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Allgemeine GeschÀftsbedingungen der Fa. PFALZ BBQ, Freisbach
Stand Januar 2020
§ 1 AusschlieĂliche Geltung dieser Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen
Es gelten ausschlieĂlich die Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen der Fa. PFALZ BBQ (nachfolgend Gesellschaft genannt).
§ 2 Allgemeines
2.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten fĂŒr alle Verkaufs-, Liefer- und DienstleistungsgeschĂ€fte der Gesellschaft.
2.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergĂ€nzende Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrĂŒcklich schriftlich zugestimmt. MĂŒndliche sowie fernmĂŒndliche Absprachen sind unverbindlich.
2.3 Die GeschĂ€ftsbedingungen gelten nur fĂŒr Unternehmer (nachfolgend Kunde genannt) d.h. Personen, die ein RechtsgeschĂ€ft zu einem Zweck abschlieĂen, der ihrer gewerblichen oder ihrer selbststĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit zugerechnet werden kann.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
3.1 Die in den Online-Shops aufgefĂŒhrten Waren und Leistungen stellen keine bindenden Angebote der Gesellschaft dar. Vielmehr handelt es sich um die Aufforderung an den Kunden, mit der Bestellung ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
3.2 Mit der Bestellung einer Ware erklĂ€rt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Bei bestimmten Warengruppen sind Mindestbestellwerte zu beachten, ansonsten fallen Mindermengen-ZuschlĂ€ge an. Die Gesellschaft wird dem Kunden gegenĂŒber den Zugang dieser Bestellung unverzĂŒglich bestĂ€tigen. Die Annahme der Bestellung bereits mit der BestĂ€tigung des Zugangs der Bestellung bleibt vorbehalten.
3.3 Die Gesellschaft kann das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunde erklÀrt werden.
3.4 Die Gesellschaft ĂŒbernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer. Dies gilt nur fĂŒr den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Gesellschaft zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten DeckungsgeschĂ€ftes mit Zulieferer. Der Kunde wird ĂŒber die NichtverfĂŒgbarkeit der Leistung unverzĂŒglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzĂŒglich zurĂŒckerstattet.
3.5 Kleine Abweichungen der Artikel der Gesellschaft gegenĂŒber den Abbildungen oder Beschreibung sind möglich.
3.6 Mitarbeiter der Gesellschaft sind nicht befugt Vereinbarungen zu treffen bzw. Zusagen abzugeben, die von diesen Allgemeinen GeschÀftsbedingungen abweichen. SÀmtliche Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden, insbesondere Nebenabreden und VertragsÀnderungen, sind zudem immer schriftlich niederzulegen.
3.6 Unklarheiten der Auftragserteilung gehen zu Lasten des Kunden.
§ 4 Widerrufsbelehrung
4.1 Aufgrund der AusĂŒbung Ihrer gewerblichen oder selbststĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit, steht Ihnen das Widerrufsrecht bei einem Kauf bei der Fa. PFALZ BBQ nicht zu.
§ 5 RĂŒcksendungen
5.1 FĂŒr individuell angepasste Waren fĂŒr den Kunden berechnen wir grundsĂ€tzlich die Auftragssumme in Höhe von 100%.
5.2 Nicht original verpackte sowie nicht mangelfreie RĂŒcksendungen werden von der Gesellschaft grundsĂ€tzlich nicht angenommen, es sei denn, die RĂŒcksendung erfolgte nach RĂŒcksprache bzw. schriftlichem EinverstĂ€ndnis der Gesellschaft. HierfĂŒr wird jedoch eine BearbeitungsgebĂŒhr in Höhe von 10% des Warenwerts in Rechnung gestellt. Die RĂŒcksendung hat fĂŒr die Gesellschaft kostenneutral, sprich âfrei Hausâ, original verpackt und in tadellosem Zustand zu erfolgen.
5.3 Mustersendungen können nicht zurĂŒck gesendet werden und erfolgen grundsĂ€tzlich gegen Berechnung.
§ 6 Preise, Liefer- und Versandkosten
6.1 Die in den Angeboten genannten Preise haben solange GĂŒltigkeit, bis eine neue Angebotsliste erscheint.
6.2 Die Preise verstehen sich netto ab Werk oder ab Lager zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. SĂ€mtliche Nebenkosten, wie z.B. Porto, Fracht, Verpackungen usw. werden separat verrechnet und gehen zu Lasten des Kunden. Deren jeweilige Höhe wird gesondert aufgefĂŒhrt.
6.3 Die Versicherung der Ware obliegt dem Kunden.
6.4 Im Fall grenzĂŒberschreitender Lieferungen können im Einzelfall weitere Steuern (z. B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und /oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.
6.5 Bei Lieferungen von Einzelartikeln oder Mustern ergeben sich eine gesonderte Versandkostenpauschale, im Falle von Nachnahmenlieferungen erhöht sich diese Pauschale entsprechend.
§ 7 Versand- und Lieferbedingungen
7.1 Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, ist Lieferung unfrei ab Werk oder ab Lager vereinbart. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmĂ€Ăig auf dem Versandwege, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandmittel der Gesellschaft ĂŒberlassen sind.
7.2 Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige ErfĂŒllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Die Lieferfrist beginnt erst nach Klarstellung sĂ€mtlicher Einzelheiten der AusfĂŒhrung des Auftrags und Eingang aller fĂŒr die AusfĂŒhrung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie nach Eingang einer entsprechenden Vorauszahlung, bzw. Anzahlung.
7.3 Die Lieferfrist gilt auch dann als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk/das Lager, bzw. die angegebene Versandstation verlÀsst oder die Versandbereitschaft dem Kunden angemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden der Gesellschaft nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
7.4 Die Lieferfrist verlĂ€ngert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt sowie bei MaĂnahmen im Rahmen von ArbeitskĂ€mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung als auch beim Eintritt anderer unvorhergesehener Hindernisse, die auĂerhalb des Willens der Gesellschaft liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die UmstĂ€nde bei den Lieferanten der Gesellschaft sowie deren Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlĂ€ngert sich zumindest entsprechend der Dauer derartiger MaĂnahmen und Hindernisse. Die unvorhergesehenen Hindernisse sind auch dann nicht von der Gesellschaft zu vertreten, wenn sie wĂ€hrend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. In wichtigen FĂ€llen werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
7.5 Alle Angaben zu Lieferfristen sind stets unverbindlich, sofern sie nicht ausdrĂŒcklich als verbindlich zugesagt wurden.
Auch wenn fĂŒr die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder sich eine Zeit nach vorangegangenem Ereignis nach dem Kalender berechnen lĂ€sst, tritt Verzug erst nach Eingang einer schriftlichen Mahnung bei der Gesellschaft ein. Kommt die Gesellschaft mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde ihr eine dem Einzelfall angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er Schadensersatz verlangen darf. Diese Frist muss mindestens zwei Wochen betragen.
7.6 SchadensersatzansprĂŒche des Kunden wegen Ăberschreitung einer Lieferfrist sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit. Verzögert sich die Lieferung durch GrĂŒnde, welche vom Kunden zu vertreten sind, so werden die durch die Verzögerung bedingten Kosten, insbesondere Lagerkosten, berechnet.
7.7 Teillieferungen sind innerhalb der von der Gesellschaft angegebenen Lieferfristen zulĂ€ssig, soweit sich Nachteile fĂŒr den Gebrauch daraus nicht ergeben.
7.8 Der Lieferumfang wird ausschlieĂlich durch die schriftliche AuftragsbestĂ€tigung der Gesellschaft, soweit eine solche nicht erstellt wurde, durch den bestĂ€tigten Auftrag bestimmt. Prospekte, vom Kunden vorgelegte Unterlagen, Skizzen und Anforderungslisten sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrĂŒcklich als Vertragsbestandteil vereinbart wurden.
7.9 Die Gesellschaft kann die Lieferung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf Gegenleistung durch Zweifel an der KreditwĂŒrdigkeit des Kunden gefĂ€hrdet wird. Zweifel an der KreditwĂŒrdigkeit des Kunden werden insbesondere durch folgende UmstĂ€nde begrĂŒndet: Antrag auf Eröffnung bzw. Eröffnung der Insolvenz, Vergleichs- oder Gesamtvollstreckungsverfahren, Einzelzwangsvollstreckung, Wechsel- oder Scheckprozesse, Hingabe ungedeckter Schecks, falsche Angaben des Kunden ĂŒber seine KreditwĂŒrdigkeit oder ungĂŒnstige AuskĂŒnfte zugelassener Auskunftsdateien. Das Leistungsverweigerungsrecht der Gesellschaft entfĂ€llt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit fĂŒr sie geleistet wird. Die Gesellschaft kann eine angemessene Frist bestimmen, in der der Kunde Zug um Zug gegen die Lieferung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder die Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann die Gesellschaft vom Vertrag zurĂŒcktreten.
§ 8 Zahlungsbedingungen
8.1 Die Lieferung erfolgt gegen Vorauskasse. Andere Zahlungsbedingungen können vereinbart werden. Der Kunde hat hierauf jedoch keinen Anspruch. Wird eine andere Zahlungsbedingung vereinbart, so hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen netto zu erfolgen. Bei verspÀteter Zahlung kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.
8.2 Die Zahlungen haben in Euro und durch KontoĂŒberweisung zu erfolgen. Sie werden stets auf die Ă€ltesten offenen Forderungen verbucht.
8.3 Der Kunde hat wĂ€hrend des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten ĂŒber den jeweils aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen. UnberĂŒhrt davon bleibt die Befugnis, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
8.4 Eine eventuell angebrachte MĂ€ngelrĂŒge berechtigt den Kunden nicht die Zahlung zurĂŒckzubehalten oder zu kĂŒrzen. Besteht ein ZurĂŒckbehaltungsrecht, kann dieses nur mit GegenansprĂŒchen aus dem selben Vertrag ausgeĂŒbt werden.
8.5 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine GegenansprĂŒche gerichtlich rechtskrĂ€ftig festgestellt oder durch die Gesellschaft anerkannt wurde.
8.6 Tritt nach Vertragsabschluss in den VermögensverhÀltnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die die Bezahlung des Kaufpreises gefÀhrdet wird, so kann der VerkÀufer Vorausleistung des Kaufpreises verlangen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung der Kaufpreisforderung sowie aller anderen, auch kĂŒnftig fĂ€llig werdenden, der Gesellschaft gegen den Kunden zustehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Gesellschaft.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln; fĂŒr Wertminderung oder Verlust haftet der Kunde auch ohne Verschulden.
9.3 Der Kunde darf die Ware weder verpfĂ€nden noch zur Sicherheit ĂŒbereignen. Bei PfĂ€ndungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen VerfĂŒgungen durch Dritte hat der Kunde die Gesellschaft nicht nur unverzĂŒglich davon zu benachrichtigen, sondern ihr auch alle AuskĂŒnfte und Unterlagen zur VerfĂŒgung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte und Dritte sind auf das Eigentum der Gesellschaft hinzuweisen.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, der Gesellschaft einen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sowie etwaige BeschĂ€digungen oder Vernichtung der Ware unverzĂŒglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel an der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzĂŒglich der Gesellschaft anzuzeigen.
§ 10 Abnahme und GefahrĂŒbergang
10.1 Bei Lieferung ab Werk bzw. Versendungskauf geht mit der Ăbergabe der Ware an den Spediteur, FrachtfĂŒhrer oder eine sonstige, auch eigene Beförderungsperson die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden ĂŒber. Der Ăbergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug ist.
10.2 Verzögert sich der Versand infolge von UmstĂ€nden, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden ĂŒber. Ist einzelvertraglich Abholung durch den Kunden vereinbart, geht die Gefahr mit der Bereitstellungsanzeige ĂŒber.
§ 11 Beschaffenheit der Ware
11.1 Angaben zu der Ware sind reine Beschaffenheitsangaben, es sei denn, sie werden ausdrĂŒcklich als Garantien bezeichnet.
11.2 GeringfĂŒgige Abweichungen von QualitĂ€t, Menge, Farbe und AusfĂŒhrungen stellen keine MĂ€ngel dar. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% können nicht beanstandet werden und gelten daher als genehmigt.
11.3 Angaben und AuskĂŒnfte ĂŒber Eignung, Verwendung und Verarbeitung der Ware befreien den Kunden nicht von eigenen PrĂŒfungen und Versuchen.
11.4 Unsere Ware ist nicht spĂŒlmaschinengeeignet.
§ 12 MÀngelhaftung
MĂ€ngelansprĂŒche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und RĂŒgeobliegenheiten ordnungsgemÀà nachgekommen ist. Dies setzt folgendes voraus:
12.1 Die Warensendung muss sofort beim Eintreffen auf TransportschĂ€den ĂŒberprĂŒft werden und etwaige TransportschĂ€den sofort direkt gegenĂŒber dem Anlieferer angezeigt und dokumentiert werden (Reklamation). Des Weiteren mĂŒssen die TransportschĂ€den spĂ€testens innerhalb von einem Arbeitstag nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht und innerhalb einer weiteren Frist von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware ausreichend frankiert an die Gesellschaft zurĂŒckgesandt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung der GewĂ€hrleistungsansprĂŒche ausgeschlossen.
12.2 Die RĂŒge erkennbarer MĂ€ngel muss spĂ€testens innerhalb von fĂŒnf Arbeitstagen nach Eintreffen der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Die RĂŒge versteckter MĂ€ngel ist nur dann rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fĂŒnf Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich geltend gemacht wird. Andernfalls ist die Geltendmachung der GewĂ€hrleistungsansprĂŒche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genĂŒgt die rechtzeitige Absendung.
12.3 Soweit ein von der Gesellschaft zu vertretener Mangel der Ware vorliegt, ist die Gesellschaft nach ihrer Wahl zur NacherfĂŒllung durch Mangelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde trĂ€gt bei der NacherfĂŒllung die Mehrkosten, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware an einen anderen Ort als den ErfĂŒllungsort verbracht wurde.
12.4 WĂ€hlt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiteter NacherfĂŒllung den RĂŒcktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. WĂ€hlt der Kunde nach gescheiteter NacherfĂŒllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschrĂ€nkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig verursacht wurde.
12.5 Die GewĂ€hrleistungsfrist betrĂ€gt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn bei dem Vertragsgegenstand handelt es sich um ein Bauwerk oder eine Sache die entsprechend ihrer ĂŒblichen Verwendungsweise fĂŒr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. In den FĂ€llen des § 13.1 gilt die kurze VerjĂ€hrungsfrist nicht, sondern es bleibt bei der gesetzlichen GewĂ€hrleistungsfrist.
12.6 Garantien im Rechtssinne erhĂ€lt der Kunde nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberĂŒhrt.
12.7 Ungeeignete oder unsachgemĂ€Ăe Verwendung, natĂŒrliche Abnutzung, nicht ordnungsgemĂ€Ăe Lagerung und unpfleglicher Umgang sowie insbesondere unsachgemĂ€Ăe Nachbesserung durch den Besteller oder Dritte, fĂŒhren - soweit die Gesellschaft diese UmstĂ€nde nicht zu vertreten hat â zum Wegfall der GewĂ€hrleistungsansprĂŒche.
12.8 Farbabweichungen beim Aufdruck oder den Drucksachen im Vergleich zur Vorgabe berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Annahme. Die Farbabweichung stellt keine Wertminderung dar.
12.9 Bei Sonderposten ist ein RĂŒckgaberecht ausgeschlossen. RĂŒcksendungen nachweislich mit der Gesellschaft gelieferter Ware dĂŒrfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft erfolgen.
§ 13 HaftungsbeschrÀnkungen
13.1. SchadensersatzansprĂŒche gegen die Gesellschaft, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Gesellschaft bzw. einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder ErfĂŒllungsgehilfe Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit zur Last fĂ€llt, die Gesellschaft eine Beschaffenheit der Leistung garantiert hat, nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet. Der Haftungssauschluss gilt ebenfalls nicht, soweit die Gesellschaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. In dem Fall des Satzes 3 beschrĂ€nkt sich die Haftung auf den Schaden, der fĂŒr die Gesellschaft aufgrund der beim Vertragsschluss bekannten und erkennbaren UmstĂ€nden als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhersehbar war.
13.2 SchadensersatzansprĂŒche des Kunden wegen eines Mangels verjĂ€hren gemÀà der Regelung § 12.5 der Ware, sonstige AnsprĂŒche nach § 16. Die oben aufgefĂŒhrten EinschrĂ€nkungen gelten entsprechend; in diesen FĂ€llen bleibt es bei der gesetzlichen VerjĂ€hrungsfrist.
§ 14 Annullierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt oder die Gesellschaft wegen eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes (insbesondere wegen Zahlungsverzuges) von einem erteilten Auftrag zurĂŒck, kann die Gesellschaft unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsĂ€chlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.
§ 15 Technische Unterlagen
15.1 Alle Unterlagen, insbesondere KostenvoranschlĂ€ge, EntwĂŒrfe und Zeichnungen bleiben Eigentum der Gesellschaft und dĂŒrfen nur zum eigenen Gebrauch des Produktes verwendet werden.
15.2 Die Gesellschaft behĂ€lt sich die Eigentums- und Urheberrechte an diesen Unterlagen ausdrĂŒcklich vor; sie dĂŒrfen ohne ausdrĂŒckliche Zustimmung der Gesellschaft weder vervielfĂ€ltigt noch Dritten zugĂ€nglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese Unterlagen unverzĂŒglich an die Gesellschaft zurĂŒckzugeben.
15.3 Durch Nutzung oder Weitergabe zum Zwecke der unzulĂ€ssigen wirtschaftlichen Verwertung erlangt die Gesellschaft einen Schadensersatzanspruch gegenĂŒber dem Kunden.
§ 16 VerjÀhrung
Alle AnsprĂŒche des Kunden - auĂer nach § 13.2 - verjĂ€hren in 12 Monaten. Im Ăbrigen verbleibt es bei den gesetzlichen VerjĂ€hrungsregeln.
§ 17 Sonstige Bestimmungen
VertragsĂ€nderungen, ErgĂ€nzungen und Nebenabreden bedĂŒrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen BestĂ€tigung durch die Auftragnehmerin. Entgegenstehende Bedingungen des Mieters bzw. des Auftraggebers sind unwirksam. Einer ausdrĂŒcklichen ZurĂŒckweisung bedarf es nicht. Steht der Mieter/Auftraggeber in stĂ€ndigen GeschĂ€ftsbeziehungen mit der Auftragnehmerin, dann gelten diese Bedingungen fĂŒr jeden einzelnen Auftrag auch dann, wenn die Bedingungen nicht ausdrĂŒcklich vereinbart waren. Dieses gilt auch fĂŒr mĂŒndlich erteilte AuftrĂ€ge.
§ 18 Gerichtsstand und anwendbares Recht
18.1 FĂŒr die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschlieĂlich deutsches Recht.
18.2 Die Bestimmungen des CISG (=Ăbereinkommens der Vereinten Nationen ĂŒber VertrĂ€ge ĂŒber den internationalen Warenkauf bzw. UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
18.3 AusschlieĂlicher Gerichtsstand ist Germersheim. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so werden damit nicht die gesamten Bedingungen unwirksam. Vielmehr tritt anstelle der unwirksamen Klausel die gesetzliche Regelung.
Stand Januar 2023