Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ... Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Marke
Scoop
Material
Edelstahl
Artikelbeschreibung des Verkäufers
Rechtliche Informationen des Verkäufers
Handelshof Bautzen
Ryssel Holger
Niederkainaer Str. 20
02625 Bautzen
Germany
USt-IdNr.:
DE 140363270
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem
Verkäufer und dem Kunden, soweit dieser kein Verbrauch ist (nachfolgend „Kunde“). Für Verbraucher gelten gesonderte AGB,
auf die insoweit verwiesen wird.
1.2. Die AGB gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“) ohne
Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB) sowie bei typengemischten
Verträgen für den kaufrechtlichen Teil des Vertrags.
1.3. Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder
die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen
müsste.
1.4. Die AGB gelten ausschließlich in den getroffenen wie ausgelassenen Regelungen. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer
ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn
der Verkäufer in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen
und Rahmenverträge) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag zu
mindest in Textform bzw. die Bestätigung des Verkäufers in Textform maßgebend.
1.6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden dem Verkäufer gegenüber abzugeben sind
(z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben
unberührt.
1.7. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung
gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diese AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen
werden.
2. Vertragsschluss
2.1. Alle Angebote des Verkäufers, ob generell oder individuell auf Kundenanfrage, sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch,
wenn der Verkäufer dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen,
Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form –
überlassen hat, an denen sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten hat.
2.2. Jede Warenpräsentation, Angebote, Bestellmöglichkeiten o.ä. stellen jeweils ledig-lich Einladungen an den Kunden dar, ein
Angebot auf Erwerb der Ware abzugeben. Eine Bestellung von Waren durch den Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot
dar. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Verkäufer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb
von 14 Tagen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme wird entweder zumindest in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung)
oder durch konkludentes Handeln mittels Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt.
2.3. Soweit der Kunde im Online-Shop des Verkäufers bestellt, hat er den ihm zuge-wiesenen Benutzernamen sowie das Passwort
geheimzuhalten und lediglich solchen Personen mitzuteilen, welche berechtigt sind im Namen des Kunden verbindliche Angebote
auf Abschluss eines Vertrags abzugeben. Der Kunde verzichtet insofern auf den Einwand, die Bestellung sei durch eine nicht -
berechtigte Person abgegeben worden.
Partner für Technik
AGB Partner für Technik Stand: Januar 2024 Seite 2
3. Lieferung, Warenverfügbarkeit
3.1. Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Nur soweit Bereitstellungs- oder Lieferzeiten (im Folgenden einheitlich:
„Lieferzeiten“) verbindlich vereinbart sind, beginnen diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung des Verkäufers und gelten nur
unter Voraussetzung unverzüglicher Klarstellung aller bei Auftragsbestätigung mitgeteilten Fragen/Einzelheiten des Auftrages (so
weit notwendig) sowie sofortiger Zahlung des Kaufpreises (soweit kein Rechnungskauf vereinbart wurde). Sofern für die jeweilige
Ware eine verbindliche Lieferzeit vereinbart wurde, aber diese nicht konkretisiert ist, beträgt sie 21 Tage.
3.2. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (etwa aufgrund
von Nichtverfügbarkeit der Ware oder Problemen beim Versand), wird er den Kunden unverzüglich darüber informieren und
gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar,
ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers
wird unverzüglich erstattet. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch
den Zulieferer des Verkäufers, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde, bei sonstigen Störungen in der
Lieferkette, etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
3.3. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den
Kunden erforderlich. Gerät der Verkäufer verschuldet in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugs
schadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollende Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises
(Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts, der verspätet gelieferten Ware. Weiterer Schadensersatz ist aus
geschlossen. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich
geringerer Schaden als vorstehende pauschale entstanden ist.
3.4. Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Sie gelten mit
Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne das Verschulden des Verkäufers nicht rechtzeitig abgesendet
wird.
3.5. Lieferfristen verlängern sich, soweit der Kunde mit seinen Pflichten gegenüber dem Verkäufer in Verzug gerät. Bei Höherer Gewalt
oder ihr gleichstehenden unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, verlängern sich
vereinbarte Fristen angemessen; dies gilt auch, wenn zusätzliche Informationen über die Ausführung des Auftrages erfolgen oder
eingeholt werden müssen.
3.6. Der Verkäufer ist nur zur Teillieferung berechtigt, wenn
3.6.1. die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
3.6.2. die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist,
3.6.3. dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer
erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
3.7. Zu Mehr- oder Minderlieferung ist der Verkäufer nur in einem angemessenen Umfang berechtigt, der den Vertragszweck nicht
gefährdet.
3.8. Bei Verträgen mit vereinbarten, abzurufenden Mengen von Waren hat der Verkäufer das Recht, die Stückelung vorzugeben bzw.
eine abgerufene Menge nach billigem Ermessen anzupassen. Soweit bei einer Anpassung die vom Kunden abgerufene Menge
überschritten wird, ist der Verkäufer weiterhin zur Abrechnung der überschießenden Menge berechtigt.
3.9. Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 9 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte des Verkäufers, insbesondere bei einem Ausschluss
der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/ oder Nacherfüllung), bleiben
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