1. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Andrew Makarow Computer erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen des technischen Fortschrittes behalten wir uns vor. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und sonstigen mündlichen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Andrew Makarow Computer an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zzgl. Verpackung, Transport, Frachtversicherung, so wie der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer, ab Lager Wolfakirchen.
Die Zahlung erfolgt vor Erhalt der Ware bar, per Überweisung, Paypal oder die jeweiligen Zahlungsmittel wie Google- bzw. Apple-Pay, ohne jeglichen Abzug.
3. Lieferung und Gefahrenübergang
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Alle Lieferfristen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, Teillieferung sind zulässig. Der Versand erfolgt unfrei. Wir tätigen Versicherungen nur auf Weisung und Kosten des Käufers.
Falls der Versand ohne Verschulden von uns unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung nicht verkauft, benutzt oder anderweitig verwendet werden. Die Ware muss bis zur vollständigen Bezahlung im gelieferten Zustand vollständig sein.
5. Lieferstörungen
Liefer- u. Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren, oder unmöglich machen, z. B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen, etc. auch wenn Sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz, oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Im übrigen kommen wir erst in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten gesetzt hat.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit, oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
6. Abnahme
Kommt der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Bei Nichtbeachtung wird die Annahme verweigert.
Auftragsannullierungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Verkäufers.
7. Gewährleistung (für second-hand Ware)
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen im Sinne von §13 BGB 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an dem Produkt vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Der Käufer hat uns Mängel schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn diese fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
Erstansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschl. Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Wir sind zur Nachbesserung, bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
Bei begründeten Mängelrügen können wir nach unserer Wahl verlangen, dass:
a) der Käufer das schadhafte Teil, bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung frei Haus an uns schickt.
b) der Käufer das schadhafte Teil, bzw. Gerät bereithält und ein von uns beauftragter Servicetechniker beim Käufer die Reparatur vornimmt. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem anderen, von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen, werden wir diesem Verlangen nachkommen, jedoch nur unter gesonderter Berechnung von Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen.
c) die Geräte müssen frei Haus eintreffen, und werden frei wieder ausgeliefert Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
d) sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den reparierten Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
e) eine Haftung für normale Abnutzung ausgeschlossen ist. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht übertragbar.
f) Gewährleistung nur geschuldet wird, wenn der jedem Liefergegenstand ursprünglich beigefügte Reparaturbegleitschein und eine Fotokopie der Originalrechnung, sowie ein ungebrochenes Garantiesiegel angeliefert wird. Bei ungerechtfertigter Mängelrüge schuldet der Käufer eine Testpauschale in Höhe von netto € 50,00, und die Rücksendung erfolgt unfrei!
8. Garantie (für Neugeräte)
a) Die Garantie beträgt bei MAK-C PC, MAK-C Industrie PC und MAK-NB Notebook 24 Monate ab Kaufdatum bzw. bei peripheren Geräten Weitergabe der Herstellergarantie. Auf Vereinbarung ist gegen Mehrkosten eine Garantieverlängerung möglich.
b) Bei second-hand Geräten geben wir eine Einschaltgarantie - ansonsten gilt die Regelung nach HGB / BGB und siehe Punkt 7 Gewährleistung.
c) Second-hand Geräte verlassen getestet und überprüft unser Lager – hersteller-bedingte Auflagen werden von uns eingehalten.
9.Widerrufsbelehrung für Verbraucher
a) Der Verbraucher hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
b) Ausnahmen des Widerrufrechts. Angebote bzw. Artikel die explizit einen Hinweis auf „keine Rücknahme“ haben, i. d. R. Ersatzteilgeräte bzw. defekte Artikel, sind vom Widerruf bzw. Rückgabe ausgeschlossen.
c) Des Weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach HGB und BGB.
10. Reparatur
Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Reparaturen erfolgen, wenn ein Fehlerreport vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener, oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen. Kosten für den Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Auslieferungen von reparierten Geräten erfolgen nur gegen sofortige Bezahlung!
11. Datenschutz
Der Käufer ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Geschäftsbedingungen unter Beachtung der Datenschutzgesetze für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke einverstanden.
12. Export
Die gelieferten Waren unterliegen europagerechten Normen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
Lieferungen ins Ausland werden mit Vorkassen vereinbart!
12. Teilnichtigkeit und Gerichtsstand
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem mit der Unwirksamkeitsbestimmung angestrebten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck nahe kommen. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen, sowie für Zahlungen des Käufers ist Passau.
Für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird Passau als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.