nicht geeignetem Zubehör oder durch natürliche Abnutzung entstehen, sofern die Schäden nicht von FAMEDITEC zu vertreten sind.
 
 
 
2.10 Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Besteller unzumutbar oder hat FAMEDITEC sie nach 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl den mangelhaften Vertragsgegenstand betreffenden Vertrag rückgängig machen oder eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen oder einfachen Schadenersatz oder Schadenersatz statt der Leistung oder den Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen.
 
 
 
2.11 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt zwölf Monate seit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von FAMEDITEC oder ihren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
 
 
 
Soweit ein Vertragsgegenstand bestimmungsgemäß vom Besteller oder von direkten oder indirekten Vertragspartnern des Bestellers an einen Verbraucher veräußert wird, bleiben für eventuelle Rückgriffsansprüche die Bestimmungen des 479 BGB über eine längere Verjährung unberührt.
 
 
 
2.12 Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer I. 5 oder die 478, 479 BGB etwas anderes vorsehen.
 
 
 
3 Eigentumsvorbehalt
 
 
 
3.1 Die gelieferten Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von FAMEDITEC aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller das Eigentum von FAMEDITEC.
 
 
 
3.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der FAMEDITEC zustehenden Saldoforderung.
 
 
 
3.3 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstände (nachfolgend: „Vorbehaltsprodukte“) ist dem Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von FAMEDITEC gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an FAMEDITEC ab; FAMEDITEC nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen FAMEDITEC und dem Besteller vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10% dieses Preises entspricht. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an FAMEDITEC abgetretenen Forderungen treuhänderisch für FAMEDITEC im eigenen Namen einzuziehen. FAMEDITEC kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Besteller mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber FAMEDITEC in Verzug ist.
 
 
 
3.4 Der Besteller wird FAMEDITEC jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche, die hiernach an FAMEDITEC abgetreten worden sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Besteller sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen FAMEDITEC anzuzeigen. Der Besteller wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von FAMEDITEC hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Besteller.
 
 
 
3.5 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln.
 
 
 
3.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von FAMEDITEC um mehr als 10 %, so ist der Besteller berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
 
 
 
3.7 Kommt der Besteller mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber FAMEDITEC in Verzug, so kann FAMEDITEC unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte zurücknehmen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Besteller anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Besteller FAMEDITEC oder den Beauftragten von FAMEDITEC sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.
 
 
 
3.8 Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, wird der Besteller alles ihm Zumutbare tun, um FAMEDITEC unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Besteller wird an allen Maßnahmen wie beispielsweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.
 
 
 
3.9 Auf Verlangen von FAMEDITEC ist der Besteller verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte angemessen zu versichern, FAMEDITEC den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an FAMEDITEC abzutreten.
 
 
 
4 Produkthaftung, Rücknahme, Abtretungsverbot, Datenschutz, Rückgabegarantie
 
 
 
4.1 Aus medizinischen Gründen wird der Besteller weder die gelieferten Vertragsgegenstände noch deren Gebrauchshinweise, Ausstattung oder Verpackung verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Vertragsgegenstände und Gebrauchshinweise über Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen und Dosierungsanleitungen nicht verändern oder entfernen. Die Vertragsgegenstände dürfen nur in der unveränderten Originalverpackung und nicht in Teilmengen angeboten und/oder verkauft werden. Verstößt der Besteller gegen die vorstehenden Bestimmungen, so stellt er FAMEDITEC im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.
 
 
 
4.2 Wird FAMEDITEC aufgrund eines Produktfehlers bei den Vertragsgegenständen zu einem Produktrückruf veranlasst, so wird der Besteller, sofern er Wiederverkäufer ist, FAMEDITEC unterstützen und alle ihm zumutbaren von FAMEDITEC angeordneten Maßnahmen treffen. FAMEDITEC wird den Besteller in diesem Fall alle in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen erstatten.
 
 
 
4.3 Eine Zurücknahme oder ein Umtausch von nicht mangelhaften Vertragsgegenständen erfolgt nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung, zu deren Abschluss FAMEDITEC nicht verpflichtet ist. Im Hinblick auf unaufgefordert zurückgesandte mangelfreie Vertragsgegenstände behält sich FAMEDITEC das Recht vor, den Vertragsgegenstand auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern. Die Rücknahme von Vertragsgegenständen, die der Kühlung bedürfen, kommt nur bei Nachweis einer nicht unterbrochenen Kühlkette in Betracht.
 
 
 
4.4 Ist der Besteller kein Wiederverkäufer, so ist er nicht zur Abtretung seiner Lieferansprüche aus dem Vertrag berechtigt.
 
4.5 Du hast 30 Tage Zeit, um ein Produkt von Pure Natural Choice, das du auf purenaturalchoice.de bestellt hast, auszuprobieren, und falls du nicht zufrieden sein solltest, kannst du das Produkt zurückschicken.
 
 
 
Durch diese 30 Tage Geld-zurück-Garantie können Sie die Produkte von Pure Natural Choice ohne Risiko kaufen!
 
Wir sind davon überzeugt, dass Sie von unseren Produkten und Ihrer Arbeit begeistert sein werden. Wir erstatten Ihnen Ihr Geld, wenn Sie immer noch nicht zufrieden sind.
 
Für die Nutzung der Geld-zurück-Garantie sollte das Produkt nicht vollständig leer sein.
Wir werden keine Rücksendungen nach 30 Tagen erstatten oder zurücksenden.
Wenn mehrere Artikel zurückgeschickt werden, muss nur eine Packung geöffnet sein, damit der Produktpreis für alle Artikel erstattet wird.
Sie müssen die Kosten für die Rücksendung tragen, und wir erstatten keine Versandkosten.
Die Geld-zurück-Garantie kann nur einmal pro Produkt oder Kunde angewendet werden.
Das Recht auf Widerruf innerhalb von 14 Tagen bleibt unverändert.
 
 
BITTE SENDEN SIE DIE WARE AN:
 
fameditec GmbH
Grossenbaumer Weg 6
 
40472 Düsseldorf
 
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher innerhalb der 14 Tage wird von der Einhaltung unserer Regeln zum erweiterten Rückgaberecht nicht berührt und bleibt unabhängig hiervon bestehen.
 
KONTAKT
 
fameditec GmbH
Grossenbaumer Weg 6
 
40472 Düsseldorf
 
 
Tel. +49 (0) 211 977 12 100
Email info@fameditec.de
 
 
 
5 Datenschutz
 
 
 
5.1 Personenbezogene Daten (Namen und Kontaktdaten) des Bestellers bzw. seiner Mitarbeiter und ggf. anderer Personen, die zum Abschluss und der Erfüllung des Auftrags benötigt werden und der Besteller daher FAMEDITEC zur Verfügung stellt, werden von FAMEDITEC in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der EU Datenschutz-Grundverordnung, erhoben und begrenzt auf den Zeitraum der Vertragsdurchführung verarbeitet und genutzt.
 
 
 
5.2 Die Betroffenen im Sinne des BDSG bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung haben das Recht Auskunft über ihre bei FAMEDITEC gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und können in Bezug auf diese personenbezogenen Daten
 
(i) deren Berichtigung oder Löschung verlangen;
 
(ii) eine Einschränkung der Verarbeitung fordern oder der Verarbeitung widersprechen;
 
(iii) ein Recht auf Datenübertragung geltend machen oder
 
(iv) im Falle einer rechtswidrigen Verarbeitung Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erheben. Soweit Betroffene Rechte zur Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch wahrnehmen, kann die Vertragsdurchführung maßgeblich behindert oder unmöglich werden. In solch einem Fall kann FAMEDITEC ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zustehen.
 
 
 
5.3 Allen Mitarbeitern von FAMEDITEC, die dienstlichen Zugang zu personenbezogenen Daten haben, ist es untersagt, solche Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen; dies gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit. Die vorgenannten Mitarbeiter von FAMEDITEC, die dienstlichen Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sind nach der EU Datenschutz-Grundverordnung auf Vertraulichkeit verpflichtet. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte als Betroffener oder bei Fragen zum Datenschutz kontaktieren Sie bitte: Fameditec GmbH, c/o Datenschutzbeauftragter, Großenbaumer Weg 6, 40472 Düsseldorf oder senden Sie eine E-Mail an: datenschutz@fameditec.de
 
 
 
5.4 Soweit die von FAMEDITEC zu erbringenden Leistungen eine Verarbeitung personenbezogener Daten unter der Kontrolle des Bestellers umfasst, ist vor Beginn einer solchen Verarbeitung zwischen FAMEDITEC und dem Besteller zwingend eine separate Vereinbarung zum Datenschutz zu treffen.
 
Stand: Oktober 2020
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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