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Angaben zum Verkäufer

Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
eBay-Artikelnr.:355506398141
Zuletzt aktualisiert am 15. Apr. 2024 20:49:42 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Kabellänge
3,5mm
Inbegriffene Artikel
Datensynchronisationskabel
Produktart
Dongle
Besonderheiten
Leicht
Markenkompatibilität
Für Apple
Material
Kunststoff
Personalisieren
Nein
Herstellernummer
keine vorhanden
Farbe
Weiß
Marke
Markenlos
Herstellungsland und -region
China
Design/Oberfläche
Matt
Version
3.1
Anzahl der Anschlüsse
1
Modellkompatibilität
Für Apple iPhone 13 Pro, Für Apple iPhone 13 Pro Max, Für Apple iPhone 14, Für Apple iPhone 14 Plus, Für Apple iPhone 14 Pro, Für Apple iPhone 14 Pro Max, Für Apple iPhone 15, Für Apple iPhone 15 Plus, Für Apple iPhone 15 Pro, Für Apple iPhone 15 Pro Max
Konnektivität
USB-C

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Baba-Quality24
umut Avsar
Kirnbergerstr. 13
64297 Darmstadt
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT2703926271 94+
:liaM-Emoc.liamg@982rasvatumu
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
AGB
AGB für Ihren Shop auf ebay.de
Protokoll
2024-03-03 12:53:15
FRAGE: An wen richtet sich Ihr eBay-Shop?
ANTWORT: Verbraucher (B2C)
-1-
FRAGE: Bitte geben Sie den Namen Ihres Unternehmens an.
HILFSTEXT:
Bitte geben Sie hier den genauen Namen Ihres Unternehmens (inkl. Rechtsformzusatz)
ein. Einzelunternehmer müssen an dieser Stelle den vollständigen Vor- und Zunamen
nennen.
Achtung: Eine falsche Unternehmensbezeichnung ist wettbewerbswidrig. Wenn Sie
zusätzlich noch eine Fantasiebezeichnung angeben möchten, trennen Sie diese bitte
eindeutig von der Unternehmensbezeichnung ab. Beispiel: Armin Gips e.K., Armins
Sanitätshaus
ANTWORT: Baba-Quality24
-2-
FRAGE: Speichern Sie den Vertragstext (AGB und Bestelldaten) in Ihrem System?
HILFSTEXT:
Die Information, ob Sie auch nach Vertragsschluss noch den Vertragstext speichern
und zugänglich machen ist gesetzlich vorgeschrieben. Unter Vertragstext versteht
man sowohl die konkreten Daten der Bestellung (z.B. Käufername, Produkt, Preis etc.)
als auch die AGB. Eine Verpflichtung, diese nach Vertragsschluss zu speichern und
zugänglich zu machen, gibt es zwar nicht, die Information darüber ist aber
erforderlich.
Wichtig: In aller Regel wir der Vertragstext von Ihnen auch gespeichert. Eine
Speicherung des Vertragsschlusses findet nur dann nicht statt, wenn Sie die AGB dem
Kunden lediglich in Papierform zur Verfügung stellen. Sobald die AGB per E-Mail
versendet oder online vorgehalten werden, wird der Vertragstext auch gespeichert.
ANTWORT: Ja
-3-
FRAGE : Welche Sprachen stehen in Ihrem Shop für den Vertragsschluss zur
Verfügung?
HILFSTEXT:
ANTWORTEN:
Deutsch
-4-
FRAGE: Setzen Sie einen Mindestbestellwert voraus?
ANTWORT: Nein
-5-
FRAGE: Setzen Sie einen Mindestbestellumfang voraus?
ANTWORT: Nein
-6-
FRAGE: Bieten Sie Produkte an, bei welchen es zu relevanten Farbabweichungen im
Verhältnis zu den Produktbildern kommen kann?
HILFSTEXT:
Bitte beantworten Sie die Frage mit „Ja“, wenn Sie auf mögliche Abweichungen bei der
Farbdarstellung im Online-Shop hinweisen möchten.
ANTWORT: Nein
-7-
FRAGE: Bieten Sie Holzprodukte an?
HILFSTEXT:
Bitte beantworten Sie die Frage mit „Ja“, wenn Sie auf mögliche Abweichungen bei der
Holzmaserung hinweisen möchten.
ANTWORT: Ja
-8-
FRAGE: Erhalten Sie Inhalte (z.B. Bilder oder Texte) vom Kunden, die Sie für die
Auftragserfüllung verwenden?
HILFSTEXT:
In der Regel erhalten Online-Händler*innen Kundeninhalte (Bilder, Texte oder sonstige
Daten), die für die jeweilige Auftragserfüllung notwendig sind, wenn die Produkte
personalisiert werden (z.B. Gravierungen, Druckerzeugnisse).
ANTWORT: Nein
-9-
FRAGE: Bieten Sie neben den durch Ebay abgewickelten Zahlungsarten auch
Barzahlung bei Abholung an?
HILFSTEXT:
Die durch Ebay abgewickelten Zahlarten werden in den Rechtstexten automatisch
ausgesteuert.
ANTWORT: Nein
-10-
FRAGE: Erheben Sie Mehrwertsteuer?
ANTWORT: Ja
-11-
FRAGE: Möchten Sie in Ihren AGB darauf hinwiesen, dass die im Online-Shop
dargestellten Preise Gesamtpreise darstellen und gegebenenfalls anfallende
Umsatzsteuer enthalten?
HILFSTEXT:
Ein solcher Hinweis in den AGB ist nicht zwingend erforderlich.
Der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, den Verbraucher bei
Fernabsatzangeboten darüber zu informieren, dass die geforderten Preise die USt.
enthalten. Die Angaben sind dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen
sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.
Der (zusätzliche) Hinweis in den AGB ist weder erforderlich noch ausreichend. Der
Hinwies muss stets räumlich eindeutig dem Preis zugeordnet sein.
ANTWORT: Ja
-12-
FRAGE: Möchten Sie sich die Erhebung einer Mahngebühr für den Fall vorbehalten,
dass der Käufer in Zahlungsverzug gerät?
HILFSTEXT:
Eine gegenüber Verbrauchern vereinbarten Mahnpauschale darf den nach dem
gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. In der
Rechtsprechung wurden bereits Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro als zu hoch
angesehen. Um jegliches Risiko zu vermeiden, sieht die generierte Klausel eine
Mahngebühr in Höhe von 1,50 Euro vor.
ANTWORT: Ja
-13-
FRAGE: Möchten Sie in Ihren AGB auf das Liefergebiet hinwiesen?
HILFSTEXT:
Ein solcher Hinweis in den AGB ist nicht zwingend erforderlich.
Nach § 312 j Abs. 1 BGB muss der Unternehmer spätestens bei Beginn des
Bestellvorgangs klar und deutlich angeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen. Wir
empfehlen daher, bereits auf der dem Warenkorb vorgelagerten Seite klar und
deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen. Die erstmalige Angabe im
Warenkorb oder allein in den AGB kann eine verspätete Informationserfüllung
darstellen.
ANTWORT: Ja
-14-
FRAGE: Bestehen Ausnahmen vom ausgewählten Zielmarkt?
HILFSTEXT:
Wenn Sie keine Ausnahmen angeben, wird im Ergebnistext als Liefergebiet der
ausgewählte Zielmarkt angegeben.
ANTWORT: Nein
-15-
FRAGE: Möchten Sie in Ihren AGB nähere Hinweise zu gegebenenfalls anfallenden
Versandkosten bzw. Bedingungen für die Versandkostenfreiheit aufnehmen?
HILFSTEXT:
Ein solcher Hinweis in den AGB ist nicht zwingend erforderlich.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Versandkosten
spätestens im Warenkorb gesondert ausgewiesen werden.
Der (zusätzliche) Hinweis in den AGB ist weder erforderlich noch ausreichend. Der
Hinwies muss stets räumlich eindeutig dem Preis zugeordnet sein.
ANTWORT: Nein
-16-
FRAGE: Bieten Sie Lieferung per Spedition an?
ANTWORT: Nein
-17-
FRAGE: Liefern Sie auch an Packstationen?
ANTWORT: Nein
-18-
FRAGE: Kann der Kunde die Ware bei Ihnen abholen?
ANTWORT: Nein
-19-
FRAGE: Bieten Sie die Option Click & Collect an?
HILFSTEXT:
Geben Sie hier an, ob Sie die eBay-Option Click & Collect einsetzen. Diese Option
können Sie bei eBay aktivieren, um Kunden die Abholung in Ladengeschäften zu
ermöglichen.
ANTWORT: Nein
-20-
FRAGE: Möchten Sie einen Eigentumsvorbehalt in die AGB aufnehmen?
HILFSTEXT:
Mit Erhalt der Ware erwirbt der Kunde in der Regel Eigentum an der gelieferten Sache.
Wenn Sie die Ware vor Erhalt des Kaufpreises versenden, kann es daher sinnvoll sein,
sich das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
vorzubehalten (sog. Eigentumsvorbehalt). Durch den Eigentumsvorbehalt verbessern
Sie Ihre Position insbesondere für die Fälle der Insolvenz des Kunden und der
Zwangsvollstreckung in sein Vermögen, da Ihnen als Eigentümer der Sache
besonderer Schutz zukommt.
ANTWORT: Ja
-21-
FRAGE: Möchten Sie den Kunden unverbindlich zur Mithilfe bei Transportschäden
bitten?
HILFSTEXT:
Der Händler trägt im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern grundsätzlich das Risiko
des Transportes. Allerdings kann man den Verbraucher unverbindlich zur Mithilfe bei
Transportschäden bitten, sodass der Händler Regressansprüche gegen den Spediteur
geltend machen kann. Verweigert der Verbraucher aber seine Mitwirkung, hat dies
keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
ANTWORT: Ja
-22-
FRAGE: Möchten Sie die Gewährleistung beschränken?
HILFSTEXT:
Als Verkäufer haften Sie für Mängel an der gelieferten Sache und zwar grundsätzlich
unerheblich davon, ob Sie die Mängel zu vertreten haben (z.B. Verschlechterung des
Warenzustandes durch unsachgemäße Zwischenlagerung) oder nicht (z.B.
Konstruktionsfehler der Sache). Durch die Einschränkung der Gewährleistungsrechte
Ihrer Kunden können Sie Ihre Position im Fall eines Mangels verbessern.
Wir empfehlen Ihnen die rechtlich zulässigen Gewährleistungsbeschränkungen
möglichst auszunutzen (soweit dies auch technisch möglich ist), da Sie dadurch Ihre
Gewährleistungspflichten entsprechend gering halten können.
Wichtig:
Sie generieren aktuell Rechtstexte nach der Rechtslage ab 01.01.2022.
Die Texte für die Rechtslage ab dem 01.01.2022 können ab sofort eingesetzt
werden (empfohlen), aber nur soweit Sie bereits jetzt
ggü. Verbrauchern keine Verjährungsverkürzung beim Verkauf
gebrauchter Ware vereinbaren oder
die neuen Anforderungen an eine ausdrückliche und gesonderte
Vereinbarung bzgl. der Verjährungsverkürzung beim Verkauf von
Gebrauchtwaren an Verbraucher erfüllen (vgl. Sie bitte die Folgefragen und
Praxishinweise)
Ab 2022 ist eine Gewährleistungsbeschränkung auf ein Jahr beim
Gebrauchtwarenkauf ggü. Verbrauchern nur dann noch zulässig, soweit die
zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden (vgl. Sie bitte hierzu die Folgefragen und
Praxishinweise).
Soweit Sie keine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung diesbezüglich treffen,
wird ggü. Verbrauchern lediglich auf die Geltung des gesetzlichen
Mängelhaftungsrecht verwiesen.
ANTWORT: Ja
-23-
FRAGE: Verkaufen Sie gebrauchte Waren?
HILFSTEXT:
Sie verkaufen keine Gebrauchtwaren oder wünschen keinen vollständigen Ausschluss
der Gewährleistungsrechte bei Gebrauchtwarenverkäufe an Unternehmer (B2B)? Dann
beantworten Sie diese Frage bitte mit Nein.
ANTWORT: Nein
-24-
FRAGE: Möchten Sie Ihre Haftung beschränken?
HILFSTEXT:
Nach dem Gesetz haften Sie grundsätzlich für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit.
Beschränkungen dieser Haftungen sind nur sehr begrenzt möglich. Wählen Sie Ja ,
enthalten Ihre AGB eine solche zulässige Klausel zur Haftungsbeschränkung. Aufgrund
der hohen gesetzlichen Haftungsmaßstäbe bietet sich an, eine Haftungseinschränkung
in den AGB zu vereinbaren.
ANTWORT: Ja
-25-
FRAGE: Bieten Sie Waren an, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt und die
daher nur an Personen ausgeliefert werden dürfen, die das erforderliche Mindestalter
erreicht haben?
HILFSTEXT:
Bitte wählen Sie ein Altersverifikationsverfahren, das sowohl eine „Face-to-Face“-
Alterskontrolle als auch die persönliche Übergabe an den Besteller gewährleistet (z.B.
„PostIdent“ oder „Schufa IdentiätsCheck Jugendschutz“ jeweils in Verbindung mit
„Einschreiben eigenhändig“). Bitte versehen Sie Artikel, deren Verkauf
Altersbeschränkungen unterliegt, mit einem entsprechenden Hinweis und im Falle von
Trägermedien gut sichtbar mit der jeweiligen Altersfreigabe der FSK/USK.
ANTWORT: Ja
-26-
FRAGE: Bieten Sie Geräte an, auf denen die Kunden Daten und Inhalte speichern
können und möchten Sie Ihre Haftung für Datenverluste einschränken?
ANTWORT: Ja
-27-
FRAGE: Möchten Sie in Ihre AGB eine sog. salvatorische Klausel aufnehmen?
ANTWORT: Ja
-28-
FRAGE: Bieten Sie Produkte im Rahmen von eBay Plus an?
HILFSTEXT:
Wenn Sie zumindest einige Ihrer Produkte im Rahmen von eBay Plus anbieten, ist
zusätzliche Information erforderlich. Die Rücksende- und Rückerstattungsmodalitäten
von eBay Plus können vom in der Widerrufsbelehrung gewählten Standard
abweichen.
Wichtig: Wenn Sie eBay Plus verwenden, darf das Widerrufsrecht gegenüber
Gewerbetreibenden nicht ausgeschlossen sein. Zudem ist auch eine Erweiterung der
Widerrufsbelehrung notwendig. Durchlaufen Sie deswegen ebenfalls den Rechtstexter
für die Widerrufsbelehrung, um den entsprechenden Text zu erhalten.
ANTWORT: Ja
-29-
FRAGE: Unterhalten Sie einen Kundendienst bzw. Kundendienstleistungen?
ANTWORT: Nein
-30-
FRAGE: Haben Sie sich einem Verhaltenskodex unterworfen?
HILFSTEXT:
Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Sie den Kunden darüber informieren, wenn
Sie sich einem bestimmten Verhaltenskodex freiwillig unterworfen haben. Zudem
müssen Sie per Link die Fundstelle für den Verhaltenskodex angeben.
Fast immer dann, wenn Sie ein Siegel oder sonstiges Zertifizierungszeichen führen,
finden sich dazu auch Kriterien. Wurde Ihr Online-Shop von Trusted Shops
zertifiziert und trägt das Trusted Shops Gütesiegel? Dann verlinken Sie bitte auf
die Trusted Shops Qualitätskriterien. Kodex: Trusted Shops Qualitätskriterien
Link: https: www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf
Bitte beachten Sie: Für eBay- und Amazon-Shops sind die Trusted Shops
Qualitätskriterien oder andere Shop-Gütesiegel nicht einschlägig.
In Betracht kommen auch bestimmte Verbandsempfehlungen. Immer dann, wenn Sie
damit werben, bestimmte Regelungen freiwillig einzu-halten, müssen Sie dazu
Angaben machen. Vergessen Sie nicht, den Link bei jedem Durchgang zu prüfen. Er
sollte immer auf die Verhaltensbestimmungen führen.
ANTWORT: Nein
-31-
FRAGE: Sind Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet?
HILFSTEXT:
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht nur für spezielle Bereiche (z.B.
Energie versorgung). Denkbar sind weiterhin Verpflichtungen aufgrund einer Verbands
mitgliedschaft o. ä. Sie können sich aber auch freiwillig einer akkreditierten
Verbraucherschlichtungsstelle anschließen. Eine Pflicht zur Teilnahme an Streit beilegungsverfahren besteht im Übrigen nicht.
Nach der Verordnung zur Online-Streitbeilegung benötigen Online-Händler einen
Verweis auf die EU-Plattform zur Lösung von Verbraucher streitigkeiten. Wenn Sie zur
Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind, wird die
Nennung der Plattform um einen Hinweis auf die Möglichkeit der Nutzung durch den
Verbraucher erweitert.
Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz müssen Online-Händler im Impressum
und in den AGB angeben, ob Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelleverpflichtet sind. Diese Information ist dem
Verbraucher zusätzlich nach Entstehen der Streitigkeit in Textform (z.B. per E-Mail) zu
bestätigen. Bitte stellen Sie sicher, dass keine Wider sprüche zwischen Ihren Angaben
im Impressum und in den AGB entstehen.
ANTWORT: Ja
-32-
FRAGE: Welche ist die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle?
ANTWORT: Universalschlichtungsstelle des Bundes
-33-
FRAGE: Bieten Sie Montageleistungen an?
ANTWORT: Nein
-34-
FRAGE: Erstellen Sie Skizzen, Entwürfe, Vorerzeugnisse etc. zur Durchführung des
Auftrags, die Sie dem Kunden zu Verfügung stellen?
ANTWORT: Nein
-35
 
DATENSCHUTZ :Datenschutzerklärung für Ihren Shop
auf ebay.de
Protokoll
2024-03-03 12:45:55
FRAGE: Bitte geben Sie die Kontaktdaten des / der Verantwortlichen für die
Datenverarbeitung an.
ANTWORTEN:
FRAGE: Name
ANTWORT: Umut Avsar
FRAGE: Straße und Hausnummer
ANTWORT: Kirnbergerstraße.13
FRAGE: PLZ und Ort
ANTWORT: 64297 Darmstadt
FRAGE: Telefon
ANTWORT: 01726293072
FRAGE: E-Mail-Adresse
ANTWORT: umutavsar289@gmail.com
Beschreibung: Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist das Unternehmen
selbst. Bei Einzelunternehmen ist dies die natürliche Person.
-1-
FRAGE: Hat Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt?
HILFSTEXT:
In der Regel brauchen Online-Shopbetreiber immer einen Datenschutzbeauftragten,
wenn mindestens 20 Mitarbeiter sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten beschäftigen.
Die automatisierte Verarbeitung meint alle Verarbeitungen mit elektronischen Mitteln
(am Computer, Smartphone usw.)
Unter die 20 Mitarbeiter fallen alle Mitarbeiter, die elektronischen Zugriff auf
personenbezogene Daten haben, für die Sie verantwortlich sind, auch Aushilfen,
Azubis und Werkstudenten
Mitarbeiter, die keinen elektronischen Zugriff haben werden nicht gezählt.
ANTWORT: Nein
-2-
FRAGE: Auf welchem Weg sollen Kunden Anfragen zum Datenschutz stellen?
ANTWORT: Über die Kontaktdaten im Impressum
-3-
FRAGE: Werden Produkte aus Ihrem Angebot im Wege des sogenannten
Dropshipping geliefert?
ANTWORT: Nein
-4-
FRAGE: Geben Sie personenbezogene Daten an Versanddienstleister weiter, damit
diese vor Zustellung zum Zwecke der Versandankündigung Kontakt mit dem Käufer
aufnehmen können?
HILFSTEXT:
Die Weitergabe postalischer Adressen an den Versanddienstleister ist regelmäßig zur
Erfüllung des Vertrags erforderlich. Wenn Sie nur die postalische Adresse des
Kunden an den Versanddienstleister weitergeben, beantworten Sie diese
Frage mit Nein. Für Telefonnummern und E-Mail-Adressen gilt dies jedoch nicht
(Ausnahme: Telefonnummern bei Speditionslieferungen).
Voraussetzungen für die Weitergabe:
1. Einholung einer wirksamen Einwilligung z.B. im Bestellprozess. Beispiel für
Einwilligungstext: „Hiermit willige ich in die Weitergabe meiner [Nennung der Daten]
an [Nennung + Anschrift des Versanddienstleisters] zum Zwecke der
Lieferungsankündigung bzw. -abstimmung meiner bestellten Ware ein. Sie können Ihre
Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen durch eine Nachricht an
die in der Datenschutzerklärung beschriebene Kontaktmöglichkeit.“
2. Nennung der Versanddienstleister mit Anschrift in der Datenschutzerklärung
Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie mehrere Versanddienstleister, geben Sie einfach
im Ergebnistext Name und Anschrift des Dienstleisters zusätzlich an.
ANTWORT: Nein
-5-
FRAGE: Setzen Sie ein externes Warenwirtschaftssystem ein (z.B. Afterbuy,
Plentymarkets o.ä.)?
HILFSTEXT:
Der Einsatz eines externen Systems zur Bestell- und Vertragsabwicklung basiert auf
einer Auftragsverarbeitung, sodass Sie in der Regel einen
Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem jeweiligen Betreiber benötigen (Art. 28 Abs.
3 DSGVO).
ANTWORT: Nein
-6-
FRAGE: Geben Sie Daten an Inkassodienstleister zum Zwecke der Durchsetzung von
Zahlungsaufforderungen weiter?
HILFSTEXT:
Wählen Sie Ja , wenn Sie ein externes Inkassounternehmen zum Eintreiben von
offenen Rechnungen nutzen.
ANTWORT: Ja
-7-
FRAGE: Führen Sie Werbemaßnahmen via E-Mail, Post und/oder Telefon durch?
ANTWORT: Nein
-
 
Widerrufsbelehrung für Ihren eBay Shop
Protokoll
2024-03-03 13:30:24
FRAGE: Was bieten Sie in Ihrem Shop an?
HILFSTEXT:
Sie können hier bewusst nur eine Variante auswählen. Sollten für Ihren Shop
verschiedene Antwortmöglichkeiten einschlägig sein (wenn Sie z.B. sowohl Waren als
auch digitale Inhalte anbieten), durchlaufen Sie das Modul bitte mehrfach und fügen
die generierten Belehrungen mit einer Abgrenzung in der Überschrift untereinander
ein. Die Abgrenzung könnte etwa durch Überschriften wie „Widerrufsbelehrung für die
Lieferung von Waren“ und „Widerrufsbelehrung für die Erbringung von
Dienstleistungen“ erfolgen. Auch wenn sich die einzelnen Belehrungen im Ergebnis
ähneln: Eine Vermischung der Widerrufsbelehrungen ist rechtlich nicht
empfehlenswert.
ANTWORT: Waren
-1-
FRAGE: Werden Ihre Angebote mit der „eBay-Garantie ausgezeichnet?
HILFSTEXT:
Wenn Ihre Artikel mit der „eBay-Garantie ausgezeichnet werden, verlängert sich die
vierzehntägige Widerrufsfrist auf einen Monat.
Wichtig: Nehmen Sie am eBay-PLUS-Programm teil, fallen alle Artikel automatisch
auch unter die eBay-Garantie. Beantworten Sie deswegen diese Frage stets mit JA.
ANTWORT: Nein
-2-
FRAGE: Werden Angebote Ihres Sortiments im Rahmen von eBay Plus gelistet?
HILFSTEXT:
Wenn Sie zumindest einige Ihrer Produkte im Rahmen von eBay Plus anbieten, ist
eine Information zusätzlich zur Widerrufsbelehrung erforderlich. Die Rücksende- und
Rückerstattungsmodalitäten können vom in der Widerrufsbelehrung gewählten
Standard abweichen. Mit der Erweiterung wird verdeutlicht, für welche Kundengruppe
welche Modalitäten gelten sollen.
ANTWORT: Ja
-3-
FRAGE: Welche Widerrufsfrist möchten Sie Ihren Kunden einräumen?
ANTWORT: 1 Monat
-4-
FRAGE: Wann bekommt der Verbraucher oder ein von ihm benannter Empfänger die
Ware geliefert?
HILFSTEXT:
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Kunde eine Ware, mehrere Waren oder eine Ware,
die in mehreren Paketen geliefert wird, bestellt, können Sie die zweite Variante ( Die
Waren aus einer einheitlichen Bestellung werden dem Verbraucher getrennt geliefert )
auswählen.
Wichtiger Hinweis
Wählen Sie diese Option nur, wenn stets alle bestellten Waren gleichzeitig geliefert
werden. Nehmen Sie hingegen in manchen Fällen auch Teillieferungen vor (z.B.
Verbraucher bestellt drei Produkte; zwei Produkte werden sofort geliefert, ein Produkt
eine Woche später) wählen Sie bitte die zweite Variante („Die Waren aus einer
einheitlichen Bestellung werden dem Verbraucher getrennt geliefert“). Diese deckt
auch die erste Variante ab.
ANTWORT: Alle Waren aus einer Bestellung werden immer zusammen in einer
Lieferung dem Verbraucher zugestellt
-5-
FRAGE: Fügen Sie hier Ihren Namen, Ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse ein.
ANTWORTEN:
FRAGE: Name
HILFSTEXT:
Wichtig: In der Widerrufsbelehrung (Teil I des generierten Dokuments) sind
verpflichtend Angaben zu Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse zu machen. Im Muster-Widerrufsformular (Teil II des generierten
Dokuments) sind Name, Anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben.
Da die Fax-Technologie eine stark abnehmende Tendenz aufweist, ist es nicht
mehr notwendig, eine etwaig bestehende Faxnummer anzugeben. Aus diesem
Grunde wird diese im Rahmen des Widerrufs-Moduls nun nicht mehr abgefragt.
ANTWORT: Umut Avsar
FRAGE: Straße und Hausnummer
HILFSTEXT:
Wichtig: In der Widerrufsbelehrung (Teil I des generierten Dokuments) sind
verpflichtend Angaben zu Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse zu machen. Im Muster-Widerrufsformular (Teil II des generierten
Dokuments) sind Name, Anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben.
Da die Fax-Technologie eine stark abnehmende Tendenz aufweist, ist es nicht
mehr notwendig, eine etwaig bestehende Faxnummer anzugeben. Aus diesem
Grunde wird diese im Rahmen des Widerrufs-Moduls nun nicht mehr abgefragt.
ANTWORT: Kirnbergerstraße.13
FRAGE: PLZ
HILFSTEXT:
Wichtig: In der Widerrufsbelehrung (Teil I des generierten Dokuments) sind
verpflichtend Angaben zu Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse zu machen. Im Muster-Widerrufsformular (Teil II des generierten
Dokuments) sind Name, Anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben.
Da die Fax-Technologie eine stark abnehmende Tendenz aufweist, ist es nicht
mehr notwendig, eine etwaig bestehende Faxnummer anzugeben. Aus diesem
Grunde wird diese im Rahmen des Widerrufs-Moduls nun nicht mehr abgefragt.
ANTWORT: 64297
FRAGE: Ort
HILFSTEXT:
Wichtig: In der Widerrufsbelehrung (Teil I des generierten Dokuments) sind
verpflichtend Angaben zu Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse zu machen. Im Muster-Widerrufsformular (Teil II des generierten
Dokuments) sind Name, Anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben.
Da die Fax-Technologie eine stark abnehmende Tendenz aufweist, ist es nicht
mehr notwendig, eine etwaig bestehende Faxnummer anzugeben. Aus diesem
Grunde wird diese im Rahmen des Widerrufs-Moduls nun nicht mehr abgefragt.
ANTWORT: Darmstadt
FRAGE: Land
HILFSTEXT:
Wichtig: In der Widerrufsbelehrung (Teil I des generierten Dokuments) sind
verpflichtend Angaben zu Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse zu machen. Im Muster-Widerrufsformular (Teil II des generierten
Dokuments) sind Name, Anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben.
Da die Fax-Technologie eine stark abnehmende Tendenz aufweist, ist es nicht
mehr notwendig, eine etwaig bestehende Faxnummer anzugeben. Aus diesem
Grunde wird diese im Rahmen des Widerrufs-Moduls nun nicht mehr abgefragt.
ANTWORT: Deutschland
FRAGE: E-Mail
HILFSTEXT:
Wichtig: In der Widerrufsbelehrung (Teil I des generierten Dokuments) sind
verpflichtend Angaben zu Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse zu machen. Im Muster-Widerrufsformular (Teil II des generierten
Dokuments) sind Name, Anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben.
Da die Fax-Technologie eine stark abnehmende Tendenz aufweist, ist es nicht
mehr notwendig, eine etwaig bestehende Faxnummer anzugeben. Aus diesem
Grunde wird diese im Rahmen des Widerrufs-Moduls nun nicht mehr abgefragt.
ANTWORT: umutavsar289@gmail.com
FRAGE: Telefon (keine Mehrwertdienste-Nummer)
HILFSTEXT:
Wichtig: In der Widerrufsbelehrung (Teil I des generierten Dokuments) sind
verpflichtend Angaben zu Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse zu machen. Im Muster-Widerrufsformular (Teil II des generierten
Dokuments) sind Name, Anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben.
Da die Fax-Technologie eine stark abnehmende Tendenz aufweist, ist es nicht
mehr notwendig, eine etwaig bestehende Faxnummer anzugeben. Aus diesem
Grunde wird diese im Rahmen des Widerrufs-Moduls nun nicht mehr abgefragt.
ANTWORT: 01726293072
HILFSTEXT:
Wichtig: In der Widerrufsbelehrung (Teil I des generierten Dokuments) sind
verpflichtend Angaben zu Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
zu machen. Im Muster-Widerrufsformular (Teil II des generierten Dokuments) sind
Name, Anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben.
Da die Fax-Technologie eine stark abnehmende Tendenz aufweist, ist es nicht mehr
notwendig, eine etwaig bestehende Faxnummer anzugeben. Aus diesem Grunde wird
diese im Rahmen des Widerrufs-Moduls nun nicht mehr abgefragt.
-6-
FRAGE: Wie soll der Rücktransport der Waren an Sie erfolgen?
ANTWORT: Der Verbraucher soll die Waren zurücksenden.
-7-
FRAGE: An wen soll die Rücksendung der Waren erfolgen können?
ANTWORT: An uns
-8-
FRAGE: Stellen Sie Ihren Kunden kostenfreie Rücksendeetiketten zur Verfügung?
HILFSTEXT:
Auch wenn Sie dem Kunden kostenfrei Rücksendeetiketten zu Verfügung stellen,
müssen Sie die Frage, wer die Kosten für die Rücksendung (siehe unten) trägt,
beantworten. Grund ist, dass der Kunde nicht verpflichtet ist, diese
Rücksendeetiketten zu nutzen.
ANTWORT: Nein
-9-
FRAGE: Wer soll die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen?
HILFSTEXT:
Die Frage, wer die Kosten für die Rücksendung trägt, ist auch dann zu beantworten,
wenn Sie dem Kunden kostenfrei Rücksendeetiketten zu Verfügung stellen. Denn
der Kunde ist nicht verpflichtet, diese Rücksendeetiketten zu nutzen.
Möchten Sie dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung auferlegen, müssen Sie
ihn hierüber informieren. Kann die Ware nicht mit normaler Post zurückgesandt
werden, z.B. Speditionsware, so ist die konkrete Höhe der Kosten der Rücksendung zu
nennen.
ANTWORT: Der Kunde
-10-
FRAGE : Welche Art von Waren bieten Sie an?
ANTWORTEN:
Waren, die per normaler Post zurückgesendet werden können (z.B. als Paket oder
Brief)
-11-
FRAGE: Bieten Sie Waren in Ihrem Shop an, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen
sind?
HILFSTEXT:
Es gibt verschiedene Verträge, für die kein Widerrufsrecht besteht. In diesen Fällen
müssen Sie den Verbraucher individuell über das Nichtbestehen des Widerrufsrechtes
informieren.
ANTWORT: Nein
-12
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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